Zivilprozessordnung - ZPO | § 885 Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen

(1) Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den Besitz einzuweisen. Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner aufzufordern, eine Anschrift zum Zweck von Zustellungen oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

(2) Bewegliche Sachen, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind, werden von dem Gerichtsvollzieher weggeschafft und dem Schuldner oder, wenn dieser abwesend ist, einem Bevollmächtigten des Schuldners, einem erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner übergeben oder zur Verfügung gestellt.

(3) Ist weder der Schuldner noch eine der bezeichneten Personen anwesend oder wird die Entgegennahme verweigert, hat der Gerichtsvollzieher die in Absatz 2 bezeichneten Sachen auf Kosten des Schuldners in die Pfandkammer zu schaffen oder anderweitig in Verwahrung zu bringen. Bewegliche Sachen, an deren Aufbewahrung offensichtlich kein Interesse besteht, sollen unverzüglich vernichtet werden.

(4) Fordert der Schuldner die Sachen nicht binnen einer Frist von einem Monat nach der Räumung ab, veräußert der Gerichtsvollzieher die Sachen und hinterlegt den Erlös. Der Gerichtsvollzieher veräußert die Sachen und hinterlegt den Erlös auch dann, wenn der Schuldner die Sachen binnen einer Frist von einem Monat abfordert, ohne binnen einer Frist von zwei Monaten nach der Räumung die Kosten zu zahlen. Die §§ 806, 814 und 817 sind entsprechend anzuwenden. Sachen, die nicht verwertet werden können, sollen vernichtet werden.

(5) Unpfändbare Sachen und solche Sachen, bei denen ein Verwertungserlös nicht zu erwarten ist, sind auf Verlangen des Schuldners jederzeit ohne Weiteres herauszugeben.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Immobilienrecht: Zur Verbotenen Eigenmacht

06.11.2017

Für den Ersteher gilt die Beweislastumkehr: Er muss beweisen, was im Haus war – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Immobilienrecht Berlin
Immobilienrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 95 Anwendung der Zivilprozessordnung


(1) Soweit in den vorstehenden Unterabschnitten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind auf die Vollstreckung 1. wegen einer Geldforderung,2. zur Herausgabe einer beweglichen oder unbeweglichen Sache,3. zur Vornahme einer vertretbaren oder nicht vertr

Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG | § 2 Kostenfreiheit


(1) Von der Zahlung der Kosten sind befreit der Bund, die Länder und die nach dem Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes für Rechnung des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Körperschaften oder Anstalten, bei einer Zwangsvollstrecku

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 96 Vollstreckung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und in Ehewohnungssachen


(1) Handelt der Verpflichtete einer Anordnung nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes zuwider, eine Handlung zu unterlassen, kann der Berechtigte zur Beseitigung einer jeden andauernden Zuwiderhandlung einen Gerichtsvollzieher zuziehen. Der Gerichtsvollzie
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 885a Beschränkter Vollstreckungsauftrag


(1) Der Vollstreckungsauftrag kann auf die Maßnahmen nach § 885 Absatz 1 beschränkt werden. (2) Der Gerichtsvollzieher hat in dem Protokoll (§ 762) die frei ersichtlichen beweglichen Sachen zu dokumentieren, die er bei der Vornahme der Vollstreck
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 806 Keine Gewährleistung bei Pfandveräußerung


Wird ein Gegenstand auf Grund der Pfändung veräußert, so steht dem Erwerber wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 817 Zuschlag und Ablieferung


(1) Bei der Versteigerung vor Ort soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. Bei einer Versteigerung im Internet ist der Zuschlag der Person erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste, wenigstens das nach § 81

Zivilprozessordnung - ZPO | § 814 Öffentliche Versteigerung


(1) Die gepfändeten Sachen sind von dem Gerichtsvollzieher öffentlich zu versteigern;Kostbarkeiten sind vor der Versteigerung durch einen Sachverständigen abzuschätzen.*) (2) Eine öffentliche Versteigerung kann nach Wahl des Gerichtsvollziehers1.

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

46 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2013 - I ZB 61/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 61/12 vom 11. April 2013 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 766, 885 Abs. 1 a) Ein Vollstreckungstitel, durch den der Schuldner zur Räumung eines Hauses

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2017 - I ZB 8/17

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 8/17 vom 21. September 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Projektunterlagen ZPO § 883 Abs. 1 a) Noch nicht auf einem geeigneten Datenträger verkörperte

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2004 - IXa ZB 29/04

bei uns veröffentlicht am 25.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 29/04 vom 25. Juni 2004 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ ZPO § 885 Abs. 1 Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen ei

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2004 - IXa ZA 9/04

bei uns veröffentlicht am 25.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZA 9/04 vom 25. Juni 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der IXa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Raebel, Athing, von Lienen, die Richterin Roggenbuck und den Richter Zoll am 25.

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2012 - I ZB 78/11

bei uns veröffentlicht am 02.10.2012

Berichtigt durch Beschluss vom 6. Juni 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 78/11 vom 2. Oktober 2012 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2008 - I ZB 53/06

bei uns veröffentlicht am 21.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 53/06 vom 21. Februar 2008 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 885 Abs. 4; GVKostG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Bei den Kosten, die nach Ablauf der zweimonatigen Aufbewahrungsf

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2009 - V ZR 162/08

bei uns veröffentlicht am 19.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 162/08 vom 19. Februar 2009 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Februar 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Dr. SchmidtRäntsch , die Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2005 - I ZB 45/05

bei uns veröffentlicht am 17.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 45/05 vom 17. November 2005 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO § 885 Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf eine Herausgabe der Wohnung besc

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. März 2004 - IXa ZB 328/03

bei uns veröffentlicht am 19.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 328/03 vom 19. März 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 91 Abs. 1; § 788 Abs. 1 Satz 1; § 885 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; § 887 a) Bei der Vollstreckung eines Ans

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2009 - I ZB 81/05

bei uns veröffentlicht am 16.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 81/05 vom 16. Juli 2009 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juli 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Büscher, Dr. Sch

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2009 - I ZB 80/05

bei uns veröffentlicht am 16.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 80/05 vom 16. Juli 2009 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juli 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Büscher, Dr. Sch

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. März 2008 - I ZB 56/07

bei uns veröffentlicht am 19.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 56/07 vom 19. März 2008 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 885 Abs. 1 a) Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten aufgenommen

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2011 - V ZB 280/10

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF Beschluss V ZB 280/10 vom 24. Februar 2011 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 150 Abs. 2; ZPO §§ 758a Abs. 2, 885 Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mi

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2008 - I ZB 120/05

bei uns veröffentlicht am 04.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 120/05 vom 4. Dezember 2008 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk : ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 885 Abs. 1 Muss der Schuldner aufgrund eines Titels ein grundbuchmäßig hinreichend bestimmtes Grundstüc

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2006 - I ZB 16/06

bei uns veröffentlicht am 14.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 16/06 vom 14. Dezember 2006 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO §§ 885, 886, 888 Ist Gegenstand der Zwangsvollstreckung ausschließlich die Herausgabe und Räumu

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2006 - I ZB 135/05

bei uns veröffentlicht am 10.08.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 135/05 vom 10. August 2006 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO § 855 Zur Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. März 2012 - LwZB 3/11

bei uns veröffentlicht am 16.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS LwZB 3/11 vom 16. März 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 3, 5, 8, 260 Der Wert der Beschwer des infolge einer Klagehäufung (§ 260 ZPO) sowohl auf Herausgabe eines

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2008 - I ZB 39/08

bei uns veröffentlicht am 14.08.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 39/08 vom 14. August 2008 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO § 750 Abs. 1 Satz 1 Die Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter, der w

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2012 - I ZB 19/11

bei uns veröffentlicht am 04.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 19/11 vom 4. April 2012 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 885, 888 a) Das in § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorgesehene Verfahren ist auf Tiere entsprechen

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2003 - IXa ZB 116/03

bei uns veröffentlicht am 18.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 116/03 vom 18. Juli 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 750 Abs. 1, § 885 Abs. 1 Gegen einen Untermieter kann die Räumungsvollstreckung nicht aufgrund des gege

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2018 - 22 C 18.1718

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor I. Das Beschwerdeverfahren wird ausgesetzt. II. Gemäß Art. 267 Abs. 1 und 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgender

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Jan. 2019 - W 9 K 17.703

bei uns veröffentlicht am 25.01.2019

Tenor I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Es wird festgestellt, dass die von der Polizei am 1. Juli 2017 gegenüber dem Kläger ausgesprochenen Platzverweise aus der K … Straße

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - 4 CE 16.1939

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 7. September 2016 wird abgeändert. Er erhält in Nr. 1 folgende Fassung: „Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO vorläuf

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Jan. 2018 - M 19 X 17.5464

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor I. Dem Antragsgegner wird erneut ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro angedroht, falls er nicht innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieses Beschlusses die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer weiteren Fortsc

Landgericht München I Beschluss, 31. Juli 2017 - 14 T 8470/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 22.05.2017 (Aktenzeichen: 1500 M 1350/17) aufgehoben. 2. Der Gerichtsvollzieher L wird angewiesen, der Räumungsvollstreckung ge

Landgericht München I Endurteil, 19. Dez. 2016 - 41 O 19643/16

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor 1. Es ergeht eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt, dass im Grundbuch des Amtsgerichts Miesbach von Kreuth, Gemarkung Kreuth, ... Wohnhaus, Nebengebäude, Hofraum, Garten, ... zu Lasten des Miteigentums der im Grundbuch eing

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2017 - I ZB 103/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 103/16 vom 13. Juli 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein ZPO § 750 Abs. 1 a) Das Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung der Schuldner im Vollstreckun

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2017 - V ZR 175/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 175/16 Verkündet am: 23. Juni 2017 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. März 2017 - I ZB 66/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 66/16 vom 2. März 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein ZPO § 766 Abs. 1, § 775 Nr. 1, §§ 776, 885a; ZVG § 93 Abs. 1 a) Einer sofortigen Beschwerde feh

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Dez. 2015 - 2 UF 186/15

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor I. Auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der am 21.09.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brakel teilweise abgeändert. Die Ehewohnung, gelegen B-Weg, X, wird für den Zeitraum bis zum 30.0

Landgericht Detmold Urteil, 26. März 2015 - 9 O 306/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, die Herausgabe des beim AG Lemgo zum Aktenzeichen hinterlegten Betrages von 12.000 € nebst Zinsen an den Kläger zu bewilligen. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 21.116,27 €

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 23. März 2015 - 4 UF 211/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 22.09.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Olpe unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert. 1. Die im Hause I-Straße 50 in B gelegene Ehewohnung der B

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Feb. 2015 - I-24 W 81/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor hat der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch …… am 26. Februar 2015 beschlossen: I. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde des Klägers der Beschluss des Einzelrichters de

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 18. Dez. 2014 - 2 U 53/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Mai 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Halle abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.365,55 € neb

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Okt. 2014 - 5 W 42/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 21. Oktober 2014 werden der die beantragte einstweilige Verfügung zurückweisende Beschluss der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 21. Oktober 2014 sowie der Nichta

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2014 - I ZB 82/13

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 8 2 / 1 3 vom 23. Oktober 2014 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Kosten der "Berliner Räumung" ZPO § 885a Abs. 7 Kosten einer vor dem 1. Mai 2013 begonnenen Räu

Landgericht Kiel Beschluss, 21. Okt. 2014 - 5 O 295/14

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Der Antrag vom 17. Oktober 2014 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller. Der Streitwert wird auf 6.000,00 € festgesetzt. Gründe I. 1 Die Antragsteller b

Landgericht Aachen Beschluss, 14. Juli 2014 - 5 T 92/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor Die Beschwerde des Gläubigers vom 12. Juni 2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düren vom 2. Juni 2014 (32 M 926/14) wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet. 1 Gründe 2I. 3Am 16.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 06. Feb. 2014 - 9 B 79/14

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor Der angefochtene Eilbeschluss wird geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen; Gerichtskosten für das zweitin-stanzlic

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Okt. 2013 - 3 U 80/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor Der Antrag des Beklagten, ihm vorläufigen Vollstreckungsschutz zu gewähren, wird zurückgewiesen. Gründe 1 Gemäß § 719 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet § 707 ZPO Anwendung, wenn gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil Berufung eingel

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. März 2012 - 8 W 93/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2012

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 23.02.2012, Az. 2 AR 41/11 (2), wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Ge

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Nov. 2009 - 3 W 50/09

bei uns veröffentlicht am 17.11.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 04.08.2009 gegen den Beschluss des Landgerichts vom 20.07.2009 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Gründe   I. 1 Mit Sch

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 27. Okt. 2008 - 1 T 219/08

bei uns veröffentlicht am 27.10.2008

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Vollstreckungsgericht - Ludwigshafen am Rhein vom 23. September 2008 aufgehoben und der Gerichtsvollzieher angewiesen, die weitere Durchführung des Räumungsve

Landgericht Stuttgart Beschluss, 11. Juli 2006 - 2 T 273/06

bei uns veröffentlicht am 11.07.2006

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird Ziff. 2 des Anerkenntnisurteils des Amtsgerichts Waiblingen vom 1.6.2006 - Az.: 9 C 770/06 - abgeändert:

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 22. Aug. 2005 - 9 WF 65/05

bei uns veröffentlicht am 22.08.2005

Tenor I. Auf die Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg vom 25. Mai 2005 - 10 F 122/04 - dahingehend abgeändert, dass der Antrag des Gläubigers vom 31. März 2005 auf Festsetzung von Zwangsmaßnah

Amtsgericht Lörrach Beschluss, 27. Apr. 2005 - 1 M 1174/05

bei uns veröffentlicht am 27.04.2005

Tenor 1. Die Erinnerung der Gläubigerin wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. 3. Die aussergerichtlichen Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt die Gläubigerin. Gründe   1  A

Referenzen

Wird ein Gegenstand auf Grund der Pfändung veräußert, so steht dem Erwerber wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.
(1) Die gepfändeten Sachen sind von dem Gerichtsvollzieher öffentlich zu versteigern;Kostbarkeiten sind vor der Versteigerung durch einen Sachverständigen abzuschätzen.*) (2) Eine öffentliche Versteigerung kann nach Wahl des Gerichtsvollziehers1.als...
(1) Bei der Versteigerung vor Ort soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. Bei einer Versteigerung im Internet ist der Zuschlag der Person erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste, wenigstens das nach § 817a Absatz 1...