Strafgesetzbuch - StGB | § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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Strafrecht: Zur Begriffsklärung der sog. schweren staatsgefährdenden Gewalttat

23.03.2015

§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StGB verstößt nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG.
sonstiges

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§ 83 StGB zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 83 StGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Strafgesetzbuch.

Strafgesetzbuch - StGB | § 83a Tätige Reue


(1) In den Fällen der §§ 81 und 82 kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt und eine von ihm er

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2001 - 5 StR 363/01

bei uns veröffentlicht am 06.11.2001

5 StR 363/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 6. November 2001 in der Strafsache gegen wegen Körperverletzung mit Todesfolge Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. November 2001 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten wird das

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Feb. 2000 - 5 StR 451/99

bei uns veröffentlicht am 09.02.2000

5 StR 451/99 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 9. Februar 2000 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Körperverletzung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Februar 2000 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2000 - 5 StR 74/00

bei uns veröffentlicht am 16.08.2000

5 StR 74/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 16. August 2000 in der Strafsache gegen wegen Aussageerpressung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. August 2000 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Lan

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 16. Sept. 2014 - 2 BvE 13/12

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Gründe A. 1 Die Antragstellerin wendet sich gegen die Zustimmung des Deutschen Bundestages, dem

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2014 - 3 StR 243/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 243/13 vom 8. Mai 2014 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StGB § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 1. § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StGB verstößt nicht ge