Verfassungsrecht
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Verfassungsrecht
Verfassungsrecht
Neben den Auseinandersetzungen zwischen Staats- und Verfassungsorganen, etwa im Bereich des Parlamentsrechts, ist Gegenstand unserer Tätigkeit die Durchsetzung der Grundrechte unserer Mandanten.
Das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist weitgehend, aber nicht ausschließlich im Grundgesetz (GG) geregelt. Es umfasst das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte.
Wenn in einem gerichtlichem Verfahren die Geltung und der Schutz z.B. der Menschenwürde, die persönlichen Freiheitsrechte (Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit bzw. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz / Gleichheitsgrundsatz, Glaubensfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Recht der freien Meinungsäußerung, der besondere Schutz von Ehe, Familie und nichtehelichen Kindern, die Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, das Briefgeheimnis, Postgeheimnis und Fernmeldegeheimnis, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf Eigentum und die Unverletzlichkeit des Erbrechts, das Asylrecht oder das Petitionsrecht verletzt wurde, steht nach der Ausschöpfung des Rechtsweges die Anrufung der Verfassungsgerichte offen. Bei Ordnungsstreitverfahren zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Kommunen und Kreisen bzw. Ländern werden wir ebenso tätig. Hinzuweisen ist auch auf Kommunalstreitverfahren. Auch das Staatshaftungsrecht und das Recht der Amtspflichtverletzungen / Amtshaftung ist hier zu nennen.
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