Ist eine Straftat nach diesem Abschnitt begangen worden, so werden das falsche Geld, die falschen oder entwerteten Wertzeichen und die in § 149 bezeichneten Fälschungsmittel eingezogen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 109 FamFG

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Referenzen - Gesetze | § 109 FamFG

§ 109 FamFG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 109 FamFG wird zitiert von 3 anderen §§ im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Strafgesetzbuch - StGB | § 152b Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion


(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Ban

Strafgesetzbuch - StGB | § 152a Fälschung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten


(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr oder, um eine solche Täuschung zu ermöglichen, 1. inländische oder ausländische Zahlungskarten, Schecks, Wechsel oder andere körperliche unbare Zahlungsinstrumente nachmacht oder verfälscht oder2. solche falsche

Strafgesetzbuch - StGB | § 151 Wertpapiere


Dem Geld im Sinne der §§ 146, 147, 149 und 150 stehen folgende Wertpapiere gleich, wenn sie durch Druck und Papierart gegen Nachahmung besonders gesichert sind: 1. Inhaber- sowie solche Orderschuldverschreibungen, die Teile einer Gesamtemission sind,
§ 109 FamFG zitiert 1 andere §§ aus dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Strafgesetzbuch - StGB | § 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen


(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,2. Papier, da

Referenzen - Urteile | § 109 FamFG

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 109 FamFG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2002 - 5 StR 258/02

bei uns veröffentlicht am 08.10.2002

5 StR 258/02 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 8. Oktober 2002 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Oktober 2002 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten w

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00

bei uns veröffentlicht am 12.06.2001

5 StR 606/00 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 12. Juni 2001 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen Verletzung von Erziehungspflichten u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Juni 2001, an de

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2008 - 4 StR 244/08

bei uns veröffentlicht am 03.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 244/08 vom 3. Juli 2008 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwal

Referenzen

(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,2. Papier, das einer...
(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind,2. Papier, das einer...