Zivilprozessordnung - ZPO | § 881 Versäumnisurteil
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Das Versäumnisurteil gegen einen widersprechenden Gläubiger ist dahin zu erlassen, dass der Widerspruch als zurückgenommen anzusehen sei.
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published on 21.09.2006 00:00
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2006 -2 O 311/05 -wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die
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