Zivilprozessordnung - ZPO | § 927 Aufhebung wegen veränderter Umstände
(1) Auch nach der Bestätigung des Arrestes kann wegen veränderter Umstände, insbesondere wegen Erledigung des Arrestgrundes oder auf Grund des Erbietens zur Sicherheitsleistung die Aufhebung des Arrestes beantragt werden.
(2) Die Entscheidung ist durch Endurteil zu erlassen; sie ergeht durch das Gericht, das den Arrest angeordnet hat, und wenn die Hauptsache anhängig ist, durch das Gericht der Hauptsache.

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Rechtsanwalt Patrick Jacobshagen

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Film-, Medien-, Urheberrecht*
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*Patrick Jacobshagen* betreut in unserer Sozietät Mandanten in den Bereichen *Film-, Medien- und Urheberrecht.*
Als Anwalt vertritt er Künstler, Regisseure,.
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AO 1977 | § 326 Persönlicher Sicherheitsarrest
(1) Auf Antrag der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde kann das Amtsgericht einen persönlichen Sicherheitsarrest anordnen, wenn er erforderlich ist, um die gefährdete Vollstreckung in das Vermögen des Pflichtigen zu sichern....
GKG 2004 | Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 172 - 216;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
*Gliederung* *Teil 1* *Zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten* *Hauptabschnitt 1* *Mahnverfahren* *Hauptabschnitt 2* *Prozessverfahren* Abschnitt 1.

86 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2019 - III ZR 115/18
bei uns veröffentlicht am 21.02.2019
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
III ZR 115/18
Verkündet am:
21. Februar 2019
K i e f e r
Justizangestellter
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR
Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2009 - I ZR 217/07
bei uns veröffentlicht am 17.09.2009
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 217/07 Verkündet am:
17. September 2009
Führinger
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR
Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2009 - IX ZR 165/07
bei uns veröffentlicht am 22.10.2009
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
IX ZR 165/07
vom
22. Oktober 2009
in dem Rechtsstreit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter
Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr...
Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2002 - I ZR 304/99
bei uns veröffentlicht am 07.02.2002
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
I ZR 304/99 Verkündet am:
7. Februar 2002
Walz
Justizamtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk : ja
BGHZ : ja
BGHR : ja
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