Zivilprozessordnung - ZPO | § 764 Vollstreckungsgericht
(1) Die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen und Mitwirkung bei solchen gehört zur Zuständigkeit der Amtsgerichte als Vollstreckungsgerichte.
(2) Als Vollstreckungsgericht ist, sofern nicht das Gesetz ein anderes Amtsgericht bezeichnet, das Amtsgericht anzusehen, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattgefunden hat.
(3) Die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts ergehen durch Beschluss.
Referenzen - Gesetze
§ 15 RechVersV zitiert oder wird zitiert von 7 §§.
§ 15 RechVersV wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.
Anzeigen >AUG 2011 | § 49 Prüfung der Beschränkung
Einwendungen des Schuldners, dass bei der Zwangsvollstreckung die Beschränkung auf Sicherungsmaßregeln nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 oder dem auszuführenden völkerrechtlichen Vertrag oder auf Grund einer auf diesem Gesetz beruhenden Anordnung..
Anzeigen >AUG 2011 | § 31 Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
(1) Für Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig. Örtlich zuständig ist das in § 764 Absatz 2 der...
Anzeigen >IntErbRVG | § 15 Prüfung der Beschränkung
Einwendungen des Schuldners, dass bei der Zwangsvollstreckung die Beschränkung auf Sicherungsmaßregeln nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 oder auf Grund einer Anordnung gemäß § 18 Absatz 2 nicht eingehalten werde, oder Einwendungen des...
Anzeigen >AVAG 2001 | § 19 Prüfung der Beschränkung
Einwendungen des Verpflichteten, dass bei der Zwangsvollstreckung die Beschränkung auf Sicherungsmaßregeln nach dem auszuführenden Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag, nach § 18 dieses Gesetzes oder auf Grund einer auf diesem Gesetz beruhenden...
§ 15 RechVersV wird zitiert von 1 anderen §§ im RechVersV.
Anzeigen >ZPO | § 954 Rechtsbehelfe nach den Artikeln 33 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014
(1) Über den Rechtsbehelf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (Widerspruch) entscheidet das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Die...
Referenzen - Urteile
21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 15 RechVersV.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juni 2015 - I ZB 64/14
11.06.2015
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
I Z B 6 4 /14
vom
11. Juni 2015
in der Rechtsbeschwerdesache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
ZPO § 130 Nr. 6, §§ 130a, 236 Abs. 2 Satz 2, § 569 Abs. 2 Satz 1, §§ 802c, 882c,..
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2002 - X ARZ 24/02
09.04.2002
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
X ARZ 24/02
vom
9. April 2002
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ : nein
GVG § 17a; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
Zur Unzulässigkeit einer Bestimmung des zuständigen Gerichts in...
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2013 - I ZB 77/12
18.04.2013
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
I ZB 77/12
vom
18. April 2013
in der Zwangsvollstreckungssache
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. April 2013 durch den
Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die.
Anzeigen >Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2014 - X ARZ 172/14
29.04.2014
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BUNDESGERICHTSHOF
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BESCHLUSS
X AR Z 1 7 2 /14
vom
29. April 2014
in der Zwangsvollstreckungssache
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. April 2014 durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck,