Zivilprozessordnung - ZPO | § 882b Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

(1) Das zentrale Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 führt ein Verzeichnis (Schuldnerverzeichnis) derjenigen Personen,

1.
deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c angeordnet hat;
2.
deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragungsanordnung nach § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung steht die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis durch eine Vollstreckungsbehörde gleich, die auf Grund einer gleichwertigen Regelung durch Bundesgesetz oder durch Landesgesetz ergangen ist;
3.
deren Eintragung das Insolvenzgericht nach Maßgabe des § 26 Absatz 2 oder des § 303a der Insolvenzordnung angeordnet hat.

(2) Im Schuldnerverzeichnis werden angegeben:

1.
Name, Vorname und Geburtsname des Schuldners sowie die Firma und deren Nummer des Registerblatts im Handelsregister,
2.
Geburtsdatum und Geburtsort des Schuldners,
3.
Wohnsitze des Schuldners oder Sitz des Schuldners,
einschließlich abweichender Personendaten.

(3) Im Schuldnerverzeichnis werden weiter angegeben:

1.
Aktenzeichen und Gericht oder Vollstreckungsbehörde der Vollstreckungssache oder des Insolvenzverfahrens,
2.
im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 das Datum der Eintragungsanordnung und der gemäß § 882c zur Eintragung führende Grund,
3.
im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 das Datum der Eintragungsanordnung und der gemäß § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung oder einer gleichwertigen Regelung im Sinne von Absatz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 zur Eintragung führende Grund,
4.
im Fall des Absatzes 1 Nummer 3 das Datum der Eintragungsanordnung sowie die Feststellung, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners mangels Masse gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 der Insolvenzordnung abgewiesen wurde, oder bei einer Eintragung gemäß § 303a der Insolvenzordnung der zur Eintragung führende Grund und das Datum der Entscheidung des Insolvenzgerichts.

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zitiert oder wird zitiert von 28 §§.

wird zitiert von 20 §§ in anderen Gesetzen.

Gewerbeordnung - GewO | § 34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater


(1) Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Versicherungsv

Insolvenzordnung - InsO | § 26 Abweisung mangels Masse


(1) Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Abweisung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geld

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung


(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Zulassung hätte versagt werden müssen. Von der Rücknahme der Zulassung kann abgesehen werden,

Gewerbeordnung - GewO | § 34f Finanzanlagenvermittler


(1) Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu1.Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermö
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 882c Eintragungsanordnung


(1) Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn1.der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist;2.eine Vollstreckung nach dem Inhalt

Zivilprozessordnung - ZPO | § 882h Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses


(1) Das Schuldnerverzeichnis wird für jedes Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses kann über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen werden. Die Länder können Einzug

Zivilprozessordnung - ZPO | § 882f Einsicht in das Schuldnerverzeichnis


(1) Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist jedem gestattet, der darlegt, Angaben nach § 882b zu benötigen:1.für Zwecke der Zwangsvollstreckung;2.um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen;3.um Vorausse
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(1) Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Abweisung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geld

Abgabenordnung - AO 1977 | § 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners


(1) Der Vollstreckungsschuldner muss der Vollstreckungsbehörde auf deren Verlangen für die Vollstreckung einer Forderung Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erteilen, wenn er die Forderung nicht binnen zwei Wochen begl

Insolvenzordnung - InsO | § 303a Eintragung in das Schuldnerverzeichnis


Das Insolvenzgericht ordnet die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung an. Eingetragen werden Schuldner, 1. denen die Restschuldbefreiung nach den §§ 290, 296, 297 oder 297a oder auf Antrag eines Insolvenzgläubiger
zitiert 2 andere §§ aus dem .

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(1) Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn1.der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist;2.eine Vollstreckung nach dem Inhalt

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27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2019 - I ZB 79/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 79/18 vom 16. Mai 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 802a Abs. 2 Nr. 3, § 802l Abs. 1 Der Gläubiger, der im Zwangsvollstreckungsverfahren isolie

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. März 2014 - RN 5 K 13.01858

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Untersagung seines

Finanzgericht München Urteil, 31. Mai 2017 - 4 K 1990/16

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Bescheides der Beklagten, durch den sie die Bestellung des

Anwaltsgerichtshof München Urteil, 09. Feb. 2015 - BayAGH I 10/2013

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Nov. 2016 - M 23 K 15.5847

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2018 - VII ZB 12/15

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 12/15 vom 10. Oktober 2018 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 755 Abs. 1; BMG § 51 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 41 Satz 2 Der Gerichtsvollzieher ist

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2018 - AnwZ (Brfg) 12/18

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Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 1. Dezember 2017 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Sachsen-Anhalt wird abgelehnt.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Feb. 2018 - 6 K 32/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf der Bestellung als Steuerberater. 2 Der am ... geborene Kläger ist seit dem ... 1997 als Steuerberater (damals von der Finanzbehörde Hamburg) bestellt. Seit 2015 hatte er seine berufliche

Finanzgericht Hamburg Urteil, 14. Feb. 2018 - 6 K 199/17

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Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte die Bestellung des Klägers als Steuerberater zu Recht widerrufen hat. 2 Der am ... 1967 geborene Kläger war seit 1998 als Steuerberater bestellt. Durch den Bescheid vom 7. Se

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 07. Feb. 2018 - 6 A 3831/16 SN

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Der Bescheid vom 2. Juni 2016 (Anordnung zur Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis) in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. November 2016 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahr

Finanzgericht Hamburg Urteil, 22. Nov. 2017 - 6 K 70/17

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte die Bestellung der Klägerin als Steuerberaterin zu Recht widerrufen hat. 2 Die Klägerin ist ... und wurde am ... 2004 als Steuerberaterin bestellt. Seit 2006 ist sie als selb

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Okt. 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 29. März 2017 wird abgelehnt.

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2017 - I ZB 78/16

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 78/16 vom 5. Oktober 2017 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 802c, 802l Abs. 1 Satz 1 und 2; AO § 93 Abs. 8, § 93b Abs. 1; LVwVG BW §15a Abs. 3, § 16 Abs.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 27. Sept. 2017 - 6 K 53/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Beklagte die Bestellung des Klägers als Steuerberater zu Recht widerrufen hat. 2 Mit Schreiben vom 25.07.2016 teilte das Finanzamt Hamburg-1 der Finanzbehörde Hamburg mit, dass der Kläger seinen steuerlichen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 22. Aug. 2017 - VII B 23/17

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. Januar 2017 7 K 4112/15 StB wird als unbegründet zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 20. Mai 2016 - 4 A 161/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt eine gewerberechtliche Erlaubnis als Versicherungsmakler und die Eintragung in das Vermittlerregister. 2 Gegenüber der A-Stadt gab er folgende Gewerbeanzeigen ab: 3 ..

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2016 - AnwZ (Brfg) 2/16

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Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. September 2015 wird abgelehnt.

Amtsgericht Brühl Urteil, 25. Feb. 2016 - 51 Ls (74 Js 119/14) 420/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Der Angeklagte W5 wird kostenpflichtig wegen Betruges in fünf Fällen, wobei er in zwei Fällen gemeinschaftlich mit der Angeklagten W5 gehandelt hat, und wegen Untreue in vier Fällen, wobei er in zwei dieser Fälle gemeinschaftlich mit der Angek

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Sept. 2015 - I B 57/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor 1. Das Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2004 bis 2008 wird abgetrennt und an den XI. Senat des Bundesfinanzhofs abgegeben.

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 21. Aug. 2015 - 1 AGH 13/15

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Be

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 21. Aug. 2015 - 1 AGH 26/15

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor 1.) Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbare

Anwaltsgerichtshof NRW Beschluss, 30. Apr. 2015 - 1 AGH 32/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor 1. Das erledigte Verfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und das erledigte Klageverfahren werden eingestellt. 2. Die Kosten des Rechtsstreits (Klage und vorläufiger Rechtsschutz) trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert für das

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 20. Feb. 2015 - 1 AGH 42/14

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor 1.   Die Klage wird abgewiesen. 2.   Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3.   Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vol

Finanzgericht Hamburg Urteil, 02. Okt. 2014 - 1 K 301/13

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tatbestand 1 Streitig ist der Widerruf der Bestellung des Klägers als Steuerberater. 2 Der Kläger ist seit dem ... 1995 als Steuerberater bestellt. Am ... 2013 wurde der Kläger aufgrund ... verschiedener Verfahren wegen der Nichtabgabe der Ve

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 27. Aug. 2014 - 5 T 66/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts … vom 23.04.2014, Az. 5 M 12272/14, aufgehoben.2. Auf den Widerspruch des Schuldners wird die Eintragungsanordnung der Gerichtsvollzieherin … beim Amtsgericht …

Finanzgericht Hamburg Urteil, 30. Juni 2014 - 1 K 149/13

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater. 2 Der ... geborene Kläger wurde 1966 als Steuerbevollmächtigter und 1969 als Steuerberater bestellt. 3 Für das Amtsgericht (AG)

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 16. Aug. 2012 - 1 S 76/12

bei uns veröffentlicht am 16.08.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 12.04.2012 - 4 C 710/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 12.

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(1) Das Schuldnerverzeichnis wird für jedes Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses kann über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen werden. Die Länder können Einzug und...
(1) Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wenn1.der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist;2.eine Vollstreckung nach dem Inhalt des...
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