Medizinrecht

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19/03/2012 08:13

Das Medizinrecht umfasst eine breite Palette von Rechtsgebieten, darunter Arzthaftung, Krankenhausfinanzierung, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, sowie gesellschaftsrechtliche Gestaltung und gewerbliche Schutzrechte im Gesundheitswesen. Es betrifft rechtliche Aspekte im Gesundheitswesen, von der Patientenversorgung bis hin zur medizinischen Haftung.
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Medizinrecht

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Medizinrecht

originally published: 19/03/2012 08:13, updated: 10/01/2024 14:20
Author’s summary

Das Medizinrecht umfasst eine breite Palette von Rechtsgebieten, darunter Arzthaftung, Krankenhausfinanzierung, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, sowie gesellschaftsrechtliche Gestaltung und gewerbliche Schutzrechte im Gesundheitswesen. Es betrifft rechtliche Aspekte im Gesundheitswesen, von der Patientenversorgung bis hin zur medizinischen Haftung.

RA Bierbach

Das Medizinrecht ist eine äußerst vielschichtige Rechtsmaterie, die zahlreiche Bereiche des Rechts umfasst. Im Zentrum stehen dabei das Arzt- und Arzthaftungsrecht, die Finanzierung von Krankenhäusern, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie das Lebensmittelrecht. Doch das Medizinrecht geht weit über diese Aspekte hinaus und erstreckt sich auf verschiedene andere rechtliche Fragestellungen, die eng mit dem Gesundheitswesen verbunden sind.

Arzt- und Arzthaftungsrecht: Das Arzt- und Arzthaftungsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Ärzten sowie die Haftung im medizinischen Bereich. Hierzu gehören die ärztliche Aufklärungspflicht, die Dokumentationspflicht, die Pflicht zur sorgfältigen Behandlung und die Haftung bei Behandlungsfehlern.

Krankenhausfinanzierung: Die Finanzierung von Krankenhäusern ist ein komplexes Thema im Medizinrecht. Es umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Gesundheitseinrichtungen, die Abrechnung von Leistungen und die Regelungen zur Budgetierung.

Arzneimittel- und Medizinprodukterecht: Das Medizinrecht regelt auch die Zulassung, Herstellung, Vermarktung und Anwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Es stellt sicher, dass diese Produkte sicher und wirksam sind und den Patientenschutz gewährleisten.

Lebensmittelrecht: Das Lebensmittelrecht betrifft die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Produkten. Es stellt sicher, dass Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken geschützt sind.

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung: Medizinrechtliche Fragestellungen erstrecken sich auch auf die rechtliche Gestaltung von medizinischen Kooperationen und Praxiszusammenschlüssen. Dies betrifft die Gründung von Praxisgemeinschaften, die Bildung von Ärztenetzen und die Kooperation von Krankenhäusern.

Gewerbliche Schutzrechte: Im Medizinrecht spielen gewerbliche Schutzrechte wie Patente und Marken eine wichtige Rolle. Sie betreffen die Innovation und den Schutz von medizinischen Technologien und Produkten.

Wettbewerbsrechtliche Abwehrrechte: Das Medizinrecht beinhaltet auch wettbewerbsrechtliche Aspekte, insbesondere im Bereich der Gesundheitswerbung und der Berufsausübung von Heilberufen.

Fazit

Insgesamt ist das Medizinrecht von großer Bedeutung, da es die rechtlichen Grundlagen für die Gesundheitsversorgung und den Schutz der Patienten schafft. Es stellt sicher, dass medizinische Leistungen auf hohem Qualitätsniveau erbracht werden und Patienten die notwendige rechtliche Sicherheit genießen. Rechtsanwälte, die sich auf das Medizinrecht spezialisiert haben, unterstützen Ärzte, Krankenhäuser, Pharmazeuten und andere Akteure im Gesundheitswesen bei der Einhaltung der komplexen rechtlichen Vorschriften und der Lösung rechtlicher Konflikte.

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20/10/2022 16:29

Durch den Vergleich kann man Erkenntnis gewinnen, wie ich einmal unter https://www.123recht.de/ratgeber/meinung/Fuer-eine-Renaissance-von-Erinnerung-und-Vergleich-__a159798.html dargestellt habe. In meinem strikt rechtlichen Ratgeber unten, der nun zum zweiten mal schon zensiert worden ist, vergleiche ich den Verbraucherschutz beim Immobilienerwerb mit dem - aus meiner Sicht fehlenden - Patientenschutz bei der gefährlichen Spritze, die angeblich gegen Covid-19 schützen, in Wahrheit aber lediglich krank macht und zu weiteren Spritzen wie etwa gegen Gürtelrose oder das Sudden Adult Death Syndrom führen soll. Staatlich verordnete Spritzen sind willkommener Anlass, den Patienten weitere Leistungen zu verkaufen. Wohl daher spielen die meisten Ärzte und Apotheker bei der Medizin-Diktatur weitgehend widerspruchslos mit und hinterfragen kaum.
26/11/2023 15:59

Der vorliegende Fachartikel thematisiert die Verbindung von Datenschutz und Patientenrechten im Lichte eines EuGH-Urteils (C-307/22). Im Fokus stehen das Recht der Patienten auf kostenlose Kopien ihrer Patientenakten und die Auslegung der DSGVO. Der Artikel beleuchtet zudem rechtliche Aspekte, wie die Frage der Kostenfreiheit bei der Einsichtnahme in die Patientenakte gemäß §§ 630f, 630g BGB. Die Entscheidung des EuGH wird als Meilenstein für die Datenschutzpraxis im Gesundheitssektor betrachtet, da sie einen Ausgleich zwischen Patientenrechten und den Interessen der Behandelnden herstellt und die Bedeutung von Datenschutz und Transparenz im Gesundheitswesen betont. Dirk Streifler – Streifler&Kollegen – Rechtsanwälte Berlin
26/02/2023 22:58

Unserer Kanzlei gelang Ende 2022 auf dem neuen Gebiet des Corona-Rechts (siehe unten für eine Beschreibung) ein sensationeller Erfolg: zum ersten Mal wurde ein Arzt im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausstellens von Maskenbefreiungen freigesprochen. Gute Aussichten bestehen, dass dieses wohlbegründete Urteil auch in zweiter Instanz halten wird. Aus diesem Anlass im Folgenden einige grundlegende Überlegungen: Nach einer Mark Twain zugeschriebenen - aber viel älteren und in verschiedensten Varianten ausformulierten - Weisheit verbreitet sich eine Lüge in Siebenmeilenstiefeln weltweit, während sich die Wahrheit noch ihre Ballerinas anzieht.  "A lie can travel halfway around the World while the truth is putting on its shoes." Kaum ein Zitat fasst die letzten drei Jahre besser zusammen.  Während das Märchen vom Killervirus, das angeblich im Wege der Zoonose auf dem Markt von Wuhan die gesamte Menschheit angegriffen habe, sich in Windeseile kraft neuartiger Faktenchecker und unkritischer Massenmedien verbreiten konnte, hat sich kontinuierlich eine nach der anderen angeblichen Verschwörungstheorie - besser spräche man von Anfangsverdacht oder Hypothesenerweiterungen - bewahrheitet.  Und immer noch herrscht das durch die anfänglichen Fehlinformationen etwa aus Bergamo geschaffene Narrativ vor und haben es die wachsam hinterfragenden Kritikerinnen und Kritiker nicht zuletzt aufgrund des schäbigen staatlichen Framings schwer gegenüber der breiten Masse der gehorsam woken Mitläuferinnen und Mitläufer. Überdies wurde und wird bis heute massiv zensiert, euphemistisch als Cancel Culture bezeichnet.  Tatsächlich handelt es sich bei der angeblichen Impfung um ein Trojanisches Pferd. Und die angeblichen Schutzmasken machen ebenfalls krank, wie immer mehr Studien überzeugend belegen. Wir werden in einigen Jahren signifikant erhöhte Lungenkrebsraten feststellen, diesmal nicht durch Asbest sondern durch die Mikroplastikfasern aus den billigen Importprodukten. Knötchenbildungen (Granulome) aufgrund dieser Fasern hat die Pathologie bereits nachweisen können. Von Professor Dr. med. Andreas Sönnichsen und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sowie von Professor Dr. med. Harald Wallach u.a. stammen die neuesten eindrückliche Studien, die hoffentlich eine Wiederkehr der völlig evidenzfreien Maskenpflicht werden unterbinden können.   Das Thema Corona wird uns entgegen der Auffassung der anwaltlichen Satzungsversammlung noch lange begleiten, die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen und nimmt lediglich langsam an Fahrt auf, passend eben zur oben erwähnten Ballett-Tänzerin, die sich auf ihr Adagio vorbereitet.  Die Anwälte für Aufklärung - der gemeinnützige Verein, der sich zur besseren Abgrenzung von den Mainstream Anwaltvereinen gegründet hat, wird bei der nächsten Tagung im Februar über Strategien und Methoden der Aufarbeitung beraten und dabei auch historische Vergleiche etwa mit dem SED-Unrecht nicht scheuen. 
26/06/2022 15:32

Was wir derzeit weltweit erleben ist nichts anderes als ein Putsch (Mies) des digital-finanziellen Komplexes (Wolff). Schleichend wurden und werden weiterhin unsere Freiheitsrechte ausgehöhlt. Ein Symptom dafür ist nicht zuletzt, dass nicht nur Online-Beiträge, sondern sogar ganze Profile einfach gelöscht werden - siehe etwa https://www.123recht.de/ratgeber/grundrechte-verfassung/Gewoehnung-an-Zensur-Widerspruch-zur-grundrechtlich-garantierten-Meinungsfreiheit-__a159776.html - ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen. Neben Kayvan Soufi-Siavash war auch Henryk M. Broder Opfer dieser digitalen Bücherverbrennung, ebenso wie etwa ein Michael Wendler  und zuletzt auch sämtliche Kanäle auf YouTube von OVALmedia. Zu dieser Zensur und ihrer historischen Kontinuität siehe Hofbauer, Zensur (2022). Gut beraten ist man also, wenn man sich nicht blindlings den globalfaschistischen Internet-Konzernen ausliefert sondern immer noch Bücher produziert. Corona-Widerstandsbücher gibt es inzwischen noch und nöcher, langsam pfeifen es die Spatzen von den Dächern, und es ist hoffentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis endlich die notwendige Entcoronazifizierung stattfindet und eine gründliche Aufarbeitung. Ein kleiner Beitrag ist meine im Entstehen begriffene Bibliographie. Siehe ferner auch meine neuere Übersicht über einige aus meiner Sicht wesentliche Aufklärungsmedien. 
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published on 17/04/2013 00:00

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 16.06.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläg
published on 29/11/2005 00:00

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Kläger b
published on 12/03/2015 00:00

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu bezahlen: a. 100.000,00 EUR nebst jährlichen Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1.5.2012, b. 2.924,0
published on 19/02/2016 00:00

Tenor Der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung E.          vom 11.02.2014 wird aufgehoben. Der Kläger zu 1) trägt 20 % der Gerichtskosten und der Beklagte trägt 80 % der Gerichtskosten; von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten trägt der