Medizinrecht

erstmalig veröffentlicht: 19.03.2012, letzte Fassung: 19.03.2012
beiRechtsanwalt für Familienrecht

RA BierbachDas Medizinrecht ist eine sehr breit gefächerte Materie. Wir zählen hierzu in erster Linie das Arzt- und Arzthaftungsrecht, die Krankenhausfinanzierung, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie das Lebensmittelrecht, rechnen aber in einem weiteren Sinn auch Fragen der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung (z.B. von Praxis- und Krankenhauskooperationen), der Ausübung gewerblicher Schutzrechte (Patente, Markenrechte und Geschmacksmuster) sowie wettbewerbsrechtliche Abwehrrechte hinzu. Auch berufsrechtliche Handlungsspielräume werden von uns im Rahmen einer ganzheitlichen Prüfung berücksichtigt.


Ebenso vielgestaltig wie die Rechtsgebiete sind auch die Aufgaben, die wir für Sie erledigen.

Wir bereiten Ihre Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren für Sie vor und vertreten Sie nötigenfalls im Widerspruchs- und Verwaltungsstreitverfahren. In zivilrechtlichen Auseinandersetzungen (sei es der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch oder die Klage auf Zahlung ausstehender Honorare) setzen wir Ihre Rechte gegenüber Ihren Konkurrenten konsequent durch. Wir behalten auch die Übersicht, wenn es darum geht, die nationalen Vorschriften in das Geflecht internationaler Abkommen und europarechtlicher Bestimmungen einzuordnen und eine völkerrechtskonforme Auslegung sicherzustellen.

Gemäß dem in unserer Kanzlei praktizierten Vier-Augen-Prinzip stimmen wir alle komplexeren Mandate untereinander ab und stellen so sicher, dass Ihre Rechtsfragen unter allen in Betracht kommenden Blickwinkeln beleuchtet werden.

 

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Rechtsanwalt

für Familienrecht

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Wir sind eine in allen wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung in der anwaltlichen Beratung und Vertretung. Gemeinsam mit ausgewählten Kooperationspartnern entwickeln wir interdisziplinäre Lösung

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38 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Endlich endgültiges Ende der schädlichen "Schutz"-Maske

26.02.2023

Unserer Kanzlei gelang Ende 2022 auf dem neuen Gebiet des Corona-Rechts (siehe unten für eine Beschreibung) ein sensationeller Erfolg: zum ersten Mal wurde ein Arzt im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausstellens von Maskenbefreiungen freigesprochen. Gute Aussichten bestehen, dass dieses wohlbegründete Urteil auch in zweiter Instanz halten wird. Aus diesem Anlass im Folgenden einige grundlegende Überlegungen: Nach einer Mark Twain zugeschriebenen - aber viel älteren und in verschiedensten Varianten ausformulierten - Weisheit verbreitet sich eine Lüge in Siebenmeilenstiefeln weltweit, während sich die Wahrheit noch ihre Ballerinas anzieht.  "A lie can travel halfway around the World while the truth is putting on its shoes." Kaum ein Zitat fasst die letzten drei Jahre besser zusammen.  Während das Märchen vom Killervirus, das angeblich im Wege der Zoonose auf dem Markt von Wuhan die gesamte Menschheit angegriffen habe, sich in Windeseile kraft neuartiger Faktenchecker und unkritischer Massenmedien verbreiten konnte, hat sich kontinuierlich eine nach der anderen angeblichen Verschwörungstheorie - besser spräche man von Anfangsverdacht oder Hypothesenerweiterungen - bewahrheitet.  Und immer noch herrscht das durch die anfänglichen Fehlinformationen etwa aus Bergamo geschaffene Narrativ vor und haben es die wachsam hinterfragenden Kritikerinnen und Kritiker nicht zuletzt aufgrund des schäbigen staatlichen Framings schwer gegenüber der breiten Masse der gehorsam woken Mitläuferinnen und Mitläufer. Überdies wurde und wird bis heute massiv zensiert, euphemistisch als Cancel Culture bezeichnet.  Tatsächlich handelt es sich bei der angeblichen Impfung um ein Trojanisches Pferd. Und die angeblichen Schutzmasken machen ebenfalls krank, wie immer mehr Studien überzeugend belegen. Wir werden in einigen Jahren signifikant erhöhte Lungenkrebsraten feststellen, diesmal nicht durch Asbest sondern durch die Mikroplastikfasern aus den billigen Importprodukten. Knötchenbildungen (Granulome) aufgrund dieser Fasern hat die Pathologie bereits nachweisen können. Von Professor Dr. med. Andreas Sönnichsen und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sowie von Professor Dr. med. Harald Wallach u.a. stammen die neuesten eindrückliche Studien, die hoffentlich eine Wiederkehr der völlig evidenzfreien Maskenpflicht werden unterbinden können.   Das Thema Corona wird uns entgegen der Auffassung der anwaltlichen Satzungsversammlung noch lange begleiten, die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen und nimmt lediglich langsam an Fahrt auf, passend eben zur oben erwähnten Ballett-Tänzerin, die sich auf ihr Adagio vorbereitet.  Die Anwälte für Aufklärung - der gemeinnützige Verein, der sich zur besseren Abgrenzung von den Mainstream Anwaltvereinen gegründet hat, wird bei der nächsten Tagung im Februar über Strategien und Methoden der Aufarbeitung beraten und dabei auch historische Vergleiche etwa mit dem SED-Unrecht nicht scheuen. 

Irreführend sogenannte Impfung gegen COVID-19 demaskiert den Verbraucherschutz als Täuschungsmanöver

20.10.2022

Durch den Vergleich kann man Erkenntnis gewinnen, wie ich einmal unter https://www.123recht.de/ratgeber/meinung/Fuer-eine-Renaissance-von-Erinnerung-und-Vergleich-__a159798.html dargestellt habe. In meinem strikt rechtlichen Ratgeber unten, der nun zum zweiten mal schon zensiert worden ist, vergleiche ich den Verbraucherschutz beim Immobilienerwerb mit dem - aus meiner Sicht fehlenden - Patientenschutz bei der gefährlichen Spritze, die angeblich gegen Covid-19 schützen, in Wahrheit aber lediglich krank macht und zu weiteren Spritzen wie etwa gegen Gürtelrose oder das Sudden Adult Death Syndrom führen soll. Staatlich verordnete Spritzen sind willkommener Anlass, den Patienten weitere Leistungen zu verkaufen. Wohl daher spielen die meisten Ärzte und Apotheker bei der Medizin-Diktatur weitgehend widerspruchslos mit und hinterfragen kaum.

Alphabetische Bibliographie der deutschsprachigen Corona-Aufklärungsliteratur 2020-2022

26.06.2022

Was wir derzeit weltweit erleben ist nichts anderes als ein Putsch (Mies) des digital-finanziellen Komplexes (Wolff). Schleichend wurden und werden weiterhin unsere Freiheitsrechte ausgehöhlt. Ein Symptom dafür ist nicht zuletzt, dass nicht nur Online-Beiträge, sondern sogar ganze Profile einfach gelöscht werden - siehe etwa https://www.123recht.de/ratgeber/grundrechte-verfassung/Gewoehnung-an-Zensur-Widerspruch-zur-grundrechtlich-garantierten-Meinungsfreiheit-__a159776.html - ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen. Neben Kayvan Soufi-Siavash war auch Henryk M. Broder Opfer dieser digitalen Bücherverbrennung, ebenso wie etwa ein Michael Wendler  und zuletzt auch sämtliche Kanäle auf YouTube von OVALmedia. Zu dieser Zensur und ihrer historischen Kontinuität siehe Hofbauer, Zensur (2022). Gut beraten ist man also, wenn man sich nicht blindlings den globalfaschistischen Internet-Konzernen ausliefert sondern immer noch Bücher produziert. Corona-Widerstandsbücher gibt es inzwischen noch und nöcher, langsam pfeifen es die Spatzen von den Dächern, und es ist hoffentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis endlich die notwendige Entcoronazifizierung stattfindet und eine gründliche Aufarbeitung. Ein kleiner Beitrag ist meine im Entstehen begriffene Bibliographie. Siehe ferner auch meine neuere Übersicht über einige aus meiner Sicht wesentliche Aufklärungsmedien. 

FAZ Einspruch – Der wöchentliche Podcast für Recht, Justiz und Politik

19.03.2021

Keine Woche vergeht ohne neue Gesetzesentwürfe, Urteile oder politischen Debatten, die in die Welt gerufen werden. Der wöchentliche Podcast der FAZ „FAZ Einspruch“ erklärt uns die rechtlichen Hintergründe dieser Themen, die notwendig sind, um diese überhaupt vollends erfassen zu können. Der Podcast ist perfekt für lange Fahrten unterwegs oder einfach für zwischendurch – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen, Anwalt

Krankenhausfinanzierung: Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung von Zuschlägen nach § 5 Abs. 3 KHEntgG für Brustzentren

04.01.2013

Maßgabe an das Brustzentrum, sich durch Planungsbehörde überprüfen zu lassen, beinhaltet keine Auferlegung besonderer Aufgaben.

Urteile

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314 relevante Urteile zu diesem Rechtsgebiet

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2013 - L 5 R 3755/11

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 16.06.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläg

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 29. Nov. 2005 - 1 R 12/05

bei uns veröffentlicht am 29.11.2005

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Kläger b

Landgericht Ravensburg Urteil, 12. März 2015 - 4 O 346/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu bezahlen: a. 100.000,00 EUR nebst jährlichen Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1.5.2012, b. 2.924,0

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Feb. 2016 - 21 K 1321/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung E.          vom 11.02.2014 wird aufgehoben. Der Kläger zu 1) trägt 20 % der Gerichtskosten und der Beklagte trägt 80 % der Gerichtskosten; von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten trägt der

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Feb. 2013 - 9 S 1968/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Juli 2007 - 3 K 737/04 - geändert. Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27. März 2000 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet festzuste

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Apr. 2015 - L 6 VJ 1460/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 28. Februar 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt Beschädigten

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Apr. 2013 - 2 S 2287/12

bei uns veröffentlicht am 23.04.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. Juli 2012 - 9 K 1271/11 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für die stationäre Krankenhausunterbringung in der ... Klinik eine weitere Be

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Apr. 2015 - 10 S 100/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. Juli 2011 - 4 K 2524/09 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigelade

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Okt. 2015 - L 4 KR 3748/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18. Juni 2013 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin für die stationäre Behandlung der Versicherten K. H. weitere EUR

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 24. Apr. 2012 - 3 K 1079/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner. Tatbestand   1 Die Beigeladene betreibt in ... die ...-...-...-... (...-...), die

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 04. Juli 2018 - 2 K 7195/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen die durch das beklagte Land erteilte Genehmigung des Schi

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 06. Sept. 2016 - 1 A 5/15

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor Die gegenüber der Klägerin ergangenen Bescheide mit Datum vom 19. November 2014 sowie der gegenüber dem Beigeladenen zu 2. ergangene Bescheid vom 12. Dezember 2014, soweit es darin um die Erhöhung der stationären Betten und der tagesklinisc

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juli 2016 - 21 K 2483/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor Der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 7. März 2014 wird aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Aufnahme ihres Krankenhauses mit einer Abteilung für Neurochirurgie im Umfang von 35 Planbetten in den Krankenhaus

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2007 - 9 S 1006/06

bei uns veröffentlicht am 17.04.2007

Tenor Auf die Berufung der Beklagten zu 2. und zu 3. wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 09. Februar 2006 - 4 K 3853/05 - geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten de

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Sept. 2016 - L 4 KR 2220/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. April 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.Der Streitwert für das Berufungsverfahre

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. Mai 2011 - L 11 KR 337/10

bei uns veröffentlicht am 03.05.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. Dezember 2009 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Die Revision wird

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2012 - 2 S 1730/11

bei uns veröffentlicht am 17.04.2012

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. März 2010 - 11 K 3588/09 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für ihre stationäre Krankenhausunterbringung im Zeitraum vom 31.08.2008 b

Bundessozialgericht Urteil, 14. Okt. 2014 - B 1 KR 33/13 R

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. September 2012 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung

Sozialgericht Ulm Urteil, 04. Mai 2017 - S 13 KR 630/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.033,41 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2013 zu zahlen.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird endg

Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R

bei uns veröffentlicht am 16.05.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 3. Mai 2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Lande

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Nov. 2012 - L 11 KR 2254/10

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 13.11.2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass an den Kläger 116.428,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Mai 2006 - L 8 VJ 2378/04

bei uns veröffentlicht am 19.05.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 28. April 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Streitig ist di

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 03. Juli 2007 - 3 K 737/04

bei uns veröffentlicht am 03.07.2007

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27.03.2000 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Feststellung der Aufnahme des Krankenhauses "Klinik ..." mit 45 Betten im Fach

Bundesgerichtshof Urteil, 24. März 2016 - I ZR 263/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 263/14 Verkündet am: 24. März 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Okt. 2007 - 9 S 2240/07

bei uns veröffentlicht am 09.10.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2006 - 2 K 3138/05 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens unter Einschluss der auße

Bundessozialgericht Urteil, 07. Apr. 2011 - B 9 VJ 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. März 2010 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 08. Nov. 2011 - B 1 KR 8/11 R

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Nov. 2016 - L 5 KR 1101/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.02.2016 abgeändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 80,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszi

Sozialgericht Mainz Urteil, 12. Dez. 2014 - S 3 KR 398/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.299 Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die weitere Vergütung einer Krankenhausbehandlung in Höh

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2009 - 9 S 482/07

bei uns veröffentlicht am 15.12.2009

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14. April 2005 - 3 K 1361/03 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Sept. 2016 - L 4 R 238/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.02.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen Kosten des Klägers sowie der Beigeladenen zu 1) und 2) im Berufungsverfahren. Im Übrigen sind Kos

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2015 - L 5 KR 699/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 20.12.2011 aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, an die Klägerin 556,37 EUR nebst Zinsen hieraus seit dem 10.11.2010 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jewe

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Apr. 2017 - 7 A 10602/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 7. Oktober 2015 der Bescheid des Beklagten vom 22. Dezember 2014 aufgehoben. Der Beklagte und die Beigeladene zu 2) tragen die Verfahre

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Dez. 2017 - 6 AZR 863/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor 1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Juli 2016 - 13 Sa 554/15 - wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Juni 2014 - 7 A 11124/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen wird unter Abänderung des Gerichtsbescheides des Verwaltungsgerichts Mainz vom 9. Oktober 2013 die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des V

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 06. Okt. 2009 - L 4 KA 35/08

bei uns veröffentlicht am 06.10.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 30. April 2008 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten u

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 19. Aug. 2015 - 13 A 1725/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. Juni 2014 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E.       vom 21. Dezember 2012 verpflichtet, unter Beachtung der Rec

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Feb. 2018 - 7 A 11357/17

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 18. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Beigelad

Bundessozialgericht Urteil, 08. Okt. 2014 - B 3 KR 7/14 R

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. März 2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurück

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. März 2004 - 12 K 3688/02

bei uns veröffentlicht am 29.03.2004

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 als Gesamtschuldner. Die Beigeladenen zu 2 und 3 behalten ihre außergerichtlichen Kosten auf sich.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Mai 2014 - 5 K 433/12

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen das Verbot, im Gebiet der Beklagten Tauben zu füttern. 2 Aufgrund einer Mitteilung aus der Nachbarschaft de

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2017 - B 6 KA 12/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Dezember 2015 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom

Sozialgericht Halle Urteil, 25. Apr. 2018 - S 22 KR 336/14

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.191,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.04.2014 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird festgesetzt au

Finanzgericht Münster Urteil, 02. Aug. 2015 - 15 K 718/12 U

bei uns veröffentlicht am 02.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob sich die eine Augenklinik betreibende Klägerin für einen Teil ihrer in den Streitjah

Sozialgericht Reutlingen Urteil, 14. März 2018 - S 1 KR 2084/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.163,93 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.10.2016 zu zahlen.2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.3. Die Sprungrevi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 20. Aug. 2015 - L 4 R 1001/15

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert für da

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - B 6 KA 43/15 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 25. November 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesso

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2017 - L 5 KR 4740/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27.07.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - III ZR 195/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 195/17 Verkündet am: 17. Mai 2018 Pellowski Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KHG § 17 Abs.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 20. Juni 2013 - 11 Sa 45/12 - aufgehoben.