(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.

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8. Straftaten gegen die Rechtspflege

11.02.2015

Falsche Verdächtigung, § 164 StGB; Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB; Strafvereitelung, § 258 StGB; Rechtsanwalt für Strafrecht - S&K Rechstanwälte in Berlin Mitte

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafgesetzbuch - StGB | § 145d Vortäuschen einer Straftat


(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, 1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Ta
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafgesetzbuch - StGB | § 11 Personen- und Sachbegriffe


(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister

Strafgesetzbuch - StGB | § 258 Strafvereitelung


(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ode

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2007 - 1 StR 394/07

bei uns veröffentlicht am 06.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 394/07 vom 6. November 2007 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 6. November 2007, an der teilgenommen haben: Vorsitzen

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Okt. 2009 - 4 StR 97/09

bei uns veröffentlicht am 29.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 97/09 vom 29. Oktober 2009 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. Oktober 2009, an der teilgenommen haben: Vorsitzend

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2009 - 1 StR 90/09

bei uns veröffentlicht am 30.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 90/09 vom 30. April 2009 BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja ________________________ AO § 386 Abs. 4 StGB § 258a Zum Zusammenwirken von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften im steuerstrafrechtlichen Ermittl

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2003 - 5 StR 425/02

bei uns veröffentlicht am 12.02.2003

5 StR 425/02 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 12. Februar 2003 in der Strafsache gegen wegen versuchter Strafvereitelung im Amt u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Februar 2003, an der teilgenom

Landgericht München I Urteil, 30. Nov. 2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15 (2)

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten werden als unbegründet verworfen. II. Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Berufung einschließlich seiner notwendigen Auslagen. Die Kosten der Be

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 29. Jan. 2018 - 14 MB 3/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 7. November 2017 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe 1 Die Beschwerde

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 29. Sept. 2017 - 3 L 9243/17.TR

bei uns veröffentlicht am 29.09.2017

Tenor Die mit Verfügung vom 21. April 2017 angeordnete vorläufige Dienstenthebung des Antragstellers und Einbehaltung von 10 v.H. der Dienstbezüge werden ausgesetzt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe 1 Der

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2017 - 4 StR 274/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 274/16 vom 14. September 2017 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja BGHR: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 339 Zu den Voraussetzungen der Rechtsbeugung durch einen Staatsanwalt bei bewus

Landgericht Köln Urteil, 28. Juli 2016 - 152 Ns 59/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1.              Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17. Februar 2015 aufgehoben. Der Angeklagte ist des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung,

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Sept. 2015 - 4 StR 151/15

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 151/15 vom 10. September 2015 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlicher Verletzung des Dienstgeheimnisses u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 10. September 2015

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 15. Sept. 2014 - 2 BvR 1746/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2014

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 01. Apr. 2014 - DL 13 S 2383/13

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Disziplinarkammer - vom 20. Juni 2013 - DL 20 K 4235/12 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.

Landgericht Karlsruhe Urteil, 26. Juli 2005 - 2 O 60/03

bei uns veröffentlicht am 26.07.2005

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des beklagten Landes und des Streithelfers tragen der Kläger Ziffer 1 1,7 %, der Kläge

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(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit...
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten...
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten...
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten...
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten...
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit...