Strafgesetzbuch - StGB | § 249 Raub
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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18/05/2016 21:47
Anwalt für Strafrecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
SubjectsStrafrecht
18/05/2016 21:44
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SubjectsStrafrecht
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(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen)2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,4. einer Geld- od
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,2. eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 177 Absatz 4 bi
(1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250), eines räuberischen Diebstahls (§ 252) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255) einen Angriff auf Leib oder Leben oder die Entschlußfreiheit des Führers eines Kraftfahrzeugs oder eines Mitfahrers
Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
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published on 17/11/2024 21:23
Sogenannte K.O.-Tropfen stellen weder für sich genommen noch bei Verabreichung in einem Getränk, in das sie vorher mit einer Pipette hinein getropft wurden, ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB dar.
published on 19/03/2013 00:00
5 StR 79/13 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 19. März 2013 in der Strafsache gegen wegen Raubes u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. März 2013 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts
published on 09/01/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 288/18 vom 9. Januar 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schweren Raubes ECLI:DE:BGH:2019:090119B2STR288.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der.
published on 08/05/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 558/12 vom 8. Mai 2013 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 8. Mai 2013, an der teilgenommen haben: Vorsitzender Richt
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