Strafgesetzbuch - StGB | § 150 Einziehung

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Ist eine Straftat nach diesem Abschnitt begangen worden, so werden das falsche Geld, die falschen oder entwerteten Wertzeichen und die in § 149 bezeichneten Fälschungsmittel eingezogen.

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(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Ban

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr oder, um eine solche Täuschung zu ermöglichen, 1. inländische oder ausländische Zahlungskarten, Schecks, Wechsel oder andere körperliche unbare Zahlungsinstrumente nachmacht oder verfälscht oder2. solche falsche

Dem Geld im Sinne der §§ 146, 147, 149 und 150 stehen folgende Wertpapiere gleich, wenn sie durch Druck und Papierart gegen Nachahmung besonders gesichert sind: 1. Inhaber- sowie solche Orderschuldverschreibungen, die Teile einer Gesamtemission sind,
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,2. Papier, da
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 08/10/2002 00:00

5 StR 258/02 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 8. Oktober 2002 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Oktober 2002 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten w
published on 12/06/2001 00:00

5 StR 606/00 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 12. Juni 2001 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen Verletzung von Erziehungspflichten u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Juni 2001, an de
published on 03/07/2008 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 244/08 vom 3. Juli 2008 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwal
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Annotations

(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,2. Papier, das einer...