Strafgesetzbuch - StGB | § 185 Beleidigung
Strafgesetzbuch - StGB | § 185 Beleidigung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
1 ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
27/12/2021 15:05
Allgemein
Die Auslegung des § 185 StGB erfordert die Berücksichtigung von Kunstfreiheit und Meinungsäußerungsfreiheit.[3]
Rechtsgut
Die Beleidigungsdelikte sind im 14. Abschnitt des Strafgesetzbuches geregelt. Das Rechtsgut dieser Beleidi
5 Anwälte | {{shorttitle}}
moreResultsText
Rechtsanwalt
Languages
EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DERechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DERechtsanwalt
Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
Languages
EN, FR, {{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
29 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
moreResultsText
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
27/08/2024 15:05
Erfahren Sie, wann Bewertungen rechtlich problematisch sind und welche Gesetze ihre Löschung ermöglichen.
27/09/2023 13:39
Das Äußerungsrecht befasst sich mit den rechtlichen Grenzen der Meinungs- und Informationsfreiheit und betrifft insbesondere das Medien- und Presserecht. Es regelt die Zulässigkeit von Äußerungen und deren mögliche rechtliche Konsequenzen, wobei Meinungsäußerungen durch die Meinungsfreiheit geschützt sind, während falsche Tatsachenbehauptungen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben können, insbesondere im Kontext von Ehrenverletzungen. Im digitalen Zeitalter sind Fragen der Zuständigkeit, internationale Rechtsdurchsetzung und die Dynamik von Online-Medien zusätzliche Herausforderungen für Anwälte im Bereich des Äußerungsrechts.
SubjectsÄußerungsrecht
24/03/2022 11:43
Das Bundesverfassungsgericht gelingt zu der Ansicht, dass die Verurteilung eines Mannes wegen Beleidigung, verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Die Meinungsfreiheit des Mannes wurde von den Gerichten nicht hinreichend berücksichtigt, weil eine Abwägung zwischen den allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Finanzministers und der Meinungsfreiheit des Mannes nicht stattgefunden hat.
Der Mann hat in einen Schreiben an die Finanzbehörden, den damaligen Finanzminister unter anderen als "rote Null" bezeichnet.
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
04/01/2021 12:09
Der digitale Fortschritt wächst und damit auch das Interesse der Menschen an der Kommunikation in den Medien. Die Menschen verbringen täglich Zeit in der digitalen Welt. Dabei lässt die Möglichkeit der Kommunikation auf sozialen Netzwerken trotz Ano
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (sozia
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah,
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
208 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 13/04/2023 14:07
Wann darf eine Person im Polizeigewahrsam entkleidet werden?
Zulässig ist dieses Vorgehen nur, wenn eine Gefahr für Körper und/oder Leben der Beamten oder der:des Betroffenen vorliegt. Und selbst dann ist die Entkleidung nur in Anwesen
published on 07/09/2022 16:28
Die Audioaufnahme von Polizeibeamten, die eine Personalienfeststellung vornehmen, kann die Annahme eines Anfangsverdachts für ein gem. § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbares Verhalten (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) begründen.
published on 18/08/2022 14:15
Die Bezeichnung eines Journalisten, der sich sachlich mit der Frankfurter Buchmesse und rechtem Gedankengut in einem Fachartikel beschäftigt, als "Gasaufdreher", stellt eine Ehrverletzung dar.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanw&
published on 17/06/2022 15:09
Das Amtsgericht Bremen entschied zu Gunsten einer jungen Frau und sprach dieser ein Schmerzensgeld in Höhe von 100,00 Euro zu, nachdem diese im Straßenverkehr als "Schlampe" und "Hure" bezeichnet wurde.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten...