Zivilprozessordnung - ZPO | § 752 Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung

Zivilprozessordnung - ZPO | § 752 Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

Vollstreckt der Gläubiger im Fall des § 751 Abs. 2 nur wegen eines Teilbetrages, so bemisst sich die Höhe der Sicherheitsleistung nach dem Verhältnis des Teilbetrages zum Gesamtbetrag. Darf der Schuldner in den Fällen des § 709 die Vollstreckung gemäß § 712 Abs. 1 Satz 1 abwenden, so gilt für ihn Satz 1 entsprechend.

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Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Soweit wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist, genügt es, wenn die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zur

(1) Würde die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, so hat ihm das Gericht auf Antrag zu gestatten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung des Gläub

(1) Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist. (2) Hängt die Vollstreckung von einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheits
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published on 10/05/2017 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 25.10.2016, Az. 2 O 263/15, teilweise abgeändert und in Ziffer 6 (Vollstreckungsanordnung) wie folgt neu gefasst: 6. Das Urteil ist gegen Sicherh
published on 26/05/2015 00:00

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Zwangsgeldbeschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 2015 aufgehoben; der Zwangsmittelantrag der Gläubigerin wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Zwang
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(1) Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist. (2) Hängt die Vollstreckung von einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung ab...
Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Soweit wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist, genügt es, wenn die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe des...
(1) Würde die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, so hat ihm das Gericht auf Antrag zu gestatten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung des Gläubigers...