Strafgesetzbuch - StGB | § 125a Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- 1.
eine Schußwaffe bei sich führt, - 2.
eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, - 3.
durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder - 4.
plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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07/05/2015 16:19
Im Rahmen von verabredeten Schlägereien durch Fußballhooligans.
SubjectsKörperverletzung
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(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,2. eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 177 Absatz 4 bi
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(1) Wer sich an 1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Tä
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32 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 07/05/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 13-14, 16-19/19 vom 7. Mai 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. wegen Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070519B
published on 26/03/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 381/18 vom 26. März 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. wegen zu 1. bis 4. und 6. bis 7.: versuchter gefährlicher Körperverletzung u.a. zu 5. und 8.: versuchter gefährlicher Körperver
published on 02/04/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 23/19 vom 2. April 2019 in der Strafsache gegen wegen zu 1.: Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion u.a. zu 2.: Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion ECLI:DE:BGH:2019:020419B3STR23.19.0 Der 3.
published on 07/05/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 13-14, 16-19/19 vom 7. Mai 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. wegen Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:070519B
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(1) Wer sich an 1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder...