Strafgesetzbuch - StGB | § 247 Haus- und Familiendiebstahl
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Film-, Medien- und Urheberrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
20/07/2017 11:17
Vorangegangene gefährliche Handlungen begründen eine Aufklärungspflicht nicht nur, wenn sie einen objektiven Täuschungscharakter aufweisen.
SubjectsBetrug
05/12/2011 10:22
Ein Irrtum des Erpressers über die Unrechtmäßigkeit der von ihm erstrebten Bereicherung
SubjectsDiebstahl
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(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder ein
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt n
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published on 29/11/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 386/07 vom 29. November 2007 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 29. November 2007, an der teilgenommen haben: Richter am B
published on 30/04/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 342/08 vom 30. April 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________________________ AO § 370 Abs. 1 und Abs. 4 StGB § 46 Abs. 2 StGB § 56 Abs. 3 1. In Fällen fingi
published on 11/09/2007 00:00
5 StR 213/07 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 11. September 2007 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. September 2007, an der teilgenommen haben:
published on 23/02/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 586/11 vom 23. Februar 2012 in der Strafsache gegen wegen Untreue Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Februar 2012 beschlossen : 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgericht
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