Strafgesetzbuch - StGB | § 327 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung
- 1.
eine kerntechnische Anlage betreibt, eine betriebsbereite oder stillgelegte kerntechnische Anlage innehat oder ganz oder teilweise abbaut oder eine solche Anlage oder ihren Betrieb wesentlich ändert oder - 2.
eine Betriebsstätte, in der Kernbrennstoffe verwendet werden, oder deren Lage wesentlich ändert,
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
eine genehmigungsbedürftige Anlage oder eine sonstige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, deren Betrieb zum Schutz vor Gefahren untersagt worden ist, - 2.
eine genehmigungsbedürftige Rohrleitungsanlage zum Befördern wassergefährdender Stoffe im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, - 3.
eine Abfallentsorgungsanlage im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder - 4.
eine Abwasserbehandlungsanlage nach § 60 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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2 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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20/04/2022 15:36
Umweltstrafrecht
Einordnung
Das Umweltstrafrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Strafrechts. Straftaten gegen die Umwelt werden im 29. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) unter Strafe gestellt. Konkret zählen zu dem Umweltstraftaten in
SubjectsUmweltstrafrecht
26/12/2013 19:03
als eigenständiges Schutzgut des § 326 I Nr. 4 lit. a StGB.
SubjectsSonstiges Wirtschaftsstrafrecht
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3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Im Sinne dieses Abschnitts ist 1. ein Gewässer: ein oberirdisches Gewässer, das Grundwasser und das Meer;2. eine kerntechnische Anlage: eine Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder z
Ist eine Straftat nach den §§ 326, 327 Abs. 1 oder 2, §§ 328, 329 Absatz 1, 2 oder Absatz 3, dieser auch in Verbindung mit Absatz 5, oder Absatz 4, dieser auch in Verbindung mit Absatz 6, begangen worden, so können 1. Gegenstände, die durch die Tat h
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen müssen Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und 3 nach dem Stand d
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

18 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 28/11/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 40/13 vom 28. November 2013 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ GewSchG § 4 Die Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen ei
published on 23/05/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 601/18 vom 23. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Umgang mit Abfällen u.a. ECLI:DE:BGH:2019:230519U4STR601.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtsh
published on 20/02/2013 00:00
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 73 Abs. 1 Satz 2 StPO § 111i Abs. 2 Für die Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ist der historische Sachverhalt entscheidend, aus dem sich der Ersatzanspruch ergibt, und nicht das Schut
published on 23/10/2013 00:00
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 326 Abs. 1 Nr. 4 lit. a StGB § 327 Abs. 2 Nr. 3 1. Zu der im Rahmen des Tatbestands des unerlaubten Betreibens von Anlagen gemäß § 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB vorzunehmenden Abgrenzung zwischen
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