Strafgesetzbuch - StGB | § 172 Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt und

1.
mit einer dritten Person eine Ehe schließt oder
2.
gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit einer dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen.
Ebenso wird bestraft, wer mit einer dritten Person, die verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt, die Ehe schließt oder gemäß § 1 Absatz 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegenüber der für die Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Stelle erklärt, mit dieser dritten Person eine Lebenspartnerschaft führen zu wollen.

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Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG | § 1 Lebenspartnerschaft


Nach dem 30. September 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden. Dieses Gesetz gilt für 1. vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und

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Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Juli 2015 - 34 Wx 311/14

bei uns veröffentlicht am 03.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 311/14 Beschluss vom 3.7.2015 3465 a E - 186/2014 Der Präsident des OLG München 34. Zivilsenat Leitsatz: In dem gerichtlichen Verfahren auf Anerkennung auslän

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Mai 2018 - 1 C 15/17

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Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, welche die Beklagte darauf stützt, dass dieser bei der Einbür

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Apr. 2017 - 12 S 2216/14

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Bundesverfassungsgericht Beschluss, 25. Sept. 2012 - 1 BvL 6/11

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Gründe A. 1 Die Vorlage des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) betrifft die Frage, ob die Regelung d

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 11. März 2010 - 2 A 491/09

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Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.3.2009 – 5 K 1724/08 – werden der Rücknahmebescheid des Beklagten vom 27.8.2007 und der Widerspruchsbescheid vom 29.7.2008 aufgehoben. D

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Jan. 2006 - 13 S 2345/05

bei uns veröffentlicht am 11.01.2006

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 31. August 2004 -11 K 2450/03 - geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 9.7.2002 wird insgesamt aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 15. Aug. 2005 - 13 S 951/04

bei uns veröffentlicht am 15.08.2005

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Nach dem 30. September 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden. Dieses Gesetz gilt für 1. vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und2. im Ausland...