Zivilprozessordnung - ZPO | § 770 Einstweilige Anordnungen im Urteil

Das Prozessgericht kann in dem Urteil, durch das über die Einwendungen entschieden wird, die in dem vorstehenden Paragraphen bezeichneten Anordnungen erlassen oder die bereits erlassenen Anordnungen aufheben, abändern oder bestätigen. Für die Anfechtung einer solchen Entscheidung gelten die Vorschriften des § 718 entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Justizbeitreibungsgesetz - JBeitrO | § 8


(1) Einwendungen, die den beizutreibenden Anspruch selbst, die Haftung für den Anspruch oder die Verpflichtung zur Duldung der Vollstreckung betreffen, sind vom Schuldner gerichtlich geltend zu machen bei Ansprüchen nach § 1 Absatz 1 Nummer 4, 6, 7 n

Abgabenordnung - AO 1977 | § 262 Rechte Dritter


(1) Behauptet ein Dritter, dass ihm am Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe oder werden Einwendungen nach den §§ 772 bis 774 der Zivilprozessordnung erhoben, so ist der Widerspruch gegen die Vollstreckung erforder

Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG 2001 | § 27 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat


(1) Wird der Titel in dem Staat, in dem er errichtet worden ist, aufgehoben oder geändert und kann der Verpflichtete diese Tatsache in dem Verfahren der Zulassung der Zwangsvollstreckung nicht mehr geltend machen, so kann er die Aufhebung oder Änderu

Auslandsunterhaltsgesetz - AUG 2011 | § 67 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat


(1) Wird der Titel in dem Staat, in dem er errichtet worden ist, aufgehoben oder geändert und kann der Schuldner diese Tatsache in dem Verfahren zur Zulassung der Zwangsvollstreckung nicht mehr geltend machen, so kann er die Aufhebung oder Änderung d
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 771 Drittwiderspruchsklage


(1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung im Wege der Klage bei dem Gericht geltend zu machen, in dessen Bezirk die

Zivilprozessordnung - ZPO | § 785 Vollstreckungsabwehrklage des Erben


Die auf Grund der §§ 781 bis 784 erhobenen Einwendungen werden nach den Vorschriften der §§ 767, 769, 770 erledigt.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1084 Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004


(1) Für Anträge auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig. Die Vorschriften des Buches 8 über die örtlic

Zivilprozessordnung - ZPO | § 805 Klage auf vorzugsweise Befriedigung


(1) Der Pfändung einer Sache kann ein Dritter, der sich nicht im Besitz der Sache befindet, auf Grund eines Pfand- oder Vorzugsrechts nicht widersprechen; er kann jedoch seinen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös im Wege der Klage ge
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 718 Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit


(1) In der Berufungsinstanz ist über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf Antrag vorab zu entscheiden. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen; § 128 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Eine Anfechtung der in der Berufungsinst

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2004 - IXa ZB 135/03

bei uns veröffentlicht am 27.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 135/03 vom 27. Februar 2004 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZVG § 74a Abs. 1 Satz 1 Eine Grundschuld ist in den nach § 74a Abs. 1 Satz 1 ZVG aufzustelle

Amtsgericht Deggendorf Urteil, 22. Sept. 2014 - 3 C 713/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor I. Die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung des Beschlusses des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Deggendorf vom 02.12.2013, Az.: 1 IN 321/07, wird bis zur Erteilung der Zustimmung zur Schlussverteilung durch das I

Landgericht München II Endurteil, 10. Jan. 2019 - 9 O 2062/11 Fin

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die einstweilige Anordnung vom 20.06.2011 wird aufgehoben. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 4. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

Landgericht Landshut Endurteil, 14. Juni 2018 - 74 O 3206/17

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist für den Beklagten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vo

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. März 2015 - M 6a K 14.5749

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Für die vorliegende Streitsache ist der Verwaltungsrechtsweg unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht A. verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. März 2015 - M 6a E 14.5751

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor I. Für die vorliegende Streitsache ist der Verwaltungsrechtsweg unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht A. verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 30. Juni 2014 - 6 O 6335/13

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Beschluss Der

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 07. Nov. 2018 - S 2 KA 278/14

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor Die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Kostenfestset-zungsbeschlusses des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.04.2014 - S 2 KA 29/08 - wird für unzulässig erklärt. Der Beklagte wird verurteilt, die ihm erteilte vollstreckbare Ausfer-tigu

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Mai 2017 - 3 Sa 496/16

bei uns veröffentlicht am 22.05.2017

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.09.2016, Az.: 3 Ca 943/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden Rech

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 16. Sept. 2016 - 4 Ta 179/16

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigen der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27.06.2016 – 5 Ca 932/16 – unter Einbeziehung des Abhilfebeschlusses des Arbeitsgerichts Köln vom 06.07.2016 abgeändert und wi

Landgericht Stuttgart Beschluss, 31. Aug. 2016 - 10 T 348/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 27.05.2016, Az. 8 C 619/16, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Wert des Besch

Amtsgericht Paderborn Beschluss, 22. Jan. 2016 - 80 F 82/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor Die Anträge werden zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 1Gründe: 2I. 3Bei den Beteiligten handelt es sich um geschiedene Eheleute. 4Sie heirateten am …. Im Mai … wurde die Antragsgegnerin zusammen mit ihrer Schwe

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 30. Dez. 2015 - 12 Ta 347/15

bei uns veröffentlicht am 30.12.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin werden die Streitwertbeschlüsse des Arbeitsgerichts Siegburg vom 6. Oktober 2015 - 1 Ca 191/15 - aufgehoben. Der Gebührenstreitwert wird für das Verfahren beim Arbeitsgericht Siegburg - 1 Ca 191/15 - a

Landgericht Kiel Urteil, 19. Juni 2015 - 17 O 48/15

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor I. Die Zwangsvollstreckung aus Ziffer 6 des Urteils des Schleswig - Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26.03.2013, Az. 2 U 7/12, wird für unzulässig erklärt. II. Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Schleswig - Holsteinischen

Landgericht Düsseldorf Urteil, 02. Juni 2015 - 7 O 269/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor Die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde des Notars Dr. L, B., vom 10.01.2014, Urk.-Nr. 49/14 L wird für unzulässig erklärt. Die Vollstreckung aus der notariellen Urkunde des Notars Dr. L, B., vom 10.01.2014, Urk.-Nr. 49/14 L wird b

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 15. Jan. 2015 - 5 U 81/14

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 15.05.2014 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von 322.184,87 Euro. Das Urteil ist v

Landgericht Düsseldorf Urteil, 15. Juli 2014 - 1 O 425/12

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor Die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde des Notars Dr. F mit der Nummer UR.Nr. XXXX für XXXX K vom 26. Juli 2012 wird für unzulässig erklärt. Die Beklagten werden verurteilt, die vollstreckbare Ausfertigung der notariellen Urkunde

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Sept. 2013 - 5 W 75/13

bei uns veröffentlicht am 02.09.2013

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 12.06.2013 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 22.05.2013 abgeändert. Dem Antragssteller wird Prozesskostenhilfe insoweit bewilligt, als er mit der beabsichti

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 21. März 2004 - 1 U 22/04

bei uns veröffentlicht am 21.03.2004

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 27. Januar 2004 – 2 O 445/03 – im Kostenpunkt aufgehoben, im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Zwangsvollstreckung aus dem Teilversäumnis- und

Referenzen

(1) In der Berufungsinstanz ist über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf Antrag vorab zu entscheiden. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen; § 128 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Eine Anfechtung der in der Berufungsinstanz über die...