Strafgesetzbuch - StGB | § 292 Jagdwilderei

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1.
dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2.
eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat

1.
gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2.
zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3.
von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die in einem Jagdbezirk zur Ausübung der Jagd befugten Personen hinsichtlich des Jagdrechts auf den zu diesem Jagdbezirk gehörenden nach § 6a des Bundesjagdgesetzes für befriedet erklärten Grundflächen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafgesetzbuch - StGB | § 294 Strafantrag


In den Fällen des § 292 Abs. 1 und des § 293 wird die Tat nur auf Antrag des Verletzten verfolgt, wenn sie von einem Angehörigen oder an einem Ort begangen worden ist, wo der Täter die Jagd oder die Fischerei in beschränktem Umfang ausüben durfte.
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesjagdgesetz - BJagdG | § 6a Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen


(1) Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und im Eigentum einer natürlichen Person stehen, sind auf Antrag des Grundeigentümers zu befriedeten Bezirken zu erklären (Befriedung), wenn der Grundeigentümer glaubhaft macht, das

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Nov. 2009 - 3 StR 244/09

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 244/09 vom 19. November 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StGB § 238 Abs. 1 1. Beharrliches Handeln im Sinne des § 238 setzt wiederholtes Tätigwerden v

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Apr. 2014 - 7 S 13.4047

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen gesamtschulderisch die Kosten der Verfahren. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antra

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2015 - 21 C 14.2406

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Beteiligten streiten im Verfahren der Hauptsache darum, ob der Beklagte

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 10. Nov. 2015 - 1 RVs 209/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen. 1Grün

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 15. Mai 2013 - 2 U 64/13

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Mai 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 3 O 366/11 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen. Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistun

Landgericht Heidelberg Urteil, 06. Mai 2008 - 2 KLs 22 Js 6935/07

bei uns veröffentlicht am 06.05.2008

Tenor Die Unterbringung von in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet. Die Vollstreckung der Unterbringung wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 12. Juni 2006 - 1 W 25/06

bei uns veröffentlicht am 12.06.2006

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. Mai 2006 - 1 F 11/06 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Der Streitwert für

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(1) Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und im Eigentum einer natürlichen Person stehen, sind auf Antrag des Grundeigentümers zu befriedeten Bezirken zu erklären (Befriedung), wenn der Grundeigentümer glaubhaft macht, dass er die...