Sicherheitsleistung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014
Für die Entscheidung über Anträge des Schuldners auf Beendigung der Vollstreckung wegen erbrachter Sicherheitsleistung nach Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 ist das Vollstreckungsgericht zuständig. Die Entscheidung nach Artikel 38 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 ergeht durch Beschluss.
Passende Werkzeuge
- Schulden & InsolvenzP-Konto: der Übertrag und die Sechs-Monats-Frist (§ 899, § 902 ZPO)Den Freibetrag nennt jede Bank. Was nirgends steht: nicht verbrauchtes Guthaben bleibt drei Kalendermonate länger geschützt, Einwendungen gegen die Höhe müssen bis zum Ablauf des sechsten folgenden Kalendermonats vorliegen — und § 902 ZPO zählt sechs Erhöhungstatbestände auf, von denen die meisten nur den ersten kennen.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Schulden & InsolvenzP-Konto-Umwandlungsfrist: Monats-Moratorium (§ 835 Abs. 3 ZPO)Kontopfändung? Berechnen Sie, bis wann Sie in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln können — Monats-Moratorium nach § 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO ab Zustellung des Überweisungsbeschlusses, mit Countdown, Werktags-Regel (§ 193 BGB) und 4-Geschäftstage-Puffer für die Bank-Umsetzung (§ 850k Abs. 2 ZPO).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.