Medizinrecht
Das Medizinrecht ist eine sehr breit gefächerte Materie. Wir zählen hierzu in erster Linie das Arzt- und Arzthaftungsrecht, die Krankenhausfinanzierung, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie das Lebensmittelrecht, rechnen aber in einem weiteren Sinn auch Fragen der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung (z.B. von Praxis- und Krankenhauskooperationen), der Ausübung gewerblicher Schutzrechte (Patente, Markenrechte und Geschmacksmuster) sowie wettbewerbsrechtliche Abwehrrechte hinzu. Auch berufsrechtliche Handlungsspielräume werden von uns im Rahmen einer ganzheitlichen Prüfung berücksichtigt.
Ebenso vielgestaltig wie die Rechtsgebiete sind auch die Aufgaben, die wir für Sie erledigen.
Wir bereiten Ihre Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren für Sie vor und vertreten Sie nötigenfalls im Widerspruchs- und Verwaltungsstreitverfahren. In zivilrechtlichen Auseinandersetzungen (sei es der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch oder die Klage auf Zahlung ausstehender Honorare) setzen wir Ihre Rechte gegenüber Ihren Konkurrenten konsequent durch. Wir behalten auch die Übersicht, wenn es darum geht, die nationalen Vorschriften in das Geflecht internationaler Abkommen und europarechtlicher Bestimmungen einzuordnen und eine völkerrechtskonforme Auslegung sicherzustellen.
Gemäß dem in unserer Kanzlei praktizierten Vier-Augen-Prinzip stimmen wir alle komplexeren Mandate untereinander ab und stellen so sicher, dass Ihre Rechtsfragen unter allen in Betracht kommenden Blickwinkeln beleuchtet werden.

Anwälte
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Alphabetische Bibliographie der deutschsprachigen Corona-Aufklärungsliteratur 2020-2022

Krankenhausfinanzierung: Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung von Zuschlägen nach § 5 Abs. 3 KHEntgG für Brustzentren
Nebenbetriebsstätten bei Medizinischen Versorgungszentren sind nicht zahlenmäßig beschränkt
Verträge zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten dürfen nicht gemäß § 69 I SGB V wettbewerbswidrig sein
Regressansprüche wegen veranlasster physikalisch-medizinischer Leistungen
