(1) Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den Drittschuldner, nicht an den Schuldner zu zahlen, und mit der Aufforderung an den Schuldner, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Der Gerichtsvollzieher hat die Benachrichtigung mit den Aufforderungen selbst anzufertigen, wenn er von dem Gläubiger hierzu ausdrücklich beauftragt worden ist. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post, sofern die Zustellung nicht nach unmittelbar anwendbaren Regelungen der Europäischen Union zu bewirken ist.

(2) Die Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrestes (§ 930), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Benachrichtigung zugestellt ist.

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Insolvenzrecht: Zur Insolvenzanfechtung der durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangter Entgeltzahlung

08.08.2014

Leistet der Schuldner während der letzten drei Monate vor dem Eröffnungsantrag unter dem Druck unmittelbar drohender Zwangsvollstreckung, begründet der bevorstehende Zwang eine inkongruente Deckung.
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung


(1) Ansprüche auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen können abgetreten, verpfändet und gepfändet werden. (2) Die Abtretung wird jedoch erst wirksam, wenn sie der Gläubiger in der nach Abs

Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG | § 3 Auftrag


(1) Ein Auftrag umfasst alle Amtshandlungen, die zu seiner Durchführung erforderlich sind; einem Vollstreckungsauftrag können mehrere Vollstreckungstitel zugrunde liegen. Werden bei der Durchführung eines Auftrags mehrere Amtshandlungen durch verschi

Justizbeitreibungsgesetz - JBeitrO | § 6


(1) Für die Vollstreckung gelten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 folgende Vorschriften sinngemäß: 1. §§ 735 bis 737, 739 bis 741, 743, 745 bis 748, 753 Absatz 4 und 5, §§ 755, 757a, 758, 758a, 759, 761, 762, 764, 765a, 766, 771 bis 776, 778, 779, 78
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers


(1) Der Gerichtsvollzieher wirkt auf eine zügige, vollständige und Kosten sparende Beitreibung von Geldforderungen hin. (2) Auf Grund eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ist der Gerichtsvo

Zivilprozessordnung - ZPO | § 857 Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte


(1) Für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind, gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend. (2) Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, so ist die P
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 930 Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen


(1) Die Vollziehung des Arrestes in bewegliches Vermögen wird durch Pfändung bewirkt. Die Pfändung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie jede andere Pfändung und begründet ein Pfandrecht mit den im § 804 bestimmten Wirkungen. Für die Pfändung einer

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Aug. 2019 - X ZR 97/18

bei uns veröffentlicht am 06.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 97/18 vom 6. August 2019 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Dampfdruckverringerung ZPO § 707 Abs. 1, § 719 Abs. 1 a) Ein durch die Vollstreckung drohend

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2011 - IX ZR 56/11

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 56/11 Verkündet am: 1. Dezember 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 826 Gi; ZPO § 76

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2001 - IX ZR 9/99

bei uns veröffentlicht am 08.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 9/99 Verkündet am: 8. Mai 2001 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 845

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. März 2003 - IX ZR 243/02

bei uns veröffentlicht am 24.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 243/02 vom 24. März 2003 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Kirchhof, Kayser, Dr. Bergmann und am 24. März 2003 beschlossen:

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Apr. 2017 - IX ZR 192/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 192/15 Verkündet am: 27. April 2017 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 720a, 829

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Okt. 2018 - 6 AZR 506/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. August 2017 - 15 Sa 1135/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Okt. 2017 - 6 AZR 511/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. April 2016 - 16 Sa 944/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst seit dem 16. Septe

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Juni 2017 - IX ZR 111/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 111/14 Verkündet am: 22. Juni 2017 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 133 Abs. 1 Satz

Oberlandesgericht Karlsruhe Entscheidung, 11. Okt. 2016 - 8 U 102/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 18.05.2016 (1 O 271/15) wird hinsichtlich der Vollstreckbarkeitsentscheidung in Nr. 3 wie folgt abgeändert: Das Urteil ist bezüglich der Stellung der Sicherheit gemäß § 648a BGB gege

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2016 - V ZB 37/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 37/15 vom 9. Juni 2016 in dem Notarbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 829, 840 Abs. 1; BNotO §§ 15, 23 Wird eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewicke

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 19. Nov. 2015 - 12 Wx 46/15

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Magdeburg - Grundbuchamt - vom 7. September 2015 aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Vollzug des Antrages auf Eintragung eines Vorpfän

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Apr. 2014 - 13 K 146/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob bei einem Gerichtsvollzieher das Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit da

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Feb. 2014 - 6 AZR 367/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. November 2012 - 22 Sa 1238/12 - teilweise aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - 6 AZR 467/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 30. April 2012 - 7 Sa 564/11 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 14. Jan. 2013 - 6 Ta 226/12

bei uns veröffentlicht am 14.01.2013

weitere Fundstellen ... Tenor Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 4. Oktober 2012 - 8 Ca 1381/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe I. 1 Der Kläger wendet sich im Weg

Landgericht Freiburg Beschluss, 02. Mai 2012 - 3 T 25/12

bei uns veröffentlicht am 02.05.2012

Tenor Wegen sofortige Beschwerde Zurückweisung des Festsetzungsantrags gemäß § 11 RVG 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten Rechtsanwälte D. und Koll. wird der Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 12. Januar 2012 - 83 M 4646/11 - au

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Juli 2009 - 6 Sa 146/09

bei uns veröffentlicht am 17.07.2009

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22.01.2009 - 10 Ca 2086/08 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Die Revision wird zugel

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 02. Juli 2009 - 5 U 32/09

bei uns veröffentlicht am 02.07.2009

Tenor Die Berufungen der Klägerin und der Streithelferin zu 1) gegen das am 16. Januar 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg werden zurückgewiesen. Die Streithelferin zu 1) trägt die Koste

Amtsgericht Nürtingen Beschluss, 09. Juni 2009 - 1 M 1611/09

bei uns veröffentlicht am 09.06.2009

Tenor Die Erinnerung der Gläubigervertreter gegen die Weigerung des OGV P., den Zwangsvollstreckungsauftrag zu erledigen, wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Zum Sachverhalt: 2 Das Vollstreckungsgericht unterstellt, dass die Gläubigerin

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Okt. 2004 - 13 K 68/01

bei uns veröffentlicht am 20.10.2004

Tatbestand   1  (Überlassen von Datev) 2  Die Klage betrifft die Frage, welche Anforderungen an die wirksame Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an das Finanzamt als Drittschuldner zu st

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 20. Sept. 2004 - 1 K 2012/02

bei uns veröffentlicht am 20.09.2004

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger Ziff.1 zu zwei Drittel und die Klägerin Ziff.2 zu einem Drittel. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger könne

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Sept. 2003 - 16 WF 118/02

bei uns veröffentlicht am 09.09.2003

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mannheim vom 19. August 2002 wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: bis zu 2.000 EUR Gründe   1  Das

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(1) Die Vollziehung des Arrestes in bewegliches Vermögen wird durch Pfändung bewirkt. Die Pfändung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie jede andere Pfändung und begründet ein Pfandrecht mit den im § 804 bestimmten Wirkungen. Für die Pfändung einer Forderung ist...