Prozessrecht

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originally published: 20.05.2021 07:46, updated: 20.05.2021 07:46

Prozessrecht

originally published: 19.04.2022 16:42, updated: 03.03.2024 23:30

Während das Grundgesetz sicherstellt, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat den Rechtsweg zu bestreiten, umfasst das Prozessrecht alle Rechtnormen, die einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf in den entsprechenden Gerichtsbarkeiten gewährleisten sollen. Es enthält zahlreiche Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeit des Gerichts, der Partei- und Prozessfähigkeit sowie der Klagebefugnis der am Gerichtsverfahren beteiligten Personen.

Vereinfacht ausgedrückt statuiert das Prozessrecht Regeln, nach denen ein Verfahren geführt werden soll. 

Das Prozessrecht ist Teil des Verfahrensrechts, das seinerseits auch das Verwaltungsverfahrensrecht umfasst. Sowohl das Verfahrensrecht als auch das Verwaltungsverfahrensrecht gehören zum Öffentlichen Recht.

                                                           

                                                                                Öffentliches Recht

                                                                                              ↓

                                                                                 Verfahrensrecht 

                                                                      ↙                                         ↘                           

                                                       Prozessrecht                      Verwaltungsverfahrensrecht

 

Indes existiert kein einheitliches Prozessrecht im Deutschen Recht. Jedes Gerichtszweig enthält eine eigene Prozessordnung. Hierzu zählen insbesondere, die Zivilprozessordnung (ZPO), die Strafprozessordnung (StPO), die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), das Sozialgerichtsgesetz (SGG), die Finazgerichtsordnung (FGO) sowie das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwiliigen Gerichtsbarkeit (FamFG) und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).

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04.06.2024 13:20

Das Strafverfahren in Deutschland ist ein komplexes, mehrstufiges Verfahren, das darauf ausgerichtet ist, Straftaten zu untersuchen und zu ahnden, während es gleichzeitig die Rechte des Beschuldigten schützt. Hier folgt eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Phasen eines Strafverfahrens, wie sie typischerweise ablaufen.
15.11.2020 13:22

Ein Aufsatz: Wann ist eine gewährte Corona-Soforthilfe als Subventionsbetrug zu qualifizieren? Wieso Sie JETZT handeln müssen, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft. Dass der Zeitpunkt sich gegen entsprechende Rückforderungsbescheide zu wehren jetzt perfekt ist, zeigen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses entschied vergangene Woche zu Gunsten der Kläger in drei Pilotverfahren und stellte fest, dass die Rückforderungsbescheide des Landes NRW rechtswidrig waren. Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
07.02.2024 13:55

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem heute veröffentlichten Beschluss einer rechtskräftig verurteilten Frau teilweise stattgegeben, die gegen die Ablehnung einer Wiederaufnahme ihres Strafverfahrens geklagt hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte zuvor eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt. Die Beschwerdeführerin war wegen Mordes an ihrem Ehemann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Richter, der auch am Urteil gegen den ehemaligen Lebensgefährten der Frau beteiligt war, wirkte ebenfalls an ihrem Verfahren mit. Nach der Feststellung des EGMR, dass dies einen Konventionsverstoß darstellte, beantragte die Frau die Wiederaufnahme ihres Verfahrens. Dies wurde vom Landgericht abgelehnt, und das Oberlandesgericht wies die sofortige Beschwerde zurück, da die Frau nicht darlegen konnte, dass das Urteil auf dem Konventionsverstoß beruhte. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das Oberlandesgericht den Justizgewährungsanspruch der Beschwerdeführerin verletzte. Die Anforderungen an die Darlegung des Konventionsverstoßes seien unerfüllbar und unzumutbar. Das Gericht verkenne, dass der Konventionsverstoß nicht nur einen möglicherweise voreingenommenen Richter betraf, sondern bereits dessen Einflussnahme im Verfahren gegen die Beschwerdeführerin. Die Sache wurde an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Die aufgestellten Anforderungen seien sachlich nicht gerechtfertigt und dürften nicht zu einer generellen Ausschließung von Wiederaufnahmen führen, wenn ein Konventionsverstoß festgestellt wurde. Dies würde einen Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen schaffen, die aus einer Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter resultieren.
20.03.2023 22:27

Das OVG musste darüber entscheiden, ob die Tatsache, dass Richter verschiedener Instanzen miteinander verheiratet sind, den „bösen Schein“ der Befangenheit im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO begründet. Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwält
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published on 22.01.2025 23:33

Dieses Urteil ist besonders für Rechtsanwälte, Steuerberater und Fachleute im Bereich der Wirtschaftskriminalität sowie Anleger und Insolvenzverwalter von Interesse. Es beleuchtet die Haftung von Steuerberatern bei berufstypischen Hand
Author’s summary

Dieses Urteil ist besonders für Rechtsanwälte, Steuerberater und Fachleute im Bereich der Wirtschaftskriminalität sowie Anleger und Insolvenzverwalter von Interesse. Es beleuchtet die Haftung von Steuerberatern bei berufstypischen Handlungen im Kontext von betrügerischen Geschäftsmodellen, insbesondere hinsichtlich der Beihilfe zum Betrug und der Gesamtabwägung von Beweisindizien.

Kernaussagen des Urteils:

  1. Subjektive Tatseite bei Beihilfe: Der BGH konkretisiert die Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei berufstypischen Handlungen (z. B. Steuerberatung). Es reicht nicht aus, einzelne Indizien isoliert zu betrachten; vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände erforderlich.

  2. Rechtsfehler der Vorinstanzen: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Vorsatz der Steuerberaterin rechtsfehlerhaft verneint, indem es nur auf die positive Kenntnis des Betrugsmodells abstellte und keine umfassende Beweiswürdigung vorgenommen hat.

  3. Zurückweisung und neue Prüfung: Der Fall wird an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit es die Indizien in einer Gesamtschau würdigt und mögliche neue Aspekte des Untreuetatbestands berücksichtigt.

Relevanz und praktische Bedeutung:

Das Urteil zeigt die besondere Verantwortung von Steuerberatern bei der Erkennung betrügerischer Strukturen und stärkt die Maßstäbe der Beweiswürdigung im Zivilrecht. Es bietet wichtige Hinweise für die Praxis der Compliance und Risikoprävention, da es aufzeigt, wie neutral erscheinende Handlungen Teil einer strafbaren Beihilfe werden können.

Dieses Urteil richtet sich an alle, die mit der rechtlichen und beruflichen Bewertung von Betrugsfällen, der Rolle von Gehilfen sowie den Anforderungen an die Beweisführung bei komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten befasst sind.

published on 08.12.2024 15:16

Für wen ist dieser Beschluss wichtig? Der bevorstehende Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache II ZB 11/23 richtet sich an Juristen, insbesondere solche, die sich mit dem Gesellschaftsrecht, dem Zivilprozessrecht und der Gesch
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Für wen ist dieser Beschluss wichtig?

Der bevorstehende Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache II ZB 11/23 richtet sich an Juristen, insbesondere solche, die sich mit dem Gesellschaftsrecht, dem Zivilprozessrecht und der Geschäftsführerhaftung befassen. Ebenso ist er für Geschäftsführer von GmbHs und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) von Interesse, da er die rechtliche Rolle von Prozesspflegern im Gesellschaftsrecht klärt.

Warum ist der Beschluss relevant?

Der Beschluss wird entscheidend klären, ob die Bestellung eines Prozesspflegers für eine Gesellschaft nach § 57 ZPO mit einer sofortigen Beschwerde angegriffen werden kann. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Verfahrensrechte von Gesellschaftern und Geschäftsführern und deren Möglichkeit, gerichtliche Entscheidungen im laufenden Verfahren zu überprüfen.

Worum geht es im Kern?

Die zentrale Frage lautet, ob eine sofortige Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers zulässig ist. Konkret geht es um eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), in der zwischen den Gesellschaftern und Geschäftsführern Streit über die Abberufung einer Geschäftsführerin und die Verfolgung von Ansprüchen der Gesellschaft besteht.

Das Landgericht hatte einen Prozesspfleger bestellt, der die Interessen der Gesellschaft vertreten sollte, da die Gesellschafter selbst in einem Interessenkonflikt standen. Der Nebenintervenient, ein Gesellschafter und Geschäftsführer, legte daraufhin sofortige Beschwerde gegen diese Bestellung ein. Diese wurde vom Oberlandesgericht als unzulässig abgewiesen. Nun liegt die Frage dem BGH vor.

Was steht auf dem Spiel?

Die Entscheidung des BGH wird klären, ob in solchen Fällen eine sofortige Beschwerde als Rechtsmittel gegen die Bestellung eines Prozesspflegers möglich ist. Dies ist insbesondere relevant, da die Bestellung eines Prozesspflegers tief in die Rechte der Gesellschaftsorgane eingreifen kann, etwa durch die Übertragung von Befugnissen an einen Dritten. Gleichzeitig geht es um den Schutz von Verfahrensgrundrechten wie dem rechtlichen Gehör, das im Vorfeld der Bestellung möglicherweise verletzt wurde.

Erwartete Auswirkungen

Der Beschluss wird präzedenzielle Bedeutung haben:

  • Für die Praxis des Gesellschaftsrechts: Klärung der Verfahrensrechte bei der Bestellung von Prozesspflegern.
  • Für die Rechte der Gesellschafter und Geschäftsführer: Schutz ihrer Verfahrensrechte und Klärung von Haftungsfragen.
  • Für die Zivilprozessordnung: Abgrenzung der Anwendbarkeit und Reichweite von Rechtsmitteln in Zwischenverfahren.

Mit Spannung wird erwartet, ob der BGH den rechtlichen Schutz gegen Zwischenentscheidungen wie die Bestellung eines Prozesspflegers erweitern wird oder ob er sich auf eine restriktive Auslegung der Zivilprozessordnung stützt.

published on 23.10.2024 19:50

Ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens liegt nicht vor, wenn ein verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Anhörungstermin zwar kurzfristig, aber noch so rechtzeitig unterr
published on 24.07.2024 14:54

a) Nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO muss sich die Revisionsbegründung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen und konkret darlegen, warum die Begründung des Berufungsgerichts rechtsfehlerh