Strafgesetzbuch - StGB | § 298 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wer bei einer Ausschreibung über Waren oder Dienstleistungen ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht, die darauf abzielt, den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Ausschreibung im Sinne des Absatzes 1 steht die freihändige Vergabe eines Auftrages nach vorausgegangenem Teilnahmewettbewerb gleich.

(3) Nach Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß der Veranstalter das Angebot annimmt oder dieser seine Leistung erbringt. Wird ohne Zutun des Täters das Angebot nicht angenommen oder die Leistung des Veranstalters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Annahme des Angebots oder das Erbringen der Leistung zu verhindern.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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17/04/2014 13:24

Der Tatbestand des § 298 I StGB erfasst beschränkte Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber auch dann, wenn diesen kein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgegangen ist.
SubjectsVergaberecht
05/01/2011 16:09

Eine rechtswidrige Absprache i.S. des § 298 I StGB liegt nur vor, wenn es sich um eine kartellrechtswidrige Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen (horizontale Absprache) handelt, wie
SubjectsStrafrecht
19/08/2010 17:57

Der Tatbestand des Betrugs setzt voraus, dass die Vermögensverfügung durch einen Irrtum des Getäuschten veranlasst worden ist. Die Urteilsgründe müssen daher darlegen, wer di
SubjectsBetrug
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published on 25/07/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 154/12 vom 25. Juli 2012 in der Strafsache gegen wegen Untreue Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 25. Juli 2012 gemäß § 349
published on 19/12/2002 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 366/02 vom 19. Dezember 2002 in der Strafsache gegen wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Dezember 2002 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO b
published on 07/09/2004 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 234/04 vom 7. September 2004 in der Strafsache gegen wegen Bestechung u. a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 7. September
published on 11/07/2001 00:00

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 263 1. Auch bei einer freihändigen Vergabe mit Angebotsanfragen durch öffentliche oder private Auftraggeber an zumindest zwei Unternehmer enthält die Angebotsabgabe regelmäßig die
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