Strafgesetzbuch - StGB | § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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04/04/2017 10:58

Für eine Strafbarkeit wegen Wuchers ist erforderlich, dass eine Zwangslage ausgebeutet wird. Das ist bei Beauftragung eines Schlüsseldienstes nicht allein wegen des Ausgesperrtseins der Fall.
SubjectsStrafrecht
21/06/2016 17:32

Sexuelle Handlungen werden gegen Entgelt vorgenommen, wenn sich Täter und Opfer spätestens während des sexuellen Kontakts darüber einig sind, dass die Entgeltvereinbarung zum Sexualverhalten mitmotiviert.
21/02/2014 16:02

Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist ähnlich einer Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien zu bemessen.
02/01/2014 14:57

Der Qualifikationstatbestand des § 176a II Nr. 2 StGB ist auch erfüllt, wenn von zwei am Tatort aktiv zusammenwirkenden Tätern einer nach § 176 II StGB strafbar ist.
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(1) Der Träger der Sozialhilfe darf Leistungen nach dem Siebten bis Neunten Kapitel mit Ausnahme der Leistungen der häuslichen Pflege, soweit diese gemäß § 64 durch Personen, die dem Pflegebedürftigen nahe stehen, oder als Nachbarschaftshilfe übernom

(1) Die Länder sind verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in

(1) Sind geeignete Leistungserbringer vorhanden, soll der Träger der Eingliederungshilfe zur Erfüllung seiner Aufgaben eigene Angebote nicht neu schaffen. Geeignet ist ein externer Leistungserbringer, der unter Sicherstellung der Grundsätze des § 104
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(1) Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn 1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die a) sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die per

(1) Die Verjährung ruht 1. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c, 176 bis 178, 182, 184b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 2, §§ 225, 226a und 237,2. solange nach dem Gesetz d

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:1.(weggefallen)2.Hochverrat (§§ 81 bis 83);3.Gefährdung des demokratischen Rechtsstaatesa)in den Fällen des § 86 Absatz 1 und 2, wenn P

In den Fällen der §§ 174 bis 174c, 176 bis 180, 181a, 182 und 184b kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
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published on 10/04/2013 00:00

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published on 25/04/2013 00:00

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published on 07/02/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 11/19 vom 7. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen schwerer Vergewaltigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070219B1STR11.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des
published on 11/08/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 221/11 vom 11. August 2011 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalt
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