Zivilprozessordnung - ZPO | § 880 Inhalt des Urteils
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
In dem Urteil, durch das über einen erhobenen Widerspruch entschieden wird, ist zugleich zu bestimmen, an welche Gläubiger und in welchen Beträgen der streitige Teil der Masse auszuzahlen sei. Wird dies nicht für angemessen erachtet, so ist die Anfertigung eines neuen Planes und ein anderweites Verteilungsverfahren in dem Urteil anzuordnen.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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28.07.2009 10:38
Vertrauensentzug durch Mehrheitsbeschluss stellt wichtigen Grund für die Abberufung dar-LG Frankfurt vom 06.07.09-Az:3-9 O 76/09
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
26.07.2009 17:19
dieser Vertrauensentzug stellt einen wichtigen Grund für die Abberufung dar, wenn das Vertrauen nicht aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist-LG Frankfurt vom 06.07.09-Az:3-9 O 76/09
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
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7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 17.05.2001 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 256/99 Verkündet am: 17. Mai 2001 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 26
published on 17.03.2014 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 4.7.2013 - Geschäftsnummer 5 O 86/13 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägeri
published on 29.11.2013 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten trägt der Beklagte zu 2. zu 10 % und die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte zu 2. zu 5 %. Im Übrigen trägt der Kläger die Gerichtskosten und seine außergerichtlichen Kosten.
published on 23.01.2013 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Burg - Grundbuchamt - vom 13. September 2012 aufgehoben.
Das Amtsgericht Burg - Grundbuchamt - wird angewiesen, zu Gunsten der Beschwer
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