Zivilprozessordnung - ZPO | § 919 Arrestgericht
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Für die Anordnung des Arrestes ist sowohl das Gericht der Hauptsache als das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der mit Arrest zu belegende Gegenstand oder die in ihrer persönlichen Freiheit zu beschränkende Person sich befindet.
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published on 13/04/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 305/14 vom 13. April 2015 in dem Verfahren auf Anordnung eines dinglichen Arrests Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. April 2015 durch den Vizepräsidenten Schlick, die Richter Dr. Herrmann, Seiter
published on 01/06/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 152/13 Verkündet am: 1. Juni 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 01/06/2016 00:00
Tenor
1. Die Übernahme des Rechtsstreits wird abgelehnt.
2. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Oranienburg zurückverwiesen.
Gründe
1 Das Verfahren ist zurückzuverweisen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verweisung
published on 18/12/2012 00:00
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - St. Goar vom 16.11.2012 abgeändert.
1. Wegen eines Freistellungsanspruchs bzw. Zahlungsanspruchs der...
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