Zivilprozessordnung - ZPO | § 758a Richterliche Durchsuchungsanordnung; Vollstreckung zur Unzeit

(1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde.

(2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen und auf die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 802g ist Absatz 1 nicht anzuwenden.

(3) Willigt der Schuldner in die Durchsuchung ein oder ist eine Anordnung gegen ihn nach Absatz 1 Satz 1 ergangen oder nach Absatz 1 Satz 2 entbehrlich, so haben Personen, die Mitgewahrsam an der Wohnung des Schuldners haben, die Durchsuchung zu dulden. Unbillige Härten gegenüber Mitgewahrsamsinhabern sind zu vermeiden.

(4) Der Gerichtsvollzieher nimmt eine Vollstreckungshandlung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen nicht vor, wenn dies für den Schuldner und die Mitgewahrsamsinhaber eine unbillige Härte darstellt oder der zu erwartende Erfolg in einem Missverhältnis zu dem Eingriff steht, in Wohnungen nur auf Grund einer besonderen Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht. Die Nachtzeit umfasst die Stunden von 21 bis 6 Uhr.

(5) Die Anordnung nach Absatz 1 ist bei der Zwangsvollstreckung vorzuzeigen.

(6) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach Absatz 1 einzuführen. Soweit nach Satz 1 Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen. Für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren elektronisch bearbeiten, und für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren nicht elektronisch bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

4 Artikel zitieren .

Insolvenzanfechtungsrecht

31.07.2021

Die Insolvenzgläubiger sind zwar ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzschuldners geschützt. Jedoch kann dieser noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Vermögen verschenkt, ve

Steuerrecht: Kein Formularzwang bei Anträgen auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

20.06.2014

Der Formularzwang nach § 758a VI ZPO iVm §§ 1, 3 ZVFV gilt nicht für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach § 287 IV AO.
Steuerrecht

Die Einwilligung des Insolvenzschuldners in Durchsuchung ist keine Rechtshandlung i.S.d. §§ 129 ff. InsO

25.05.2011

KG - Urteil vom 16.10.2009 (Az: 14 U 18/09) - nicht rechtskräftige Entscheidung auch zur Frage der vorherigen Einzahlung in die Kasse, wenn dadurch eine erfolgreiche Kassenpfändung ermöglicht wird - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Insolvenzrecht

- 3.1.1. Rechtshandlung

11.03.2011

Anwalt für Insolvenzrecht - Insolvenzanfechtungsrecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
Rechtshandlung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen


(1) Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist

Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG | § 3 Auftrag


(1) Ein Auftrag umfasst alle Amtshandlungen, die zu seiner Durchführung erforderlich sind; einem Vollstreckungsauftrag können mehrere Vollstreckungstitel zugrunde liegen. Werden bei der Durchführung eines Auftrags mehrere Amtshandlungen durch verschi

Justizbeitreibungsgesetz - JBeitrO | § 6


(1) Für die Vollstreckung gelten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 folgende Vorschriften sinngemäß: 1. §§ 735 bis 737, 739 bis 741, 743, 745 bis 748, 753 Absatz 4 und 5, §§ 755, 757a, 758, 758a, 759, 761, 762, 764, 765a, 766, 771 bis 776, 778, 779, 78

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV | § 1 Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung


Für den Antrag nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das in der Anlage 1 bestimmte Formular eingeführt.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 802g Erzwingungshaft


(1) Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Sept. 2009 - IX ZB 38/08

bei uns veröffentlicht am 24.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 38/08 vom 24. September 2009 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 21 Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter nic

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2008 - IX ZB 41/07

bei uns veröffentlicht am 17.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 41/07 vom 17. Januar 2008 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 13; ZPO § 758 Abs. 1, § 758a Abs. 3 Satz 1, § 883 Abs. 1; InsO § 22 Abs. 1 Wird der Geric

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2004 - IXa ZB 274/03

bei uns veröffentlicht am 30.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 274/03 vom 30. Januar 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _____________________ ZPO § 753 Der Gerichtsvollzieher hat den Gläubiger, der ihm einen Vollstreckungsauftrag

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2004 - IXa ZB 46/04

bei uns veröffentlicht am 16.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 46/04 vom 16. Juli 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja __________________ ZPO § 758a Abs. 4 Satz 1 Für die Vollstreckung eines Haftbefehls (§ 901 ZPO) in der Wohnung

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2011 - V ZB 280/10

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF Beschluss V ZB 280/10 vom 24. Februar 2011 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 150 Abs. 2; ZPO §§ 758a Abs. 2, 885 Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mi

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2006 - I ZB 126/05

bei uns veröffentlicht am 10.08.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 126/05 vom 10. August 2006 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja GG Art. 13; ZPO §§ 758, 758a, 892 Der Zutritt zu einer Wohnung, um die Gasversorgung zu sperren, stellt

Oberlandesgericht München Endurteil, 22. Aug. 2017 - 18 U 1632/17 Pre

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor 1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 3.5.2017 wird zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gründe (teilw

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2019 - 4 M 18.2683

bei uns veröffentlicht am 21.01.2019

Tenor I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Dezember 2018 wird abgeändert. II. Die der Antragstellerin erwachsenen notwendigen Aufwendungen werde

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 11. Juli 2017 - W 8 M 17.30937

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Kläger (Erinnerungsführer) haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Kläger (Erinneru

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Juni 2016 - M 10 K 16.1676

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor I. Der Verwaltungsrechtweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Finanzgericht München verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Gründe

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 20. Jan. 2017 - 5 T 4987/16

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird festgestellt, dass die vom Amtsgericht Erlangen angeordnete Durchsuchung der Wohnung der Schuldnerin vom 05.07.2016 rechtswidrig war. 2. Der Antragsgegner trägt die Koste

Amtsgericht Augsburg Beschluss, 10. Okt. 2014 - 1 M 8256/14

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Gründe Für 20.08.2013 wurde Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt. Zu diesem Termin war der Schuldner unentschuldigt nicht erschienen. Mit Schreiben vom 01.08.2014, eingegangen am 13.08.2014 stellte die Gläubigerin Haftbefe

Bundesverfassungsgericht Urteil, 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. a) § 25 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahm

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 05. März 2018 - 7 E 11947/17

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Beschwerde des Vollstreckungsschuldners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 4. Dezember 2017 wird zurückgewiesen. Der Vollstreckungsschuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahre

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 04. Aug. 2015 - 1 BvR 2223/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Landgerichts Mainz vom 30. Juni 2014 - 3 T 64/14 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundg

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 16. Juli 2015 - 1 BvR 625/15

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 16. Januar 2015 - 04 T 705/14 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Aug. 2014 - 9 KSt 3/14, 9 KSt 3/14 (9 A 7/13)

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Gründe 1 Der nach den §§ 165, 151 Satz 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juli 2014 - 20 K 6002/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt volls

Amtsgericht Zeitz Beschluss, 22. Juli 2013 - 5 M 660/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2013

Tenor Der sofortigen Beschwerde der Gläubigerin wird nicht abgeholfen; sie wird dem LG Halle vorgelegt. Gründe 1 Der Gerichtsvollzieher konnte den Schuldner nicht antreffen und wies auf die Notwendigkeit eines Beschlusses nach § 758a ZPO, Art

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 25. Nov. 2010 - S 10 KR 7938/09

bei uns veröffentlicht am 25.11.2010

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.161,32 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2009 zu zahlen.2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand  1 Zwisch

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 20. Juli 2009 - 5 W 161/09 - K26

bei uns veröffentlicht am 20.07.2009

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2.3.2009 – 14 O 287/08 - dahingehend abgeändert, dass die Beklagten der Klägerin über die in dem angefochtenen Beschluss be

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 20. Jan. 2009 - 1 K 1416/08

bei uns veröffentlicht am 20.01.2009

Tenor Der Vollstreckungsbeamte des Vollstreckungsgläubigers wird ermächtigt, die Wohnung sowie vorhandene Betriebsräume und das übrige befriedete Besitztum des Vollstreckungsschuldners in …-…, …, nach Maßgabe des Vollstreckun

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 21. Dez. 2005 - 2 K 580/05

bei uns veröffentlicht am 21.12.2005

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die Glocken im Kirchturm der evangelischen Kirche in A. in der Zeit von 22.00 Uhr abends bis 5.59 Uhr morgens zwecks Zeitangabe (Stundenschlag) zu läuten oder läuten zu lassen, solange nicht dur

Referenzen

(1) Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl...
(1) Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl...