Strafgesetzbuch - StGB | § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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21/08/2013 17:13

Einer Einordnung als Täter nach § 14 StGB steht nicht entgegen, wenn sich die Eigenschaft des Organs bei § 266a StGB auf eine ausländische Gesellschaft bezieht.
SubjectsStrafrecht
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(1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber 1. die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet;2. sich einer Strafverfolgung oder Strafvo
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(1) Die Verjährung ruht 1. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c, 176 bis 178, 182, 184b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 2, §§ 225, 226a und 237,2. solange nach dem Gesetz d

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:1.(weggefallen)2.Hochverrat (§§ 81 bis 83);3.Gefährdung des demokratischen Rechtsstaatesa)in den Fällen des § 86 Absatz 1 und 2, wenn P
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published on 11/06/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 389/12 Verkündet am: 11. Juni 2013 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
published on 04/09/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 580/18 vom 4. September 2019 in der Strafsache gegen wegen schwerer Körperverletzung u. a. ECLI:DE:BGH:2019:040919B2STR580.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts u
published on 14/11/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 377/15 vom 14. November 2017 in der Strafsache gegen wegen sexueller Nötigung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:141117B2STR377.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und de
published on 04/10/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 219/15 vom 4. Oktober 2017 in der Strafsache gegen wegen versuchter sexueller Nötigung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:041017U2STR219.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhan
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