Zivilprozessordnung - ZPO | § 710 Ausnahmen von der Sicherheitsleistung des Gläubigers
Kann der Gläubiger die Sicherheit nach § 709 nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten leisten, so ist das Urteil auf Antrag auch ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, wenn die Aussetzung der Vollstreckung dem Gläubiger einen schwer zu ersetzenden oder schwer abzusehenden Nachteil bringen würde oder aus einem sonstigen Grund für den Gläubiger unbillig wäre, insbesondere weil er die Leistung für seine Lebenshaltung oder seine Erwerbstätigkeit dringend benötigt.

Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
wird zitiert von 2 anderen §§ im .
Zivilprozessordnung - ZPO | § 711 Abwendungsbefugnis
In den Fällen des § 708 Nr. 4 bis 11 hat das Gericht auszusprechen, dass der Schuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden darf, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. § 709 Satz 2 gilt e
Zivilprozessordnung - ZPO | § 714 Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
(1) Anträge nach den §§ 710, 711 Satz 3, § 712 sind vor Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen, auf die das Urteil ergeht.
(2) Die tatsächlichen Voraussetzungen sind glaubhaft zu machen.
zitiert 1 andere §§ aus dem .
Zivilprozessordnung - ZPO | § 709 Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung
Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Soweit wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist, genügt es, wenn die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zur

16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Apr. 2009 - VIII ZR 234/08
bei uns veröffentlicht am 01.04.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 234/08 vom 1. April 2009 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. April 2009 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Frellesen sowie die Richterinnen Hermanns , Dr. Mi
Anwaltsgerichtshof München Urteil, 10. Juli 2017 - BayAGH III-4-6/16
bei uns veröffentlicht am 10.07.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 10. Nov. 2016 - RO 5 K 16.853
bei uns veröffentlicht am 10.11.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin, die vormals als 1... fimierte (siehe Anlage K14 zum Schriftsat
Oberlandesgericht München Endurteil, 17. Jan. 2018 - 7 U 1801/17
bei uns veröffentlicht am 17.01.2018
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.02.2017, Az. 5 HK O 24090/15, wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1 genan
Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 11. Jan. 2017 - 8 U 50/16
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Hof vom 18.03.2016 - Az.: 22 O 380/15 - abgeändert.
II.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.891,74 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinss
Oberlandesgericht Hamm Urteil, 18. Juli 2016 - 31 U 284/15
bei uns veröffentlicht am 18.07.2016
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.10.2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.726,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweili
Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Dez. 2015 - I-16 U 131/14
bei uns veröffentlicht am 22.12.2015
Tenor
1.
Sowohl die Berufung des Klägers als auch die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichtes Duisburg vom 13.06.2014 werden zurückgewiesen.
2.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 10% und d
Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 24. Nov. 2015 - 12 U 110/15
bei uns veröffentlicht am 24.11.2015
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. August 2015 verkündete Einzelrichterurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichte
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2015 - IX ZB 47/14
bei uns veröffentlicht am 17.09.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 47/14 vom 17. September 2015 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Grupp, die Richterin Möhring und den Ri
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 15. Jan. 2015 - 2 LB 21/13
bei uns veröffentlicht am 15.01.2015
TenorDie Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer - vom 19. September 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; insoweit ist das Urteil vorläufig voll
Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Sept. 2013 - 5 W 75/13
bei uns veröffentlicht am 02.09.2013
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 12.06.2013 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 22.05.2013 abgeändert.
Dem Antragssteller wird Prozesskostenhilfe insoweit bewilligt, als er mit der beabsicht
Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 13. März 2007 - 4 U 72/06 - 20
bei uns veröffentlicht am 13.03.2007
Tenor
1. Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.12.2005 – 6 O 229/00 – mit der Maßgabe abgeändert, dass die Klage („Wider-Widerklage“) und die Widerklag
Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 06. März 2007 - 4 K 266/06
bei uns veröffentlicht am 06.03.2007
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe
Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 21. Nov. 2006 - 4 U 49/06 - 16
bei uns veröffentlicht am 21.11.2006
Tenor
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 29.12.2005 – 4 O 261/05 – aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig v
Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 08. März 2006 - 1 U 123/05 - 44
bei uns veröffentlicht am 08.03.2006
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 9. März 2005 verkündete Urteil des Landgerichts in Saarbrücken - 7I O 100/04 - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III. Der Beklagten
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 16. Nov. 2004 - 10 U 186/04
bei uns veröffentlicht am 16.11.2004
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 22.07.2004 wie folgt abgeändert:
a) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an das klägerische ... 10.808,16 EUR zu zahlen nebst Zinsen hierau
Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Soweit wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist, genügt es, wenn die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des...