Zivilprozessordnung - ZPO | § 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

(1) Der Gerichtsvollzieher wirkt auf eine zügige, vollständige und Kosten sparende Beitreibung von Geldforderungen hin.

(2) Auf Grund eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ist der Gerichtsvollzieher unbeschadet weiterer Zuständigkeiten befugt,

1.
eine gütliche Erledigung der Sache (§ 802b) zu versuchen,
2.
eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c) einzuholen,
3.
Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners (§ 802l) einzuholen,
4.
die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben,
5.
eine Vorpfändung (§ 845) durchzuführen; hierfür bedarf es nicht der vorherigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und der Zustellung des Schuldtitels.
Die Maßnahmen sind in dem Vollstreckungsauftrag zu bezeichnen, die Maßnahme nach Satz 1 Nr. 1 jedoch nur dann, wenn sich der Auftrag hierauf beschränkt.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

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Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG | § 3 Auftrag


(1) Ein Auftrag umfasst alle Amtshandlungen, die zu seiner Durchführung erforderlich sind; einem Vollstreckungsauftrag können mehrere Vollstreckungstitel zugrunde liegen. Werden bei der Durchführung eines Auftrags mehrere Amtshandlungen durch verschi

Justizbeitreibungsgesetz - JBeitrO | § 6


(1) Für die Vollstreckung gelten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 folgende Vorschriften sinngemäß: 1. §§ 735 bis 737, 739 bis 741, 743, 745 bis 748, 753 Absatz 4 und 5, §§ 755, 757a, 758, 758a, 759, 761, 762, 764, 765a, 766, 771 bis 776, 778, 779, 78
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 802c Vermögensauskunft des Schuldners


(1) Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen, sein Geburtsdatum un

Zivilprozessordnung - ZPO | § 802b Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung


(1) Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. (2) Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräume

Zivilprozessordnung - ZPO | § 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers


(1) Der Gerichtsvollzieher darf vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 folgende Maßnahmen durchführen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind:1.Erhebung des Namens und der Vornamen oder der Firma sowie der Anschrift der derzeitigen Arbeitgeber des S

Zivilprozessordnung - ZPO | § 845 Vorpfändung


(1) Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an

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63 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. März 2019 - I ZB 81/18

bei uns veröffentlicht am 28.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 81/18 vom 28. März 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2019:280319BIZB81.18.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. März 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2019 - I ZB 79/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 79/18 vom 16. Mai 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 802a Abs. 2 Nr. 3, § 802l Abs. 1 Der Gläubiger, der im Zwangsvollstreckungsverfahren isolie

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2019 - I ZB 104/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 104/18 vom 18. Juli 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Gebühr für Einigungsversuch ZPO § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; RVG § 18 Abs. 1 Nr. 1; RVG-VV Nr. 3

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2019 - I ZB 60/18

bei uns veröffentlicht am 23.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 60/18 vom 23. Oktober 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 51 Abs. 3, § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, §§ 802c, 802f a) Ein nicht prozessfähiger Schul

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 73/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 73/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB73.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 72/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 72/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB72.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 71/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 71/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB71.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 70/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 70/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB70.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 69/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 69/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB69.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 68/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 68/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB68.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 67/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 67/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB67.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 66/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 66/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB66.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 65/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 65/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB65.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2018 - I ZB 120/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 120/17 vom 20. September 2018 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Gebühr für Drittauskunft ZPO § 802l; RVG § 18 Abs. 1 Nr. 1; RVG-VV Nr. 3309 a) Der Antrag

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2018 - I ZB 32/18

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 32/18 vom 31. Oktober 2018 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2018:311018BIZB32.18.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Oktober 2018 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2018 - I ZB 24/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 24/17 vom 20. Dezember 2018 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2018:201218BIZB24.17.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Dezember 2018 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch

Amtsgericht Augsburg Beschluss, 27. Sept. 2017 - 01 M 6275/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor 1. Die Erinnerung der Gläubigerin ... vom 22.05.2017 wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 3. Die Beschwerde gegen den Beschluss wird zug

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 20. Aug. 2015 - W 3 S 15.678

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3,92 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin betr

Amtsgericht Rosenheim Beschluss, 08. Sept. 2016 - 605 IN 468/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor 1. Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, nach Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses an den Insolvenzschuldner, die Auskünfte über den Insolvenzschuldner nach § 802 I Abs. 1 S.1 ZPO zu erheben un

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Nov. 2017 - I ZB 5/17

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 5/17 vom 30. November 2017 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 802f Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1, §§ 191, 185, 186 Abs. 1 Satz 1 Der Gerichtsvollzieher kann d

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2017 - I ZB 78/16

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 78/16 vom 5. Oktober 2017 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 802c, 802l Abs. 1 Satz 1 und 2; AO § 93 Abs. 8, § 93b Abs. 1; LVwVG BW §15a Abs. 3, § 16 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2017 - VII ZB 5/14

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 5/14 vom 21. Juni 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 755 Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zu

Landgericht Kiel Beschluss, 01. Juni 2017 - 13 T 39/17

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor Der weiteren Beschwerde des Beschwerdeführers vom 10.05.2017 wird abgeholfen. Der Beschluss vom 25.04.2017 unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 19.05.2017 wird wie folgt neu gefasst: 1. Auf die sofortige Beschwerde des Beschwer

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Okt. 2016 - 8 W 325/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor 1. Die weitere Beschwerde des Vertreters der … gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts … vom 1. September 2016, Az. ..., wird zurückgewiesen. 2. Das Verfahren der weiteren Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei.

Amtsgericht Wuppertal Beschluss, 29. Juli 2016 - 43 M 2956/16

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor Der/Die Gerichtsvollzieher/in wird angewiesen, die Kostenrechnung vom 22. Juni 2016 (DR II 617/16) dahingehend zu berichtigen, dass die Gebühr für die gütliche Erledigung nach KV Nr. 207 GvKostG in Höhe von 16,00 € nebst anteiliger Auslagen ni

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 22. Juli 2016 - 11 W 66/16

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor 1. Die weitere Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 22. Juni 2016, Az. 5 T 94/15, wird zurückgewiesen. 2. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe   I.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Juli 2016 - I-10 W 104/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse werden die Beschlüsse der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Mai 2016 und des Amtsgerichts Düsseldorf vom 5. Januar 2016 abgeändert. Die Erinnerung der Gläubigerin gegen die Kostenrec

Amtsgericht Grevenbroich Beschluss, 15. Juli 2016 - 30 M 1185/16

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor Die Erinnerung der Gläubigerin vom 11.05.2015 / 18.11.2015 wird zurückgewiesen. Die Erinnerung des Bezirksrevisors vom 20.05.2016 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstatte

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 14. Juli 2016 - I-10 W 97/16

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse werden die Beschlüsse der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2016 und des Amtsgerichts Düsseldorf vom 5. Januar 2016 abgeändert. Die Erinnerung der Gläubigerin gegen die Kostenrec

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 58/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 58/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 756 Abs. 1, § 766 Abs. 1 Satz 1 a) Ist der Schuldner zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zu

Landgericht Schwerin Beschluss, 12. Apr. 2016 - 5 T 93/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 22.02.2016, Az. 50 M 705/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die Rechtsbeschwer

Amtsgericht Krefeld Beschluss, 09. Feb. 2016 - 113 M 3506/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2016

Tenor Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 06.10.2015 gegen den Kostenansatz der Gerichtsvollzieherin    vorn 02.10.2015 hinsichtlich der Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung nach KV 207 zu § 9 GvKostG in Höhe von  € 16,-- wird die Ge

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 01. Feb. 2016 - 17 W 177/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Bonn und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers Q vom 06.11.2014 – DR II 678/14 – dahingehend abgeändert, dass

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Dez. 2015 - 12 W 74/15

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die weitere Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 15. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Vollstreckungsgläubigerin hatte sich unter dem 09. April 2014 an die Verteile

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Nov. 2015 - I-10 W 148/15

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 24. Juli 2015 abgeändert. Die Beschwerden der Gläubigerin und der Landeskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 2

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 18. Nov. 2015 - 17 W 174/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die weitere Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss der 39. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19. Juni 2015 – 39 T 32/15 - wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e :

Amtsgericht Zeitz Beschluss, 18. Nov. 2015 - 14 M 458/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Erinnerung der Gläubigerin vom 17.10.2015 gegen den Kostenansatz der Gerichtsvollzieherin wird zurückgewiesen. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen. Gründe 1 Die Gläubigerin wendet sich mit ihrer Erinnerung

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 16. Nov. 2015 - 14 W 701/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors beim Landgericht Koblenz gegen den Beschluss des Landgerichtes Koblenz vom 8.10.2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Gerichtsvollzieher auch die Gebüh

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Okt. 2015 - 14 W 675/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die weitere Beschwerde der Gläubigerin wird die Entscheidung des LG Koblenz vom 10.09.2015 (2 T 502/15) sowie des AG St. Goar vom 11.02.2015 (8 M 819/14) aufgehoben und der Kostenansatz des Obergerichtsv

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 25. Aug. 2015 - 11 W 3/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor 1. Die weitere Beschwerde der Vertreterin der Staatskasse gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 27. April 2015 – 10 T 19/15 – wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet

Landgericht Wuppertal Beschluss, 28. Juli 2015 - 16 T 179/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor Die Beschwerde des Bezirksrevisors vom 18.05.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 08.05.2015 (44 M 836/15) wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3Mit dem angefochtenen Beschluss vom 08.05.2015 hat das Amtsgericht die Geri

Amtsgericht Remscheid Beschluss, 21. Mai 2015 - 13 M 797/15

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Die Gerichtsvollzieherin wird angewiesen, die Kostenrechnung vom 12.03.15, DR II 241/15 insoweit aufzuheben, als eine Gebühr nach Nr. 207 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) nebst anteiliger Auslagenpauschale

Amtsgericht Remscheid Beschluss, 21. Mai 2015 - 13 M 669/15

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Die Gerichtsvollzieherin wird angewiesen, die Kostenrechnung vorn 12.03.15, DR II 76/15 insoweit aufzuheben, als eine Gebühr nach Nr. 207 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz. (GvKostG) nebst anteiliger Auslagenpauschale

Amtsgericht Weißenfels Beschluss, 04. Mai 2015 - 13 M 350/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor 1. Die Erinnerung der Gläubigerin gegen den Kostenansatz der Gerichtsvollzieherin vom 29. Juli 2014 wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 15. Apr. 2015 - 13 L 1504/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.                             Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf 823,60 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e :I. Die Antragstellerin begehrt die vorläufige Einstellung von Zwa

Amtsgericht Solingen Beschluss, 14. Apr. 2015 - 7 M 1405/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 10.03.2015 wird der weitere Beteiligte angewiesen, eine neue Kostenrechnung vorzulegen, mit der die Gebühr nach Ziffer 207 der Anlage zum Gerichtsvollzieherkostengesetz in Höhe von 16,00 EUR nebst anteili

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 13. Apr. 2015 - 17 W 319/14

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e : 2I. 3Die Gläubigerin beauftragte die Obergerichtsvollzieherin O beim Amtsgericht Kerpen, dem Schuldner M die Ladung zur

Landgericht Bonn Beschluss, 05. März 2015 - 4 T 61/15

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2I. 3Wegen des der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhaltes wird auf den angefoch

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 03. März 2015 - I-10 W 25/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse werden die Beschlüsse der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 21. Januar 2015 und des Amtsgerichts Krefeld – Vollstreckungsgericht – vom 21. November 2014 abgeändert. Die Erinnerung der Gläubi

Amtsgericht Gladbeck Beschluss, 12. Feb. 2015 - 13 M 0051/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor Der Gerichtsvollzieher auf die Erinnerung des Gläubigers vom 31.12.2014 angewiesen, den Vollstreckungsauftrag des Gläubigers vom 24.10.2014 (Antrag auf Einholung von Drittauskünften) auszuführen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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(1) Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. (2) Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine...
(1) Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen, sein Geburtsdatum und seinen...
(1) Der Gerichtsvollzieher darf vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 folgende Maßnahmen durchführen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind:1.Erhebung des Namens und der Vornamen oder der Firma sowie der Anschrift der derzeitigen Arbeitgeber des Schuldners bei...
(1) Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an den...