Strafgesetzbuch - StGB | § 303c Strafantrag

In den Fällen der §§ 303, 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

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Strafgesetzbuch - StGB | § 303 Sachbeschädigung


(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und n

Strafgesetzbuch - StGB | § 303a Datenveränderung


(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Für die Vorbereitung einer Straftat

Strafgesetzbuch - StGB | § 303b Computersabotage


(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er 1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder überm

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2018 - 5 StR 577/18

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 577/18 vom 11. Dezember 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schweren Raubes u.a. hier: Revision des Angeklagten M. ECLI:DE:BGH:2018:111218B5STR577.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2014 - 3 StR 353/13

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 3 5 3 / 1 3 vom 20. März 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführer und des Generalbundesanwal

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2012 - 4 StR 364/12

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 364/12 vom 26. September 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u. a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhör

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2016 - 2 StR 124/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 124/16 vom 23. August 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen Diebstahls u. a. hier: Revisionen der Angeklagten V. und G. ECLI:DE:BGH:2016:230816B2STR124.16.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ha

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2018 - 4 StR 624/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 624/17 vom 26. April 2018 in der Strafsache gegen wegen Brandstiftung ECLI:DE:BGH:2018:260418B4STR624.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdef

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 170/18 vom 18. Juli 2018 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u.a. ECLI:DE:BGH:2018:180718B4STR170.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts – zu 1. a)

Landgericht Bamberg Urteil, 18. Juli 2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16 (2)

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor 1. Der Angeklagte S. ist schuldig der Sachbeschädigung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur schweren Brandstiftung, und der Beihilfe zur versuchten Brandstiftung und zugleich zur Sachbeschädigung. Er

Amtsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Mai 2016 - 121 Ds-20 Js 7240/15-819/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt. Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte. Angewandte Vorschriften §§ 303, 303c StGB. 1Gründe 2D

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 487/15 vom 12. Mai 2016 in der Strafsache gegen wegen Brandstiftung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:120516U4STR487.15.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Mai 2016, an d

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 29. Jan. 2016 - 2 (6) Ss 318/15; 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 9. März 2015 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe   I.

Amtsgericht Köln Urteil, 27. Okt. 2014 - 521 Ds 349/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2014

Tenor Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von jeweils 60 Tagessätze zu je 10 € kostenpflichtig verurteilt. ( §§ 303 Abs.1, 303c, 25 Abs.2 StGB) 1Gründe 2(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsa

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 04. Apr. 2014 - 14 A 968/12

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens auf Zulassung der Berufung. Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Verfahren auf Zulassung der Berufung auf  15.000,- € festgesetzt.

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(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur...
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1...
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1...
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er 1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder3...