Strafgesetzbuch - StGB | § 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.
nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2.
nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1
bestraft wird.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

3 Artikel zitieren .

Sexualstrafrecht

28.11.2011

Rechtsanwalt für Strafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin in Mitte

Sexualstrafrecht: Zu den Voraussetzungen einer exhibitionistischen Handlung

28.11.2011

Der Täter des § 183 I StGB muss hinsichtlich der Wahrnehmung durch eine andere Person mit direktem Vorsatz handeln - BGH vom 08.08.2007 - Az: 2 StR 235/07 - Anwalt für Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Sexualstraftaten

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafgesetzbuch - StGB | § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses


Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern


(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer d

Strafgesetzbuch - StGB | § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen


(1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsver

Strafgesetzbuch - StGB | § 176a Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind


(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt oder vor einem Kind von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2019 - 1 StR 463/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 463/18 vom 10. Januar 2019 in dem Sicherungsverfahren gegen ECLI:DE:BGH:2019:100119U1STR463.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 10. Januar 2019, an der teilgenom

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2004 - 1 StR 181/04

bei uns veröffentlicht am 11.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 181/04 vom 11. Mai 2004 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u. a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Mai 2004 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2005 - 5 StR 174/05

bei uns veröffentlicht am 31.05.2005

5 StR 174/05 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 31. Mai 2005 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Mai 2005 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urte

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2010 - 3 StR 436/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 436/09 vom 12. Januar 2010 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwal

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2011 - 4 StR 699/10

bei uns veröffentlicht am 12.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 699/10 vom 12. Mai 2011 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Mai 2011, an der teilgenommen haben

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Aug. 2018 - 2 StR 474/17

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 474/17 vom 15. August 2018 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung ECLI:DE:BGH:2018:150818B2STR474.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2018 - 2 StR 153/18

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 153/18 vom 19. September 2018 in der Strafsache gegen wegen versuchten sexuellen Übergriffs u.a. ECLI:DE:BGH:2018:190918B2STR153.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundes

Amtsgericht Ansbach Urteil, 24. Juni 2016 - 5 Ds 1031 Js 10005/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor 1. Der Angeklagte ist schuldig der vorsätzlichen Körperverletzung in drei tatmehrheitlichen Fällen. 2. Er wird zur Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 11 Monaten verurteilt. 3. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 12. Nov. 2014 - 3 OLG 8 Ss 136/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tatbestand Das AG verurteilte den Angekl. am 22.10.2013 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zum Nachteil des Nebenkl. zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte. Auf die Berufung des Angekl. h

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 22. Juni 2018 - 1 E 2009/18

bei uns veröffentlicht am 22.06.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspr

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2018 - 4 StR 570/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 570/17 vom 13. März 2018 BGHSt: ja (zu B.) BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 184i Abs. 1 Zu den Voraussetzungen einer sexuellen Belästigung i.S.d.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 18. Sept. 2017 - 5 K 889/16.NW

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Tenor Die Ziffer 1 der polizeilichen Verfügung vom 3. Mai 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. September 2016 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstre

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Juni 2017 - 2 B 5/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Gründe 1 1. Der 1969 geborene Beklagte ist Lehrer und steht als Studienrat (Besoldungsgruppe A 13) im Dienst des klagenden Landes. Durch Strafbefehl des Amt

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 29. März 2016 - 1 (3) Ss 163/15; 1 (3) Ss 163/15 - AK 51/15

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Z. vom 28. November 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerich

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 26. Okt. 2015 - 2 Ws 550/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des früheren Angeklagten gegen den Beschluss der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 7. September 2015 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Gründe I. 1 Der inzwischen 45 Jahre

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Okt. 2015 - 007 Ns 35/15

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Tenor wird der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung einer Maßnahme gemäß §§ 81g Abs. 3, 81a Abs. 2, 81f StPO zurückgewiesen. 1Ausfertigung   007 Ns-70 Js 4507/14-35/15 134 Ds 206/14 Amtsgericht Düsseldorf Landgericht Düsseldorf Besc

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2015 - 4 StR 424/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 S t R 4 2 4 / 1 4 vom 29. Januar 2015 in der Strafsache gegen wegen exhibitionistischer Handlungen Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. Januar 2015, an der teilgenommen

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Okt. 2014 - 1 StR 79/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR79/14 vom 21. Oktober 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StGB § 176 Abs. 4 Nr. 1 Es ist zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes des § 176

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2014 - 2 StR 240/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 S t R 2 4 0 / 1 4 vom 15. Oktober 2014 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15. Oktober 2014, an der tei

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 17. Feb. 2014 - 2 BvR 1795/12, 2 BvR 1852/13

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. a) Der Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 21. Mai 2013 - 5 K 969/12.NW

bei uns veröffentlicht am 21.05.2013

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Beklagte wird – unter Aufhebung des Bescheids vom 4. Juni 2012 und des Widerspruchsbescheids vom 11. Oktober 2012 – verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Anzeige vom 19. Oktober 2011 erhobenen.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 31. Juli 2006 - 2 Ss 346/2006; 2 Ss 346/06

bei uns veröffentlicht am 31.07.2006

Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 04. Mai 2006 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung versagt wurde. In diesem Um

Referenzen

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt oder vor einem Kind von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt...