(1) Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft anzuhalten sei. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von 25 000 Euro nicht übersteigen. Für die Zwangshaft gelten die Vorschriften des Zweiten Abschnitts über die Haft entsprechend.

(2) Eine Androhung der Zwangsmittel findet nicht statt.

(3) Diese Vorschriften kommen im Falle der Verurteilung zur Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrag nicht zur Anwendung.

ra.de-OnlineKommentar zu § 888 ZPO

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 888 ZPO

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 888 ZPO

Artikel schreiben

16 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 888 ZPO.

16 Artikel zitieren § 888 ZPO.

Arbeitsrecht: Arbeitszeit – Es besteht kein Anspruch auf halbe Urlaubstage

09.08.2019

Der Urlaub ist nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zusammenhängend zu gewähren. Ist der Urlaubswunsch darauf gerichtet, den Urlaub in Kleinstraten zu zerstückeln, muss er nicht erfüllt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Im Ausbildungszeugnis dürfen keine Rechtschreibfehler sein

09.04.2018

Das Ausbildungszeugnis ist äußerlich ordnungsgemäß zu erstellen, muss objektiv richtig sein und einer verkehrsüblichen Bewertung entsprechen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Zeugnis

Arbeitsrecht: Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung

28.09.2017

Ein Arbeitnehmer muss nach § 106 GewO eine unbillige Weisung des Arbeitgebers auch dann nicht befolgen, wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen vorliegt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
sonstiges

Arbeitsrecht: Arbeitszeugnis darf nicht mit "Kinderschrift" oder "gekippt" unterschrieben werden

19.06.2017

Es ist möglich, in einem Vergleich bestimmte Vorgaben an ein zu erteilendes Arbeitszeugnis festzulegen. Die Erfüllung dieser Vorgaben kann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Zeugnis

Mietrecht: Schimmelbeseitigungsmaßnahmen dulden keinen Aufschub

07.02.2017

Wird ein Vermieter zur fachgerechten Schimmelbeseitigung in einer Wohnung verurteilt, handelt es sich um eine vertretbare Handlung. Diese kann auch von einem Dritten, insbesondere von einem Handwerksbetrieb vorgenommen werden.

Erbrecht: Umfang der Auskunftspflicht des Erben

30.06.2016

Der Erbe hat die originäre Pflicht, Pflichtteilsberechtigten gegenüber Auskunft zu erteilen. Es reicht nicht, wenn er seine Auskunftsrechte gegenüber der Bank abtritt.
allgemeines

Immobilienrecht: Anspruch auf Begründung einer Erschließungsdienstbarkeit

09.04.2015

Für eine einschränkende Auslegung von § 116 SachenRBerG ist kein Raum, wenn die Erschließung einer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz bereinigungsfähigen Hauptnutzung rechtlich abgesichert werden soll.
Grundstücksrecht

Erbrecht: Zur Bestimmung auskunftspflichtigen Aktivnachlasses

23.01.2015

Die Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über Schenkungen kann sich auf Vermögensgegenstände erstrecken, die er in eine privatrechtliche Anstalt ausländischen Rechts eingebracht hat.

ZPO: Zur Zwangsmittelfestsetzung bei Nichterbringung einer Auskunft

03.10.2013

Dem Antrag auf Zwangsmittelfestsetzung gem. § 888 I ZPO fehlt nicht bereits das Rechtsschutzbedürfnis wenn der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist.
Zivilprozessrecht

Zwangsvollstreckungsrecht: Zum Erfüllungseinwand aus Schiedsspruch

21.08.2013

Der Erfüllungseinwand ist im Verfahren der Zwangsvollstreckung gem. § 888 ZPO zur Durchsetzung eines für vollstreckbar erklärten Schiedsspruchs zu berücksichtigen.
Zwangsvollstreckung

Referenzen - Gesetze | § 888 ZPO

§ 888 ZPO zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 888 ZPO wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 18 Besondere Angelegenheiten


(1) Besondere Angelegenheiten sind 1. jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers; dies gilt entsprechend im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvolls

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 95 Anwendung der Zivilprozessordnung


(1) Soweit in den vorstehenden Unterabschnitten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind auf die Vollstreckung 1. wegen einer Geldforderung,2. zur Herausgabe einer beweglichen oder unbeweglichen Sache,3. zur Vornahme einer vertretbaren oder nicht vertr
§ 888 ZPO wird zitiert von 3 anderen §§ im Zivilprozessordnung.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 788 Kosten der Zwangsvollstreckung


(1) Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Als Kosten der Zwangsvollstreckung gelten auch die Kosten der

Zivilprozessordnung - ZPO | § 889 Eidesstattliche Versicherung nach bürgerlichem Recht


(1) Ist der Schuldner auf Grund der Vorschriften des bürgerlichen Rechts zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilt, so wird die Versicherung vor dem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht abgegeben, in dessen Bezirk der Schuldner im In

Zivilprozessordnung - ZPO | § 888a Keine Handlungsvollstreckung bei Entschädigungspflicht


Ist im Falle des § 510b der Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, so ist die Zwangsvollstreckung auf Grund der Vorschriften der §§ 887, 888 ausgeschlossen.

Referenzen - Urteile | § 888 ZPO

Urteil einreichen

242 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 888 ZPO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2009 - I ZB 43/08

bei uns veröffentlicht am 13.08.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 43/08 vom 13. August 2009 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 576 Abs. 2, 887, 890; Brüssel-I-Verordnung Art. 22 Nr. 5, Art. 49 a) Für die Vollstrecku

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2011 - I ZB 20/11

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 20/11 vom 17. August 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Aufschiebende Wirkung ZPO § 570 Abs. 1, §§ 888, 890 Die Beschwerde gegen die Festsetzung eines Z

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2013 - I ZB 56/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 56/12 vom 6. Juni 2013 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 888 Der Erfüllungseinwand des Schuldners ist grundsätzlich auch im Verfahren der Zwangsvol

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2019 - XII ZB 564/18

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 564/18 vom 27. März 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 61 Ist ein Beteiligter zur Belegvorlage verpflichtet worden und umfasst diese Verpflichtung die Besc

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2007 - XII ZB 225/05

bei uns veröffentlicht am 28.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 225/05 vom 28. November 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 260 Abs. 1, 126 Eine Auskunft nach § 260 Abs. 1 BGB erfordert eine eigene und schriftlich verkörperte Erklä

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Nov. 2019 - IX ZR 239/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 239/18 Verkündet am: 28. November 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 54, 55 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2007 - I ZB 58/06

bei uns veröffentlicht am 25.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 58/06 vom 25. Januar 2007 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO § 890 Die Verurteilung zu einer Duldung kann die nach § 890 ZPO vollstreckbare Verpflichtung zu ei

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2014 - X ZB 2/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 2/13 vom 25. Februar 2014 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Flexitanks II ZPO §§ 704, 888 Ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner aufgibt, über die vo

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2008 - I ZB 46/08

bei uns veröffentlicht am 27.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 46/08 vom 27. November 2008 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO § 887 Abs. 1, § 888 Abs. 1 Ein Gläubiger kann aus einem Vollstreckungstitel, der den Schuldn

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2012 - XII ZR 117/10

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 117/10 Verkündet am: 10. Oktober 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2008 - I ZB 68/08

bei uns veröffentlicht am 18.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 68/08 vom 18. Dezember 2008 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Auskunft über Tintenpatronen ZPO § 888 a) Verfügt nicht die zur Auskunftserteilung verurteilte Konz

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2002 - IX ZR 161/01

bei uns veröffentlicht am 18.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 161/01 Verkündet am: 18. April 2002 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja GesO § 11, KO § 3 Abs. 1, InsO § 38; Sac

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Feb. 2009 - II ZR 120/07

bei uns veröffentlicht am 16.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 120/07 Verkündet am: 16. Februar 2009 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2005 - IV ZR 162/03

bei uns veröffentlicht am 12.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 162/03 Verkündet am: 12. Oktober 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ VVG § 172 Abs. 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2011 - IX ZB 170/10

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 170/10 vom 7. April 2011 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 6, 7, 58; RPflG § 11 Abs. 2 a) Der Insolvenzverwalter kann die sofortige Beschwerde gegen die Fests

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. März 2004 - IXa ZB 57/03

bei uns veröffentlicht am 19.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 57/03 vom 19. März 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR ja ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Der Taschengeldanspruch des haushaltführenden Ehegatten ist n

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Okt. 2007 - IV ZR 12/07

bei uns veröffentlicht am 24.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 12/07 Verkündetam: 24.Oktober2007 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2009 - IV ZB 35/08

bei uns veröffentlicht am 21.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZB 35/08 vom 21. Januar 2009 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Richter Seiffert, Dr. Schlichting, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch am 21. Januar 20

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2013 - I ZB 76/10

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 76/10 vom 14. August 2013 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein Zwangsmittelfestsetzung ZPO § 185 Abs. 1, § 575 Abs. 4 Satz 2, § 888 Abs. 1 Dem Antrag auf Festsetzung

Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2006 - IV ZR 93/05

bei uns veröffentlicht am 22.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILEND- UND GRUNDURTEIL IV ZR 93/05 Verkündetam: 22.März2006 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2018 - I ZB 109/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 109/17 vom 13. September 2018 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 888 Abs. 1; BGB § 2314 Abs. 1 a) Bei der Verpflichtung des Erben gegenübe

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2013 - I ZB 51/11

bei uns veröffentlicht am 09.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 51/11 vom 9. Oktober 2013 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Oktober 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Dr. h.c. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Scha

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2006 - I ZB 94/05

bei uns veröffentlicht am 11.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 94/05 vom 11. Mai 2006 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO § 888 Die Verurteilung eines Vermieters, eine Betriebskostenabrechnung zu erteilen, ist als Ver

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2004 - IXa ZB 18/04

bei uns veröffentlicht am 05.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 18/04 vom 5. November 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR ja EGStGB Art. 9; ZPO § 890 Der Lauf der in Art. 9 Abs. 1 EGStGB geregelten Verfolgungsverjähr

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2004 - IXa ZB 32/04

bei uns veröffentlicht am 05.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 32/04 vom 5. November 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 887 Abs. 1, § 767 Abs. 1 Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsg

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2001 - IX ZB 44/01

bei uns veröffentlicht am 08.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 44/01 vom 8. November 2001 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 793, 890 Zum Rechtsmittelzug gegen die Ordnungsgeldverurteilung durch ein sachlich unzust

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Mai 2008 - XII ZR 61/06

bei uns veröffentlicht am 28.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 61/06 Verkündet am: 28. Mai 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja EGBGB Artt. 17 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2006 - I ZB 16/06

bei uns veröffentlicht am 14.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 16/06 vom 14. Dezember 2006 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO §§ 885, 886, 888 Ist Gegenstand der Zwangsvollstreckung ausschließlich die Herausgabe und Räumu

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2008 - IX ZR 144/05

bei uns veröffentlicht am 26.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 144/05 Verkündet am: 26. Juni 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 129, 130 Macht

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2000 - IX ZB 31/99

bei uns veröffentlicht am 10.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 31/99 vom 10. Februar 2000 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Paulusch und die Richter Dr. Kreft, Stodolkowitz, Kirchhof und Dr. Fischer am 10. Febr

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2008 - I ZB 87/06

bei uns veröffentlicht am 03.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 87/06 vom 3. Juli 2008 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO § 888 Abs. 3 Der titulierte Anspruch auf Nennung des Vaters des nichtehelichen Kindes ist in der

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2012 - I ZB 19/11

bei uns veröffentlicht am 04.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 19/11 vom 4. April 2012 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 885, 888 a) Das in § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorgesehene Verfahren ist auf Tiere entsprechen

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2012 - I ZB 52/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 52/11 vom 16. Mai 2012 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Büscher, Prof. Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2005 - X ARZ 409/04

bei uns veröffentlicht am 15.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ARZ 409/04 vom 15. Februar 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 788 Abs. 2; BRAGO § 19 Abs. 1 Für die vereinfachte Festsetzung von Kosten anwaltlicher Tätigkeit im Volls

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2018 - 22 C 18.1718

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor I. Das Beschwerdeverfahren wird ausgesetzt. II. Gemäß Art. 267 Abs. 1 und 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgender

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Jan. 2017 - 20 W 2044/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 25.10.2016, Az. 10 O 19849/10, wird zurückgewiesen. 2. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgeri

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Aug. 2018 - 18 W 1166/18

bei uns veröffentlicht am 14.08.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 28.06.2018, Az. 9 O 14640/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Gläubiger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Apr. 2016 - M 3 E 15.5018

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.500,- festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin besuchte

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Jan. 2018 - M 19 X 17.5464

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor I. Dem Antragsgegner wird erneut ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro angedroht, falls er nicht innerhalb von vier Monaten nach Zustellung dieses Beschlusses die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer weiteren Fortsc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2017 - 22 C 16.1427

bei uns veröffentlicht am 27.02.2017

Tenor I. Das Verfahren wird hinsichtlich der Beschwerde des Klägers eingestellt. II. Auf die Beschwerde des Beklagten hin erhält die Nummer I des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 21. Juni 2016 folgende

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 27. Juli 2016 - 5 Ta 61/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 04.04.2016 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 24.03.2016 abgeändert. 2. Die aufgrund der Zwangsgeldbeschlüsse vom 02.04.2014 und vom 17.09.2014 getroffenen Volls

Arbeitsgericht Würzburg Beschluss, 08. Juni 2016 - 12 BV 25/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, es zu unterlassen, den Mitarbeitern eine einseitige Anordnung dahingehend zu erteilen, dass persönliche Gegenstände (Fotos, Souvenirs und andere persönliche Gegenstände) nicht mehr als 1

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 03. Mai 2016 - 2 Ta 50/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 50/16 Beschluss Datum: 03.05.2016 2 Ca 992/15 (Arbeitsgericht Bayreuth) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschl

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Jan. 2018 - 7 W 1654/17

bei uns veröffentlicht am 19.01.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 07.08.2017, Az. 15 HK O 25169/14, dahingehend abgeändert, dass Ziffer I. 1.4 des Tenors gestrichen wird. Im Übrigen wird die

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 01. Aug. 2018 - 3 W 1010/18

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Gläubigers wird die Streitwertfestsetzung in Ziffer III. des Ordnungsgeldbeschlusses des Landgerichts Amberg vom 13.04.2018, Az. 41 HK O 703/16, aufgehoben. Gründe

Oberlandesgericht München Teilurteil, 05. Juni 2019 - 7 U 1844/19

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

Tenor 1. Der Antrag der Beklagten, das Endurteil des Landgerichts München I vom 15.03.2019, Az. 10 HK O 6998/18, in Ziffer 5 des Tenors abzuändern, wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vor

Landgericht München I Teilurteil, 05. Juni 2019 - 10 HK O 6998/18

bei uns veröffentlicht am 05.06.2019

Tenor 1. Der Antrag der Beklagten, das Endurteil des Landgerichts München I vom 15.03.2019, Az. 10 HK O 6998/18, in Ziffer 5 des Tenors abzuändern, wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vor

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Feb. 2018 - 13 W 101/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Die Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Landshut vom 14.12.2017, Az. 54 O 2375/04, wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Beschwerde g

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Dez. 2014 - 15 C 14.2514

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tenor Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Oktober 2014 (Au 4 V 14.1300) wird aufgehoben. Gründe Die nach § 68 Abs. 1 GKG zulässige Streitwertbeschwerde hat Erfolg, die Wertfestsetzung

Landgericht Traunstein Urteil, 22. Juli 2016 - 1 HK O 168/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor 1. a. Der Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, unter Androhung von Ordnung