Zivilprozessordnung - ZPO | § 850d Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen

(1) Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar. Dem Schuldner ist jedoch so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf; von den in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezügen hat ihm mindestens die Hälfte des nach § 850a unpfändbaren Betrages zu verbleiben. Der dem Schuldner hiernach verbleibende Teil seines Arbeitseinkommens darf den Betrag nicht übersteigen, der ihm nach den Vorschriften des § 850c gegenüber nicht bevorrechtigten Gläubigern zu verbleiben hätte. Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gelten die Vorschriften dieses Absatzes insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat.

(2) Mehrere nach Absatz 1 Berechtigte sind mit ihren Ansprüchen in der Reihenfolge nach § 1609 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 16 des Lebenspartnerschaftsgesetzes zu berücksichtigen, wobei mehrere gleich nahe Berechtigte untereinander den gleichen Rang haben.

(3) Bei der Vollstreckung wegen der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche sowie wegen der aus Anlass einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu zahlenden Renten kann zugleich mit der Pfändung wegen fälliger Ansprüche auch künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen wegen der dann jeweils fällig werdenden Ansprüche gepfändet und überwiesen werden.

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Insolvenzrecht: Zur Insolvenzanfechtung der durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangter Entgeltzahlung

08.08.2014

Leistet der Schuldner während der letzten drei Monate vor dem Eröffnungsantrag unter dem Druck unmittelbar drohender Zwangsvollstreckung, begründet der bevorstehende Zwang eine inkongruente Deckung.
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Insolvenzrecht: Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz

06.12.2009

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Insolvenzrecht

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zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung


(1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswert 1. nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderun

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV | § 2 Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses


Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung werden folgende Formulare eingeführt: 1. das in der Anlage 3 bestimmte Formular, wenn die Pfändung wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850f Änderung des unpfändbaren Betrages


(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn1.der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigren

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850e Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens


Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:1.Nicht mitzurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge, ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung

Zivilprozessordnung - ZPO | § 906 Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht


(1) Wird Guthaben wegen einer der in § 850d oder § 850f Absatz 2 bezeichneten Forderungen gepfändet, tritt an die Stelle der nach § 899 Absatz 1 und § 902 Satz 1 pfändungsfreien Beträge der vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss belassene Be
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter


Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:1.minderjährige Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,2.Elternteile, die wegen der Betreuung

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt


(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums e

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1615n Kein Erlöschen bei Tod des Vaters oder Totgeburt


Die Ansprüche nach den §§ 1615l, 1615m bestehen auch dann, wenn der Vater vor der Geburt des Kindes gestorben oder wenn das Kind tot geboren ist. Bei einer Fehlgeburt gelten die Vorschriften der §§ 1615l, 1615m sinngemäß.

Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG | § 16 Nachpartnerschaftlicher Unterhalt


Nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft obliegt es jedem Lebenspartner, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Lebenspartner einen Anspruch auf Unterhalt nur entsprechend den §§ 1570 bis 1586b und
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen


(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als1.1 178,59 Euro monatlich,2.271,24 Euro wöchentlich oder3.54,25 Euro täglichbeträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850a Unpfändbare Bezüge


Unpfändbar sind1.zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;2.die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereigni

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Finanzgericht Münster Beschluss, 13. Mai 2020 - 1 V 1286/20 AO

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Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erfolge die Corona-Soforthilfe ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen. Der Kläger begehrt im vorliegendem Rechtsstreit, zur

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2020 - VII ZB 5/19

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2004 - IXa ZB 310/03

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2004 - IXa ZB 6/04

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 6/04 vom 19. Mai 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur ch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft, den Richter Raebel, die Richterinnen Dr. Kessal-Wulf, R

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2004 - IXa ZB 322/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 322/03 vom 19. Mai 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur ch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft, den Richter Raebel, die Richterinnen Dr. Kessal-Wulf,

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2011 - IX ZB 80/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2003 - IXa ZB 200/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 200/03 vom 31. Oktober 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 751 Abs. 1 Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist z

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Sept. 2012 - VII ZB 84/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2012 - VII ZB 12/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 12/10 vom 25. Oktober 2012 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 850f Abs. 2 Halbsatz 2; SGB XII (2003) § 19 Abs. 1, SGB XII § 19 Abs. 1, § 27 Abs. 1,

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Nov. 2010 - VII ZB 111/09

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 111/09 vom 25. November 2010 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850d Abs. 1 Satz 2, § 850f Abs. 2 Wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Sept. 2019 - IX ZR 264/18

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 264/18 Verkündet am: 12. September 2019 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 2/18 vom 19. September 2019 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850f Abs. 1 lit. b Die Entstehung einer Steuerschuld, welche der Schuldner begleichen möchte, is

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2009 - IX ZR 189/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 189/08 Verkündet am: 3. Dezember 2009 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 36 Abs. 1, §§ 12

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2004 - IXa ZB 299/03

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BGHR! BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 299/03 vom 30. Januar 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft, die Richter Raebel, Athing, Dr. Boetticher und

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2004 - IXa ZB 215/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 215/03 vom 30. Januar 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft, die Richter Raebel, Athing, Dr. Boetticher und die R

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2009 - IX ZB 211/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 211/08 vom 7. Mai 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 36 Abs. 4; ZPO § 850c Abs. 4 Zu den "eigenen Einkünften" des Unterhaltsberechtigten, die dessen Berück

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Mai 2011 - IX ZB 181/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 181/10 vom 12. Mai 2011 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 36; ZPO § 850f Abs. 1 Buchst. b, § 851c Der mit dem Gesetz zum Pfändungsschutz der privaten Altersvors

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. März 2004 - IXa ZB 57/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 57/03 vom 19. März 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR ja ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Der Taschengeldanspruch des haushaltführenden Ehegatten ist n

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2007 - IX ZB 16/06

bei uns veröffentlicht am 27.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 16/06 vom 27. September 2007 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 89 Abs. 2 Satz 2 Die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners i

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2004 - IXa ZB 44/04

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 44/04 vom 16. Juli 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB I § 55 Abs. 4; ZPO §§ 829, 835, 850 ff Das Vollstreckungsgericht darf beim Erlaß eines P

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2004 - IXa ZB 58/04

bei uns veröffentlicht am 24.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 58/04 vom 24. September 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Dr. Boetticher, v. Lienen, die Richterin Rogge

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2004 - IXa ZB 57/04

bei uns veröffentlicht am 05.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 57/04 vom 5. November 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 850g Satz 1 Bei der Unterhaltsvollstreckung kann der nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO u

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. März 2011 - VII ZB 70/08

bei uns veröffentlicht am 10.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 70/08 vom 10. März 2011 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850f Abs. 2 Sowohl die Zwangsvollstreckung wegen des Anspruchs auf Zahlung von Verzugszinsen a

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2003 - IXa ZB 73/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 73/03 vom 9. Mai 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ ZPO § 850d Abs. 2; BGB § 1603 Abs. 2, § 1609 Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung de

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2003 - IXa ZB 226/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 226/03 vom 12. Dezember 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft, die Richter Raebel, v. Lienen und die Richterinnen

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2003 - IXa ZB 151/03

bei uns veröffentlicht am 18.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 151/03 vom 18. Juli 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ZPO § 850d Abs. 1 Satz 2 Was dem Vollstreckungsschuldner bei der erweiterten Pfändung als notwendiger Unterhalt v

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2003 - IXa ZB 213/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 213/03 vom 13. August 2003 in dem Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung und die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kr

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2005 - XII ZR 114/03

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 114/03 Verkündet am: 23. Februar 2005 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2003 - IXa ZB 192/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 192/03 vom 25. September 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft, die Richter Raebel, von Lienen, die Richterinnen Dr. Kessa

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2012 - IX ZB 313/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 313/11 vom 28. Juni 2012 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 294 Abs. 1, § 302 Nr. 1; ZPO § 850f Abs. 2 Während der Dauer der Wohlverhaltensphase kann

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2003 - IXa ZB 170/03

bei uns veröffentlicht am 10.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 170/03 vom 10. Oktober 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 850d Abs. 1 Satz 1; BGB § 1615k i.d.F. vom 30. Juni 1998 Bei altrechtlichen Ansprüchen der Kindesmutt

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 05. Dez. 2018 - L 6 R 464/16

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2018 - VII ZB 40/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 40/17 vom 5. Juli 2018 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850d Abs. 1 Satz 2 a) Der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners im Sinne des § 85

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 100/16 vom 19. Oktober 2017 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850f Abs. 1 Buchst. a, c, § 850c Abs. 1 Satz 2, § 765a; SGB II § 9

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2017 - VII ZB 53/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 53/14 vom 11. Oktober 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850k Abs. 3 In einem Beschluss gemäß § 850k Abs. 3 ZPO kann eine Bezifferung des pfä

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2017 - VII ZB 42/15

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2016 - VII ZB 67/13

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 67/13 vom 6. April 2016 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850d Abs. 1 Satz 1, § 699, § 794 Abs. 1 Nr. 4 a) Um den Nachweis der Vollstreckun

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Feb. 2016 - 1 Sa 164/15

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Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Feb. 2015 - 6 Sa 492/13

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Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 16.10.2013 – 3 Ca 1493/13 – wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen auf die Hauptforderung erst seit dem 04.06.2013 zu zahlen sind. Di

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Feb. 2014 - 6 AZR 367/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. November 2012 - 22 Sa 1238/12 - teilweise aufgehoben.

Sozialgericht Trier Urteil, 31. Jan. 2014 - S 4 AS 89/13

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert wird in Höhe von 5.000,00 Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt zu ihren Gunsten die Abzweigung von Leistungen zur Sicherun

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Nov. 2013 - L 13 R 1662/12

bei uns veröffentlicht am 19.11.2013

Tenor Die Berufung der Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 12. März 2012 wird zurückgewiesen.Die Beigeladene trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Im Übrigen verbleibt es bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung.De

Landessozialgericht NRW Beschluss, 04. Nov. 2013 - L 3 R 894/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 04.11.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 27.08.2013 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 1.794,13 EUR festgesetzt. 1Gründe:

Referenzen

(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen...
Die Ansprüche nach den §§ 1615l, 1615m bestehen auch dann, wenn der Vater vor der Geburt des Kindes gestorben oder wenn das Kind tot geboren ist. Bei einer Fehlgeburt gelten die Vorschriften der §§ 1615l, 1615m sinngemäß.
Unpfändbar sind1.zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;2.die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und...
(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als1.1 178,59 Euro monatlich,2.271,24 Euro wöchentlich oder3.54,25 Euro täglichbeträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung...
Unpfändbar sind1.zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;2.die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und...
(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als1.1 178,59 Euro monatlich,2.271,24 Euro wöchentlich oder3.54,25 Euro täglichbeträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung...
Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:1.minderjährige Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,2.Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes...
Nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft obliegt es jedem Lebenspartner, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Lebenspartner einen Anspruch auf Unterhalt nur entsprechend den §§ 1570 bis 1586b und 1609 des...