Medizinrecht

erstmalig veröffentlicht: 19.03.2012, letzte Fassung: 10.01.2024
beira.de Redaktion

Das Medizinrecht umfasst eine breite Palette von Rechtsgebieten, darunter Arzthaftung, Krankenhausfinanzierung, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, sowie gesellschaftsrechtliche Gestaltung und gewerbliche Schutzrechte im Gesundheitswesen. Es betrifft rechtliche Aspekte im Gesundheitswesen, von der Patientenversorgung bis hin zur medizinischen Haftung.

RA Bierbach

Das Medizinrecht ist eine äußerst vielschichtige Rechtsmaterie, die zahlreiche Bereiche des Rechts umfasst. Im Zentrum stehen dabei das Arzt- und Arzthaftungsrecht, die Finanzierung von Krankenhäusern, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie das Lebensmittelrecht. Doch das Medizinrecht geht weit über diese Aspekte hinaus und erstreckt sich auf verschiedene andere rechtliche Fragestellungen, die eng mit dem Gesundheitswesen verbunden sind.

Arzt- und Arzthaftungsrecht: Das Arzt- und Arzthaftungsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Ärzten sowie die Haftung im medizinischen Bereich. Hierzu gehören die ärztliche Aufklärungspflicht, die Dokumentationspflicht, die Pflicht zur sorgfältigen Behandlung und die Haftung bei Behandlungsfehlern.

Krankenhausfinanzierung: Die Finanzierung von Krankenhäusern ist ein komplexes Thema im Medizinrecht. Es umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Gesundheitseinrichtungen, die Abrechnung von Leistungen und die Regelungen zur Budgetierung.

Arzneimittel- und Medizinprodukterecht: Das Medizinrecht regelt auch die Zulassung, Herstellung, Vermarktung und Anwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Es stellt sicher, dass diese Produkte sicher und wirksam sind und den Patientenschutz gewährleisten.

Lebensmittelrecht: Das Lebensmittelrecht betrifft die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Produkten. Es stellt sicher, dass Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken geschützt sind.

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung: Medizinrechtliche Fragestellungen erstrecken sich auch auf die rechtliche Gestaltung von medizinischen Kooperationen und Praxiszusammenschlüssen. Dies betrifft die Gründung von Praxisgemeinschaften, die Bildung von Ärztenetzen und die Kooperation von Krankenhäusern.

Gewerbliche Schutzrechte: Im Medizinrecht spielen gewerbliche Schutzrechte wie Patente und Marken eine wichtige Rolle. Sie betreffen die Innovation und den Schutz von medizinischen Technologien und Produkten.

Wettbewerbsrechtliche Abwehrrechte: Das Medizinrecht beinhaltet auch wettbewerbsrechtliche Aspekte, insbesondere im Bereich der Gesundheitswerbung und der Berufsausübung von Heilberufen.

Fazit

Insgesamt ist das Medizinrecht von großer Bedeutung, da es die rechtlichen Grundlagen für die Gesundheitsversorgung und den Schutz der Patienten schafft. Es stellt sicher, dass medizinische Leistungen auf hohem Qualitätsniveau erbracht werden und Patienten die notwendige rechtliche Sicherheit genießen. Rechtsanwälte, die sich auf das Medizinrecht spezialisiert haben, unterstützen Ärzte, Krankenhäuser, Pharmazeuten und andere Akteure im Gesundheitswesen bei der Einhaltung der komplexen rechtlichen Vorschriften und der Lösung rechtlicher Konflikte.

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Irreführend sogenannte Impfung gegen COVID-19 demaskiert den Verbraucherschutz als Täuschungsmanöver

20.10.2022

Durch den Vergleich kann man Erkenntnis gewinnen, wie ich einmal unter https://www.123recht.de/ratgeber/meinung/Fuer-eine-Renaissance-von-Erinnerung-und-Vergleich-__a159798.html dargestellt habe. In meinem strikt rechtlichen Ratgeber unten, der nun zum zweiten mal schon zensiert worden ist, vergleiche ich den Verbraucherschutz beim Immobilienerwerb mit dem - aus meiner Sicht fehlenden - Patientenschutz bei der gefährlichen Spritze, die angeblich gegen Covid-19 schützen, in Wahrheit aber lediglich krank macht und zu weiteren Spritzen wie etwa gegen Gürtelrose oder das Sudden Adult Death Syndrom führen soll. Staatlich verordnete Spritzen sind willkommener Anlass, den Patienten weitere Leistungen zu verkaufen. Wohl daher spielen die meisten Ärzte und Apotheker bei der Medizin-Diktatur weitgehend widerspruchslos mit und hinterfragen kaum.

Datenschutz und Patientenrechte im Fokus - EuGH-Urteil zu unentgeltlichen Kopien von Patientenakten

26.11.2023

Der vorliegende Fachartikel thematisiert die Verbindung von Datenschutz und Patientenrechten im Lichte eines EuGH-Urteils (C-307/22). Im Fokus stehen das Recht der Patienten auf kostenlose Kopien ihrer Patientenakten und die Auslegung der DSGVO. Der Artikel beleuchtet zudem rechtliche Aspekte, wie die Frage der Kostenfreiheit bei der Einsichtnahme in die Patientenakte gemäß §§ 630f, 630g BGB. Die Entscheidung des EuGH wird als Meilenstein für die Datenschutzpraxis im Gesundheitssektor betrachtet, da sie einen Ausgleich zwischen Patientenrechten und den Interessen der Behandelnden herstellt und die Bedeutung von Datenschutz und Transparenz im Gesundheitswesen betont. Dirk Streifler – Streifler&Kollegen – Rechtsanwälte Berlin

Endlich endgültiges Ende der schädlichen "Schutz"-Maske

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Unserer Kanzlei gelang Ende 2022 auf dem neuen Gebiet des Corona-Rechts (siehe unten für eine Beschreibung) ein sensationeller Erfolg: zum ersten Mal wurde ein Arzt im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausstellens von Maskenbefreiungen freigesprochen. Gute Aussichten bestehen, dass dieses wohlbegründete Urteil auch in zweiter Instanz halten wird. Aus diesem Anlass im Folgenden einige grundlegende Überlegungen: Nach einer Mark Twain zugeschriebenen - aber viel älteren und in verschiedensten Varianten ausformulierten - Weisheit verbreitet sich eine Lüge in Siebenmeilenstiefeln weltweit, während sich die Wahrheit noch ihre Ballerinas anzieht.  "A lie can travel halfway around the World while the truth is putting on its shoes." Kaum ein Zitat fasst die letzten drei Jahre besser zusammen.  Während das Märchen vom Killervirus, das angeblich im Wege der Zoonose auf dem Markt von Wuhan die gesamte Menschheit angegriffen habe, sich in Windeseile kraft neuartiger Faktenchecker und unkritischer Massenmedien verbreiten konnte, hat sich kontinuierlich eine nach der anderen angeblichen Verschwörungstheorie - besser spräche man von Anfangsverdacht oder Hypothesenerweiterungen - bewahrheitet.  Und immer noch herrscht das durch die anfänglichen Fehlinformationen etwa aus Bergamo geschaffene Narrativ vor und haben es die wachsam hinterfragenden Kritikerinnen und Kritiker nicht zuletzt aufgrund des schäbigen staatlichen Framings schwer gegenüber der breiten Masse der gehorsam woken Mitläuferinnen und Mitläufer. Überdies wurde und wird bis heute massiv zensiert, euphemistisch als Cancel Culture bezeichnet.  Tatsächlich handelt es sich bei der angeblichen Impfung um ein Trojanisches Pferd. Und die angeblichen Schutzmasken machen ebenfalls krank, wie immer mehr Studien überzeugend belegen. Wir werden in einigen Jahren signifikant erhöhte Lungenkrebsraten feststellen, diesmal nicht durch Asbest sondern durch die Mikroplastikfasern aus den billigen Importprodukten. Knötchenbildungen (Granulome) aufgrund dieser Fasern hat die Pathologie bereits nachweisen können. Von Professor Dr. med. Andreas Sönnichsen und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sowie von Professor Dr. med. Harald Wallach u.a. stammen die neuesten eindrückliche Studien, die hoffentlich eine Wiederkehr der völlig evidenzfreien Maskenpflicht werden unterbinden können.   Das Thema Corona wird uns entgegen der Auffassung der anwaltlichen Satzungsversammlung noch lange begleiten, die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen und nimmt lediglich langsam an Fahrt auf, passend eben zur oben erwähnten Ballett-Tänzerin, die sich auf ihr Adagio vorbereitet.  Die Anwälte für Aufklärung - der gemeinnützige Verein, der sich zur besseren Abgrenzung von den Mainstream Anwaltvereinen gegründet hat, wird bei der nächsten Tagung im Februar über Strategien und Methoden der Aufarbeitung beraten und dabei auch historische Vergleiche etwa mit dem SED-Unrecht nicht scheuen. 

Alphabetische Bibliographie der deutschsprachigen Corona-Aufklärungsliteratur 2020-2022

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FAZ Einspruch – Der wöchentliche Podcast für Recht, Justiz und Politik

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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Feb. 2016 - 21 K 1321/14

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Apr. 2015 - 10 S 100/13

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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 06. Sept. 2016 - 1 A 5/15

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2012 - 2 S 1730/11

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Bundessozialgericht Urteil, 14. Okt. 2014 - B 1 KR 33/13 R

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Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Mai 2006 - L 8 VJ 2378/04

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Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 03. Juli 2007 - 3 K 737/04

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Okt. 2007 - 9 S 2240/07

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Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. März 2004 - 12 K 3688/02

bei uns veröffentlicht am 29.03.2004

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 als Gesamtschuldner. Die Beigeladenen zu 2 und 3 behalten ihre außergerichtlichen Kosten auf sich.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Mai 2014 - 5 K 433/12

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen das Verbot, im Gebiet der Beklagten Tauben zu füttern. 2 Aufgrund einer Mitteilung aus der Nachbarschaft de

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2017 - B 6 KA 12/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Dezember 2015 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom

Sozialgericht Halle Urteil, 25. Apr. 2018 - S 22 KR 336/14

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.191,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.04.2014 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird festgesetzt au

Finanzgericht Münster Urteil, 02. Aug. 2015 - 15 K 718/12 U

bei uns veröffentlicht am 02.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob sich die eine Augenklinik betreibende Klägerin für einen Teil ihrer in den Streitjah

Sozialgericht Reutlingen Urteil, 14. März 2018 - S 1 KR 2084/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.163,93 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.10.2016 zu zahlen.2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.3. Die Sprungrevi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 20. Aug. 2015 - L 4 R 1001/15

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert für da

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - B 6 KA 43/15 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 25. November 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesso

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2017 - L 5 KR 4740/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27.07.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - III ZR 195/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 195/17 Verkündet am: 17. Mai 2018 Pellowski Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KHG § 17 Abs.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 20. Juni 2013 - 11 Sa 45/12 - aufgehoben.