(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1.
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.
eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1.
nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2.
berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

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Verkehrsstrafrecht: Schlüsselaspekte und die Rolle rechtlicher Beratung

24.03.2024

Das Verkehrsstrafrecht, ein spezialisierter Bereich des Verkehrsrechts, befasst sich mit strafbaren Handlungen im Straßenverkehr. Es zielt darauf ab, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, indem es Verhaltensweisen unter Strafe stellt, die zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen können. Von Trunkenheitsfahrten bis zu Fahrerflucht reichen die Delikte, die tiefgreifende rechtliche und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Dieser Artikel beleuchtet die Schlüsselaspekte des Verkehrsstrafrechts und unterstreicht die Bedeutung der rechtlichen Beratung.
Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

25.11.2023

Das Verkehrsstrafrecht ist ein bedeutender Bereich des deutschen Strafrechts, der sich mit strafrechtlichen Vergehen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr befasst. Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen und Vorschriften, die darauf abzielen, die Si
Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

10.10.2016

Egal ob es zu schnelles Fahren mit dem Auto ist, eine aus Unachtsamkeit überfahrene rote Ampel, nicht ordnungsgemäß befestigtes Gepäck oder Alkohol am Steuer: Es kann einem im Straßenverkehr schnell passieren, dass man sich nicht an die Vorschriften
Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht: Bedeutender Schaden kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen

31.07.2019

Muss ein Unfallbeteiligter damit rechnen, dass ein Sachschaden von mindestens 1.500€ entstanden ist und entfernt dieser sich dennoch unerlaubt vom Unfallort, kann das Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB anordnen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin

Straßenverkehrsrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im öffentlichen Verkehrsraum

14.02.2017

Der vorläufige Entzug einer Fahrerlaubnis setzt dringenden Tatverdacht voraus. Darüber hinaus muss das Gericht den Beschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet halten.

Strafprozessrecht: Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

19.01.2017

Wirkt sich Alkoholkonsum auf mehrere Vergehen aus, die als zusammenhängende Handlung betrachtet werden können, sind diese nur gemeinsam verurteilbar.
Allgemeines

Verkehrsstrafrecht: Kein Verkehrsunfall bei Beschädigung in Waschanlage

05.04.2016

Schadensereignisse aufgrund verkehrsfremder Vorgänge unterfallen nicht dem Anwendungsbereich des § 142 Abs. 1 StGB.

Verkehrsstrafrecht: Kein Verkehrsunfall bei Kollision mit Einkaufswagen

05.04.2016

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort setzt einen straßenverkehrsspezifischen Gefahrzusammenhang voraus. Es müssen sich gerade die typischen Gefahren des Straßenverkehrs verwirklicht haben.

Verkehrsstrafrecht: Zum Regressanspruch des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht

05.04.2016

Ein Versicherungsnehmer, der eine vorsätzliche Unfallflucht begeht, verletzt seine Aufklärungspflicht gegenüber der Versicherung.

Verkehrsstrafrecht: Zum Feststellungsinteresse bei Unfallflucht

05.04.2016

Die Länge der Handlungsfrist des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bemisst sich nach Art und Zeit des Unfalls, der Schadenshöhe sowie der Aufklärungsbedürftigkeit der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit.

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Strafgesetzbuch - StGB | § 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe


(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf hö

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2013 - 4 StR 551/12

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 551/12 vom 25. April 2013 in der Strafsache gegen wegen Verdachts des versuchten Totschlags u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 25. April 2013, an der teilgenomme

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2017 - 4 StR 177/17

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2010 - 4 StR 245/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Nov. 2010 - 4 StR 413/10

bei uns veröffentlicht am 15.11.2010

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. Sept. 2019 - 4 StR 146/19

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 146/19 vom 12. September 2019 in der Strafsache gegen wegen Betrugs u.a. ECLI:DE:BGH:2019:120919U4STR146.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. September 2019

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Sept. 2005 - IV ZR 216/04

bei uns veröffentlicht am 14.09.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 216/04 Verkündet am: 14. September 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein _____________________

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2005 - IV ZR 146/04

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 146/04 Verkündetam: 9.November2005 Fritz Justizangestellte alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ________

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2016 - 4 StR 150/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 150/16 vom 5. Juli 2016 in der Strafsache gegen wegen fahrlässiger Tötung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:050716B4STR150.16.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhö

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2001 - 4 StR 556/00

bei uns veröffentlicht am 20.02.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 556/00 vom 20. Februar 2001 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 168/13 vom 18. Juli 2013 in der Strafsache gegen wegen Körperverletzung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 18. Juli 2013 gemäß § 3

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2018 - 4 StR 251/18

bei uns veröffentlicht am 14.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 251/18 vom 14. August 2018 in der Strafsache gegen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a. ECLI:DE:BGH:2018:140818B4STR251.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Gen

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00

bei uns veröffentlicht am 12.06.2001

5 StR 606/00 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 12. Juni 2001 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen Verletzung von Erziehungspflichten u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Juni 2001, an de

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2013 - 4 StR 344/13

bei uns veröffentlicht am 09.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 344/13 vom 9. Oktober 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen gefährlicher Körperverletzung u.a Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer a

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2008 - 4 StR 639/07

bei uns veröffentlicht am 15.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 639/07 vom 15. April 2008 in der Strafsache gegen wegen fahrlässiger Körperverletzung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15. April 2008, an der teilgenommen haben

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Juni 2015 - Au 7 S 15.614

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 03. März 2015 - W 1 K 13.366

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Amtsgericht Dachau Endurteil, 02. Sept. 2015 - 3 C 435/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2019 - 11 CS 18.2334

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.250,- EUR festgesetzt. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. März 2016 - 11 BV 15.1589

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 BV 15.1589 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. März 2016 (VG München, Entscheidung vom 26. Juni 2015, Az.: M 6a K 15.1122) 11. Senat Sachgebietsschlüssel: 551

Oberlandesgericht München Endurteil, 26. Feb. 2016 - 10 U 2166/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Gründe OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: 10 U 2166/15 Im Namen des Volkes Verkündet am 26.02.2016 1 O 3555/14 LG Traunstein Die Urkundsbeamtin … In dem Rechtsstreit … - Kläger und

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Nov. 2015 - W 5 K 15.372

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Nr. W 5 K 15.372 Im Namen des Volkes Urteil vom 19. November 2015 5. Kammer gez.: F., Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiet

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Juni 2017 - M 23 S 17.1666

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.200,- € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet si

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Nov. 2014 - AN 2 K 13.01047

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen das endgültige Nichtbestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Termin 2012/2. Na

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2015 - 11 BV 14.2738

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 BV 14.2738 Im Namen des Volkes Urteil vom 17. November 2015 (VG Regensburg, Entscheidung vom 4. November 2014, Az.: RO 8 K 14.1468) 11. Senat Sachgebietsschlü

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 04. Juni 2018 - 5 Qs 23/18

bei uns veröffentlicht am 04.06.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Neustadt a.d. Aisch vom 19.01.2018, Az. 4 Cs 702 Js 100126/18, aufgehoben. 2. Der Führerschein ist an den Angeklagten herauszugeben. 3. Die Staa

Landgericht Schweinfurt Endurteil, 13. Apr. 2017 - 22 O 748/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.300,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.03.2015 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Rechts

Oberlandesgericht Nürnberg Ant, 16. Juni 2014 - 1 OLG Ss 94/14

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Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 12. Nov. 2018 - 5 Qs 73/18

bei uns veröffentlicht am 12.11.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg, Az. 4 Cs 703 Js 111365/18, vom 25.09.2018 aufgehoben. 2. Der Führerschein ist dem Angeklagten unverzüglich herauszugeben. 3. Die Staat

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Dez. 2018 - 6 L 2741/18

bei uns veröffentlicht am 21.12.2018

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Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 233/17 Verkündet am: 15. Mai 2018 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2018 - 4 StR 583/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 583/17 vom 11. April 2018 BGHSt: ja (zu II 1) BGHR: ja (zu II 1) Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 142 Abs. 1 Nr. 1 Der Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 St

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 08. Nov. 2017 - 2 BvR 2129/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1 D

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. Mai 2017 - 2 Rev 35/17

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer 8, vom 17. Oktober 2016 aufgehoben und die Angeklagte wird freigesprochen. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die not

Landgericht Karlsruhe Urteil, 13. Apr. 2017 - 20 S 101/16

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 30.06.2016 - Az.: 2 C 539/15- aufgehoben. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen. 4. Die

Landgericht Heilbronn Beschluss, 07. März 2017 - 8 Qs 8/17

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor Die Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Öhringen vom 12. Dezember 2016, durch den der Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet wurde, wird kostenpflichtig

Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil, 28. Feb. 2017 - 3a C 376/16

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

Landgericht Arnsberg Beschluss, 25. Okt. 2016 - 2 Qs 71/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 07.10.2016 (5 Gs – 190 Js 1146/16-1613/16) aufgehoben und der Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwend

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Okt. 2016 - III-1 RVs 93/16

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 16. Juni 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des

Landgericht Arnsberg Beschluss, 20. Okt. 2016 - 2 Qs 46/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Die Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unbegründet verworfen. 1 2Gründe: 3Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 4Das Amtsgericht hat dem analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO gestellten Antrag auf Feststellung der Rechtswidr

Amtsgericht Mettmann Urteil, 12. Sept. 2016 - 25 C 477/15

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des beizutreibenden Bet

Landgericht Arnsberg Beschluss, 05. Feb. 2016 - 2 Qs 5/16

bei uns veröffentlicht am 05.02.2016

Tenor Die Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse (§ 473 Abs. 1 StPO), die auch die notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt (§ 473 Abs. 2 StPO), als unbegründet verworfen. 1 2Gründe: 3I. 4Die Staatsanwaltschaft B legt dem Beschuldig

Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss, 14. Aug. 2015 - 4 L 603/15.KO

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

weitere Fundstellen ... Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag der Antragstel

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 01. Juni 2015 - 2 BvR 67/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Das Urteil des Amtsgerichts Achern vom 20. Juni 2014 - 1 Cs 204 Js 974/14 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. November 2014 - 1(3) Ss 634/14 - AK 222/14 - verletzen d

Landgericht Stuttgart Urteil, 22. Mai 2015 - 16 O 410/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin über bereits anerkannte 75 % hinaus weitere 15 % der materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 29.05.2013 90 % zu ersetzen, soweit die Ansprüche n

Landgericht Wuppertal Beschluss, 04. März 2015 - 25 Qs-722 Js 660/15-5/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers im Beschwerdeverfahren werden der Staatskasse auferlegt 1Gründe: 2Der Beschuldigte

Landgericht Bielefeld Urteil, 18. Feb. 2015 - 21 S 108/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.06.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (407 C 31/13) abgeändert. Der Einspruch des Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Uelzen vom 27.06.2013 – Geschäftszeichen:

Amtsgericht Dortmund Urteil, 30. Jan. 2015 - 436 C 5546/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Dortmund vom 15.04.2014 (AZ 436 C 5546/13) wird aufrecht erhalten und der Einspruch zurückgewiesen. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig

Landgericht Düsseldorf Urteil, 29. Jan. 2015 - 9 S 27/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1.       Das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 15.04.2014 AZ. 87 C #####/#### wird dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 2.068,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.0

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2015 - 4 StR 433/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 433/14 vom 29. Januar 2015 in der Strafsache gegen wegen versuchten Totschlags u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. Januar 2015, an der teilgenommen haben: Ri

Landgericht Wuppertal Urteil, 08. Jan. 2015 - 9 S 143/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 10.06.2014 (Az. 39 C 204/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.978,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten

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(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...
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(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf...