Strafgesetzbuch - StGB | § 123 Hausfriedensbruch

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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05.12.2011 10:20

Die Vorschrift des § 244 Abs. 1 Nr.3 StGB setzt den Einbruch in eine Wohnung voraus. Vom Wohnbereich völlig getrennt untergebrachte, rein gesch&a
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28.11.2011 15:28

Nach dem Wortlaut des § 176a I Nr.1 StGB wird sowohl das Eindringen in den Körper
07.07.2010 12:25

Die Grenze zur Geringwertigkeit einer Sache im Sinne von § 248 a StGB liegt bei 50 Euro - OLG Frankfurt a.M. vom 09.05.08 - Az: 1 Ss 67/08 - Anwalt für Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsDiebstahl
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published on 08.01.2024 16:54

In einem Urteil vom 18.02.2021 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart festgestellt, dass bestimmte polizeiliche Maßnahmen gegen Herrn Alassa M. in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen rechtswidrig waren. Dazu gehören
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In einem Urteil vom 18.02.2021 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart festgestellt, dass bestimmte polizeiliche Maßnahmen gegen Herrn Alassa M. in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen rechtswidrig waren. Dazu gehören Personenfeststellung, Betreten und Durchsuchen des Zimmers, Durchsuchen der Person sowie Festsetzen unter Anlegen von Einmal-Handschließen am 03.05.2018. Ebenso wurde das Einbehalten des Geldbeutels am 20.06.2018 im Rahmen der Abschiebung als rechtswidrig eingestuft. Die vollständigen Urteilsgründe liegen vor, und das Gericht hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen. Die Beteiligten haben einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen, nach Zustellung des Urteils.

Mittlerweile hat das Bundesverwaltungsgericht sich zur Sache geäußert. Lesen Sie das Urteil bei Ra.de.

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 40/13 vom 28. November 2013 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ GewSchG § 4 Die Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen ei
published on 27.01.2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 566/13 vom 27. Januar 2014 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwe
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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 239/09 vom 29. Oktober 2009 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Raubes u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. Oktober 2009, an der teilgenommen haben: Vorsitz
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