Zivilprozessordnung - ZPO | § 930 Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen

(1) Die Vollziehung des Arrestes in bewegliches Vermögen wird durch Pfändung bewirkt. Die Pfändung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie jede andere Pfändung und begründet ein Pfandrecht mit den im § 804 bestimmten Wirkungen. Für die Pfändung einer Forderung ist das Arrestgericht als Vollstreckungsgericht zuständig.

(2) Gepfändetes Geld und ein im Verteilungsverfahren auf den Gläubiger fallender Betrag des Erlöses werden hinterlegt.

(3) Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag anordnen, dass eine bewegliche körperliche Sache, wenn sie der Gefahr einer beträchtlichen Wertverringerung ausgesetzt ist oder wenn ihre Aufbewahrung unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, versteigert und der Erlös hinterlegt werde.

(4) Die Vollziehung des Arrestes in ein nicht eingetragenes Seeschiff ist unzulässig, wenn sich das Schiff auf der Reise befindet und nicht in einem Hafen liegt.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 86b


(1) Das Gericht der Hauptsache kann auf Antrag 1. in den Fällen, in denen Widerspruch oder Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben, die sofortige Vollziehung ganz oder teilweise anordnen,2. in den Fällen, in denen Widerspruch oder Anfechtungskla

Abgabenordnung - AO 1977 | § 324 Dinglicher Arrest


(1) Zur Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen nach den §§ 249 bis 323 kann die für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde den Arrest in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen anordnen, wenn zu befürchten ist, dass sonst die Beitr

Strafprozeßordnung - StPO | § 111f Vollziehung des Vermögensarrestes


(1) Der Vermögensarrest in eine bewegliche Sache, in eine Forderung oder ein anderes Vermögensrecht, das nicht der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegt, wird durch Pfändung vollzogen. Die §§ 928 und 930 der Zivilprozessordnung
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 845 Vorpfändung


(1) Schon vor der Pfändung kann der Gläubiger auf Grund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch den Gerichtsvollzieher dem Drittschuldner und dem Schuldner die Benachrichtigung, dass die Pfändung bevorstehe, zustellen lassen mit der Aufforderung an

Zivilprozessordnung - ZPO | § 720a Sicherungsvollstreckung


(1) Aus einem nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbaren Urteil, durch das der Schuldner zur Leistung von Geld verurteilt worden ist, darf der Gläubiger ohne Sicherheitsleistung die Zwangsvollstreckung insoweit betreiben, alsa)bewegliches Vermöge
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 804 Pfändungspfandrecht


(1) Durch die Pfändung erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstande. (2) Das Pfandrecht gewährt dem Gläubiger im Verhältnis zu anderen Gläubigern dieselben Rechte wie ein durch Vertrag erworbenes Faustpfandrecht; es geht Pf

Referenzen - Urteile |

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29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Okt. 2011 - IV ZR 113/10

bei uns veröffentlicht am 12.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 113/10 vom 12. Oktober 2011 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2012 - III ZR 249/11

bei uns veröffentlicht am 13.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 249/11 vom 13. September 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 945 a) Durch die Vollziehung von (unrichtigen) Steuerbescheiden entstandene Schäden sind nicht nach

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2001 - IX ZR 9/99

bei uns veröffentlicht am 08.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 9/99 Verkündet am: 8. Mai 2001 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 845

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2018 - V ZB 241/17

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 241/17 vom 11. Oktober 2018 in der Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StPO § 111l Abs. 1 und Abs. 5 in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung § 111l StPO (Notver

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Sept. 2006 - IX ZR 23/05

bei uns veröffentlicht am 21.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 23/05 Verkündet am: 21. September 2006 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 771, 835, 859

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Sept. 2014 - 1 K 13.1276

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 12. August 2013 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. IV.

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Jan. 2016 - 34 Wx 416/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim -Grundbuchamt - vom 17. November 2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 30. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswe

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 28. Juli 2017 - 3 W 28/17

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerseite wird der Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 6.3.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer deliktisch begründe

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Apr. 2018 - L 8 SO 69/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. November 2017 geändert und der Antrag der Antragstellerin auch im Übrigen abgelehnt. Die Beteiligten haben einander Kosten in beiden Rechtszüge

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Jan. 2018 - L 4 AS 664/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 31. August 2017 über die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 31. A

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 25. Jan. 2018 - L 8 SO 54/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 10. August 2017 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander im Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten. Gründe I. 1 Zwischen de

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Dez. 2017 - L 8 SO 46/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 8. August 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, die Kosten des Schulbegleiters für den täglichen Schulweg vom Wohnort des Antra

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2017 - VII ZB 38/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 38/16 vom 18. Mai 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 766 Abs. 1, § 767 Abs. 1 Der Schuldner kann die Aufhebung einer Pfändung nicht im Wege

Sozialgericht Magdeburg Beschluss, 17. März 2017 - S 11 AS 3642/16 ER

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor Das Sozialgericht Magdeburg erklärt sich für den Antrag auf Zwangsvollstreckung vom 22. Februar 2017 und den hierzu gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für sachlich unzuständig und verweist die Zwangsvollstreckungssache

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 20. Sept. 2016 - S 62 SO 403/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I.) 3Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes um die Verpflichtung der Antragsgegnerin, d

Landgericht Magdeburg Beschluss, 11. Juli 2016 - 24 Qs 66/16, 24 Qs 276 AR 8094/15 (66/16)

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 8. April 2015, Az.: 5 Gs 276 AR 8094/15 (792/15), mit dem zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall des Wertersatzes für das Land Sachsen-Anhal

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juni 2016 - V ZB 37/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 37/15 vom 9. Juni 2016 in dem Notarbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 829, 840 Abs. 1; BNotO §§ 15, 23 Wird eine Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abgewicke

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 07. Juni 2016 - L 2 AS 84/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 22. Januar 2016 wird abgeändert. Der Antragsgegner wird vorläufig, längstens aber bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen Entscheidung über den Leistungsantrag, verpflichtet, den Antragstell

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 07. Apr. 2016 - L 8 SO 78/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 15. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller (im Folgend

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 06. Apr. 2016 - L 8 SO 4/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 29. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschw

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. Dez. 2015 - 24 W 40/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Der Antragstellerin wird auf ihren Antrag vom 08.12.2015 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gewährt. Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wird wegen und in Höhe

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2014 - V ZR 90/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg - 4. Zivilsenat - vom 25. Februar 2013 aufgehoben.

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 13. Nov. 2014 - 12 W 35/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers gegen den Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 26. März 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Verfügungskläger zu tr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Sept. 2014 - 4 S 1580/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2014

Tenor Dem Antragsteller wird für 1/8 der Kosten des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt W. bewilligt. Im Übrigen wird der Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt.Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsa

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2014 - VII ZB 9/13

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor Auf die Beschwerden der Schuldnerin werden der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Landgerichts Oldenburg vom 5. Oktober 2012 sowie die Beschlüsse der 4. Zivilkammer des Landgerichts Old

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Apr. 2014 - 1 Ws 212/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2014

Tenor Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 16. Oktober 2013 wird wie folgt festgesetzt: a) soweit die Staatsanwaltschaft di

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Okt. 2013 - X R 3/10

bei uns veröffentlicht am 08.10.2013

Tatbestand 1 I. Gegen den Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Oktober 2003 Anklage wegen verschiedener Wirtschaftsstraftaten erhoben worden. Im August 2004 wurde

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Juli 2009 - 6 Sa 146/09

bei uns veröffentlicht am 17.07.2009

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22.01.2009 - 10 Ca 2086/08 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Die Revision wird zugel

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 08. Apr. 2009 - 1 Ws 339/08

bei uns veröffentlicht am 08.04.2009

1. Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Landgerichts Kaiserslautern vom 18. Oktober 2006 aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen, die dem Angeklagten darin entstanden sind.

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(1) Durch die Pfändung erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstande. (2) Das Pfandrecht gewährt dem Gläubiger im Verhältnis zu anderen Gläubigern dieselben Rechte wie ein durch Vertrag erworbenes Faustpfandrecht; es geht Pfand- und...