Zivilprozessordnung - ZPO | § 880 Inhalt des Urteils
In dem Urteil, durch das über einen erhobenen Widerspruch entschieden wird, ist zugleich zu bestimmen, an welche Gläubiger und in welchen Beträgen der streitige Teil der Masse auszuzahlen sei. Wird dies nicht für angemessen erachtet, so ist die Anfertigung eines neuen Planes und ein anderweites Verteilungsverfahren in dem Urteil anzuordnen.

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2007 - IX ZR 219/05
bei uns veröffentlicht am 14.06.2007
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 219/05
Verkündet am:
14. Juni 2007
Bürk
Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGHR: ja
...
Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99
bei uns veröffentlicht am 17.05.2001
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BUNDESGERICHTSHOF
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IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 256/99 Verkündet am:
17. Mai 2001
Bürk
Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
ZPO §...
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. März 2014 - 5 U 126/13
bei uns veröffentlicht am 17.03.2014
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Tenor
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1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 4.7.2013 - Geschäftsnummer 5 O 86/13 - abgeändert.
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> Die Klage wird abgewiesen.
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2. Die Klägerin
Landgericht Wuppertal Urteil, 29. Nov. 2013 - 2 O 214/13
bei uns veröffentlicht am 29.11.2013
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Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten trägt der Beklagte zu 2. zu 10 % und die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte zu 2. zu 5 %. Im Übrigen trägt der Kläger die Gerichtskosten und seine...