Zivilprozessordnung - ZPO | § 894 Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung
Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil die Rechtskraft erlangt hat. Ist die Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig gemacht, so tritt diese Wirkung ein, sobald nach den Vorschriften der §§ 726, 730 eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils erteilt ist.
Anwälte | § 894 ZPO
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Zwangsvollstreckung
14.04.2022
Als Zwangsvollstreckung wird ein staatliches Verfahren bezeichnet, das dem Gläubiger die Möglichkeit gibt, seine Ansprüche gegen den Schuldner zwangsweise durchzusetzen. Hierzu werden die Regeln der Zwangsvollstreckung aus dem 8. Buch der Zivilprozes
Arbeitsrecht: Arbeitszeit – Es besteht kein Anspruch auf halbe Urlaubstage
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
09.08.2019
Der Urlaub ist nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zusammenhängend zu gewähren. Ist der Urlaubswunsch darauf gerichtet, den Urlaub in Kleinstraten zu zerstückeln, muss er nicht erfüllt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Erhöhung der Arbeitszeit
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
06.11.2017
Zum Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Gewährung von halben Urlaubstagen
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
28.09.2017
Klageantrag - Gewährung von Erholungsurlaub - halbe Urlaubstage Bestimmtheitsanforderungen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
Arbeitsrecht: Wirksamkeit eines «im Auftrag» unterschriebenen befristeten Vertrags
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
24.08.2017
Unterschreibt ein Vertreter einen Vertrag für eine Vertretungspartei, muss das Vertretungsverhältnis in der Vertragsurkunde deutlich zum Ausdruck kommen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Eigentumsverschaffung im Bauträgerrecht
27.05.2017
Wie wird der Erwerber vom Bauträger Eigentümer?
Sozialversicherung: Geschäftsführer ist sozialversicherungsfrei
04.06.2015
Auch ein Gesellschafter einer GmbH, der mit weniger als 50 % am Stammkapital beteiligt ist, kann als selbstständig anzusehen und damit sozialversicherungsfrei sein.
Immobilienrecht: Anspruch auf Begründung einer Erschließungsdienstbarkeit
09.04.2015
Für eine einschränkende Auslegung von § 116 SachenRBerG ist kein Raum, wenn die Erschließung einer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz bereinigungsfähigen Hauptnutzung rechtlich abgesichert werden soll.
UK-Insolvenz: Entscheidungsbefugt über das Begehren des englischen Treuhänders („trustee“) über die Eintragung in das Grundbuch ist das Insolvenzgericht.
13.11.2014
Die Vermutungswirkung eines die Bewilligung ersetzendes rechtskräftiges Urteils i.S.d. § 891 BGB ist erst widerlegt, wenn dem Grundbuchamt stichfeste Tatsachen vorliegen, welche die Unrichtigkeit des Grundbuches belegen.
Zwangsversteigerungsrecht: Zum Zuschlagsversagungsgrund des Anfechtungsgegners
26.12.2013
Dieser kann in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ihm vorgehende Recht abweichend von § 44 I ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird.
Referenzen - Gesetze | § 894 ZPO
§ 894 ZPO zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
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Einkommensteuergesetz - EStG | § 10
(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:1.(weggefallen)1a.(weggefallen)1b.(weggefallen)2.a)Beiträge zu den gesetzliche
§ 894 ZPO zitiert 2 andere §§ aus dem Zivilprozessordnung.
Zivilprozessordnung - ZPO | § 726 Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen
(1) Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung abhängt, darf eine vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werd
Zivilprozessordnung - ZPO | § 730 Anhörung des Schuldners
In den Fällen des § 726 Abs. 1 und der §§ 727 bis 729 kann der Schuldner vor der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung gehört werden.
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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2013 - XII ZB 81/11
bei uns veröffentlicht am 20.03.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 81/11 Verkündet am: 20. März 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: n
Bundesgerichtshof Urteil, 22. Feb. 2019 - V ZR 225/17
bei uns veröffentlicht am 22.02.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 225/17 Verkündet am: 22. Februar 2019 Weschenfelder Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH
Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2019 - XI ZR 755/17
bei uns veröffentlicht am 16.04.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 755/17 Verkündet am: 16. April 2019 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:160419UXIZR755.17.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerich
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2019 - V ZB 101/18
bei uns veröffentlicht am 16.05.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 101/18 vom 16. Mai 2019 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 24 Abs. 1; GBO § 22 Abs. 1 Ist eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rec
Bundesgerichtshof Urteil, 25. Jan. 2008 - V ZR 63/07
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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 63/07 Verkündet am: 25. Januar 2008 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Urteil, 21. Jan. 2010 - IX ZR 226/08
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Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2002 - IX ZR 161/01
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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 161/01 Verkündet am: 18. April 2002 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GesO § 11, KO § 3 Abs. 1, InsO § 38; Sac
Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2005 - V ZR 139/04
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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 139/04 Verkündet am: 14. Januar 2005 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR
Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2004 - I ZR 49/02
bei uns veröffentlicht am 25.11.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 49/02 Verkündet am: 25. November 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein
Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2001 - V ZR 468/99
bei uns veröffentlicht am 12.01.2001
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 468/99 Verkündet am: 12. Januar 2001 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B
Bundesgerichtshof Beschluss, 03. März 2004 - IV ZB 38/03
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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 38/03 vom 3. März 2004 in dem Aufgebotsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _____________________ BGB § 1170 Abs. 1 Satz 1 Der Ausschluß unbekannter Gläubiger nach § 1170 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich auf den F
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2011 - V ZB 58/11
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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 58/11 vom 17. November 2011 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 133 E; ZPO § 894; GBO § 19 a) Ein Urteil, das den Beklagten dazu verurteilt, die Eintragung eines be
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2004 - IXa ZB 24/04
bei uns veröffentlicht am 16.07.2004
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 24/04 vom 16. Juli 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR ja ZPO §§ 884, 886; DepotG §§ 8, 14 Zur Zwangsvollstreckung aus einem Titel, der auf die Übertrag
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2013 - V ZB 195/12
bei uns veröffentlicht am 12.09.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 195/12 vom 12. September 2013 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 59 Abs. 1; AnfG § 11 Abs. 1 Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt worden, von seinem
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2018 - I ZB 109/17
bei uns veröffentlicht am 13.09.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 109/17 vom 13. September 2018 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 888 Abs. 1; BGB § 2314 Abs. 1 a) Bei der Verpflichtung des Erben gegenübe
Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2004 - XII ZR 225/01
bei uns veröffentlicht am 06.10.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 225/01 Verkündet am: 6. Oktober 2004 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Deuts
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2006 - I ZB 94/05
bei uns veröffentlicht am 11.05.2006
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 94/05 vom 11. Mai 2006 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO § 888 Die Verurteilung eines Vermieters, eine Betriebskostenabrechnung zu erteilen, ist als Ver
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2001 - IV ZR 240/00
bei uns veröffentlicht am 10.10.2001
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 240/00 vom 10. Oktober 2001 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Richter Terno, den Richter Seiffert, die Richterin Ambrosius, den Richter Wendt und die Richteri
Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juni 2008 - III ZR 46/06
bei uns veröffentlicht am 19.06.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 46/06 Verkündet am: 19. Juni 2008 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 164, 70
Bundesgerichtshof Urteil, 21. Sept. 2006 - IX ZR 235/04
bei uns veröffentlicht am 21.09.2006
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 235/04 Verkündet am: 21. September 2006 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 143 Abs. 1 S
Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Nov. 2018 - 34 Wx 395/17
bei uns veröffentlicht am 07.11.2018
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 6. Oktober 2017 aufgehoben.
Gründe
I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind als Miteigentü
Oberlandesgericht München Beschluss, 24. Nov. 2017 - 34 Wx 315/17
bei uns veröffentlicht am 24.11.2017
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg – Grundbuchamt – vom 20. Juli 2017 aufgehoben.
Gründe
I.
Der Beteiligte ist einer der Söhne von H
Oberlandesgericht München Endurteil, 17. Okt. 2018 - 7 U 922/18
bei uns veröffentlicht am 17.10.2018
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München II vom 9.2.2018 (Az.: 10 O 1280/17) aufgehoben.
2. Die Beklagten werden verurteilt, der Löschung der zu Gunsten der Beklagten im Grundbuch des Amtsge
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2017 - 22 C 16.1427
bei uns veröffentlicht am 27.02.2017
Tenor
I. Das Verfahren wird hinsichtlich der Beschwerde des Klägers eingestellt.
II. Auf die Beschwerde des Beklagten hin erhält die Nummer I des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 21. Juni 2016 folgende
Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 30. Mai 2018 - 2 Sa 55/18
bei uns veröffentlicht am 30.05.2018
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg – Kammer Aschaffenburg – vom 19.10.2017, Az. 11 Ca 661/17, in Ziffern 1 und 3 abgeändert.
2. Die Klage wird hinsichtlich des Klage
Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 389/18
bei uns veröffentlicht am 15.01.2019
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. August 2018 aufgehoben.
II. Die weitergehende Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird verworfen.
III.
Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 367/18
bei uns veröffentlicht am 15.01.2019
Tenor
I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ebersberg - Grundbuchamt - vom 27. September 2018 aufgehoben.
II. Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird verworfen.
Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Jan. 2017 - 34 Wx 239/16
bei uns veröffentlicht am 10.01.2017
Tenor
I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 23. Juni 2016 aufgehoben.
II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Eintragung der Auflassung nicht wegen
Oberlandesgericht München Endurteil, 25. März 2015 - 3 U 2586/14
bei uns veröffentlicht am 25.03.2015
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 23.06.2014 aufgehoben.
II.
Die Beklagte wird verurteilt, den zu ihren Gunsten im Grundbuch des Amtsgerichts Traunstein, Blatt ...82, Fl
Amtsgericht München Endurteil, 09. Aug. 2018 - 472 C 8559/18
bei uns veröffentlicht am 09.08.2018
Tenor
1. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts München vom 13.06.2018 wird aufrechterhalten.
2. Die Beklagte hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist in Ziffer 2 vorläufig vollstreckbar. Di
Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - M 17 K 13.2314
bei uns veröffentlicht am 29.01.2015
Tenor
I.
ie Beklagte wird verurteilt, das folgende Angebot des „Abkommens zur Feststellung der Höhe der Filmabgabe und Einzelheiten der Leistungserbringung nach § 67 Abs. 5 i. V. m. Abs. 2 FFG“ der Klägerin anzunehm
Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Juni 2017 - M 10 K 15.1791
bei uns veröffentlicht am 07.06.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Aug. 2015 - 34 Wx 117/15
bei uns veröffentlicht am 04.08.2015
Gründe
Oberlandesgericht München
34 Wx 117/15
Beschluss
vom 4.8.2015
AG Augsburg - Grundbuchamt
34. Zivilsenat
Leitsatz:
In der Grundbuchsache
Beteiligte: ...
wegen Grundbuchberichtigung
Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Nov. 2016 - 34 Wx 408/16
bei uns veröffentlicht am 15.11.2016
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 18. Oktober 2016 aufgehoben.
II.
Die Beschwerde im Übrigen wird zurückgewiesen.
III.
Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Sept. 2016 - 34 Sch 19/16
bei uns veröffentlicht am 15.09.2016
Tenor
I.
Das aus den Schiedsrichtern Präsident des Oberlandesgerichts a. D. ... (Obmann), Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. ... und Rechtsanwalt ... bestehende Schiedsgericht erließ in dem zwischen dem Antragsteller als
Landesarbeitsgericht München Urteil, 07. Okt. 2015 - 11 Sa 446/15
bei uns veröffentlicht am 07.10.2015
Tenor
1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München, Az. 22 Ca 14617/13, vom 26.02.2015 wird auf Kosten der Klagepartei zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Landesarbeitsgericht München Urteil, 07. Okt. 2015 - 11 Sa 431/15
bei uns veröffentlicht am 07.10.2015
Tenor
1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes B-Stadt (Az. 38 Ca 11919/14) vom 18.03.2015 wird auf Kosten der Klagepartei zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Landesarbeitsgericht München Urteil, 07. Okt. 2015 - 11 Sa 437/15
bei uns veröffentlicht am 07.10.2015
Tenor
1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München, Az. 38 Ca 11921/14, vom 18.03.2015 wird auf Kosten der Klagepartei zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Landesarbeitsgericht München Urteil, 07. Okt. 2015 - 11 Sa 436/15
bei uns veröffentlicht am 07.10.2015
Tenor
1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München, Az. 38 Ca 11920/14, vom 18.03.2015 wird auf Kosten der Klagepartei zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Arbeitsgericht München Endurteil, 10. Juli 2015 - 39 Ca 14846/13
bei uns veröffentlicht am 10.07.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 21.187,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über den Anspruch de
Landesarbeitsgericht München Urteil, 11. Aug. 2015 - 9 Sa 295/15
bei uns veröffentlicht am 11.08.2015
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 12.02.2015, Az.: 25 Ca 14657/13 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Landesarbeitsgericht München Urteil, 11. Aug. 2015 - 9 Sa 286/15
bei uns veröffentlicht am 11.08.2015
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 12.02.2015, Az.: 25 Ca 14646/13 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Landesarbeitsgericht München Urteil, 11. Aug. 2015 - 9 Sa 301/15
bei uns veröffentlicht am 11.08.2015
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 03.02.2015, Az.: 13 Ca 3917/14 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die
Landgericht Landshut Endurteil, 19. Apr. 2018 - 24 O 2558/17
bei uns veröffentlicht am 19.04.2018
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin zum Aktenzeichen 271 UJs 411/17 der Herausgabe des Fahrzeugs vom Typ Mercedes-Benz ML 350 CDI, Fahrzeugident-Nr. -, nebst den dazugehörigen Fahrzeugschlüss
Landesarbeitsgericht München Urteil, 28. Nov. 2017 - 7 Sa 404/17
bei uns veröffentlicht am 28.11.2017
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2017 - 3 Ca 13395/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger ver
Landesarbeitsgericht München Urteil, 21. Jan. 2016 - 2 Sa 556/15
bei uns veröffentlicht am 21.01.2016
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 22.04.2015 - 28 Ca 14690/13 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Aug. 2014 - 34 Wx 247/14
bei uns veröffentlicht am 26.08.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde des Beteiligten gegen den am 13. März 2014 im Teileigentumsgrundbuch (Bestandsverzeichnis) des Amtsgerichts München von Ludwigs-Vorstadt Bl. 3131 eingetragenen Klarstellungsvermerk wird zurückgewiesen.
II.
Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 29. Nov. 2016 - 6 U 2145/15
bei uns veröffentlicht am 29.11.2016
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil- und Grundurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17.09.2015 in Ziffer II und III des Tenors aufgehoben und in Ziffer IV wie folgt neu gefasst:
Die Klageanträge Ziffer
Landesarbeitsgericht München Urteil, 31. Mai 2016 - 2 Sa 915/15
bei uns veröffentlicht am 31.05.2016
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 01.07.2015 - 32 Ca 14746/13 -wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Landesarbeitsgericht München Urteil, 31. Mai 2016 - 2 Sa 914/15
bei uns veröffentlicht am 31.05.2016
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 01.07.2015 - 32 Ca 14745/13 -wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
(1) Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung abhängt, darf eine vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn der...
(1) Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung abhängt, darf eine vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn der...
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(1) Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung abhängt, darf eine vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn der...
(1) Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung abhängt, darf eine vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn der...
(1) Von Urteilen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung abhängt, darf eine vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn der...
In den Fällen des § 726 Abs. 1 und der §§ 727 bis 729 kann der Schuldner vor der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung gehört werden.