Zivilprozessordnung - ZPO | § 940 Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes
Einstweilige Verfügungen sind auch zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, sofern diese Regelung, insbesondere bei dauernden Rechtsverhältnissen zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 940 ZPO
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12 Artikel zitieren § 940 ZPO.
Arbeitsrecht: Wettbewerbsverbot gilt auch bei gemeinnützigen Arbeitgebern
06.03.2018
Das arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbot gilt auch, wenn der Wettbewerber gemeinnützig ist und die entsprechenden Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs ausführt – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Mietrecht: Einstweilige Verfügung auf Räumung ist Ultima Ratio
20.07.2017
Eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung, setzt nicht voraus, dass zugleich eine Räumungsklage in einem Hauptsacheverfahren anhängig ist.
WEG: Nachträglich eingebautes Whirlpool kann untersagt werden
27.05.2013
da eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt-AG Reutlingen vom 26.10.12Az:9 C 1190/12 WEG
Onlinegeschäfte: Unverzügliche Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkauf
25.02.2012
unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein-OLG Hamm vom 10.01.12-Az: I-4 U 145/11
Internetrecht: Keine Löschung negativer Ebay-Bewertung im gerichtlichen Eilverfahren
06.05.2011
In einem Eilverfahren kann ein Ebay-Verkäufer, d
Kaufrecht: Keine Löschung negativer Ebay-Bewertung im gerichtlichen Eilverfahren
06.05.2011
In einem Eilverfahren kann ein Ebay-Verkäufer, d
Zulässigkeit der Fertigung heimlicher Fernsehaufnahmen in Arztpraxis
07.01.2011
Das OLG Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 08.03.2010 (Az: I-20 U 188/09) folgendes entschieden:Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 2. September 2009 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.Die einstwe
Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen
30.12.2010
Wer im Copyrightvermerk als Urheber bezeichnet wird, kann sich auf die Vermutung der Rechtsinhaberschaft nach § 10 Abs. 3 S.1 UrhG stützen - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Recht der KG: Zur Abberufung eines Geschäftsführers einer Publikumsgesellschaft durch Gesellschafterbeschluss
28.07.2009
Vertrauensentzug durch Mehrheitsbeschluss stellt wichtigen Grund für die Abberufung dar-LG Frankfurt vom 06.07.09-Az:3-9 O 76/09
GmbH-Geschäftsführer: Zur Abberufung eines Geschäftsführers einer Publikumsgesellschaft durch Gesellschafterbeschluss
26.07.2009
dieser Vertrauensentzug stellt einen wichtigen Grund für die Abberufung dar, wenn das Vertrauen nicht aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist-LG Frankfurt vom 06.07.09-Az:3-9 O 76/09

Referenzen - Gesetze | § 940 ZPO
§ 940 ZPO zitiert oder wird zitiert von 7 §§.
§ 940 ZPO wird zitiert von 7 §§ in anderen Gesetzen.
Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
(1) Ist einem Hersteller von Tonträgern ein Nutzungsrecht an einem Werk der Musik eingeräumt worden mit dem Inhalt, das Werk zu gewerblichen Zwecken auf Tonträger zu übertragen und diese zu vervielfältigen und zu verbreiten, so ist der Urheber verpfl
Markengesetz - MarkenG | § 140 Kennzeichenstreitsachen
(1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Kennzeichenstreitsachen), sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig.
(2) Die Lan
Handelsgesetzbuch - HGB | § 618 Einstweilige Verfügung eines Bergers
Auf Antrag eines Bergers (§ 574 Absatz 1) kann das für die Hauptsache zuständige Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Falles nach billigem Ermessen durch einstweilige Verfügung regeln, dass der Schuldner des Anspruchs auf Bergelohn oder So
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 12 Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung
(1) Zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung können einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in den §§ 935 und 940 der Zivilprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen erlassen werden

302 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 940 ZPO.
Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2008 - VI ZR 176/07
bei uns veröffentlicht am 04.03.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 176/07 Verkündet am: 4. März 2008 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2005 - I ZB 21/05
bei uns veröffentlicht am 20.10.2005
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 21/05 vom 20. Oktober 2005 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Geltendmachung der Abmahnkosten ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 Die auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfa
Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juni 2011 - V ZR 146/10
bei uns veröffentlicht am 10.06.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 146/10 Verkündet am: 10. Juni 2011 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2004 - III ZR 200/04
bei uns veröffentlicht am 09.12.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 200/04 Verkündet am: 9. Dezember 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 G;