Strafgesetzbuch - StGB | § 303c Strafantrag
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
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(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und n
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er 1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder überm
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published on 19/10/2024 16:21
Amtsgericht Tiergarten
Urteil vom 8. November 2019
Az.: (262 Cs) 3022 Js 386/19 (213/19)
In der Strafsache g e g e n
C____,
geboren am __.__.____ in (Rom)/ltalien,
wohnhaft ______str. __, _____ Berlin,
verheiratet, italienische St
SubjectsAllgemeines Strafrecht
published on 11/12/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 577/18 vom 11. Dezember 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schweren Raubes u.a. hier: Revision des Angeklagten M. ECLI:DE:BGH:2018:111218B5STR577.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nac
published on 20/03/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 3 5 3 / 1 3 vom 20. März 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführer und des Generalbundesanwal
published on 26/09/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 364/12 vom 26. September 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u. a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhör
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(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur...
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1...
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er 1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder3...