Zivilprozessordnung - ZPO | § 801 Landesrechtliche Vollstreckungstitel

(1) Die Landesgesetzgebung ist nicht gehindert, auf Grund anderer als der in den §§ 704, 794 bezeichneten Schuldtitel die gerichtliche Zwangsvollstreckung zuzulassen und insoweit von diesem Gesetz abweichende Vorschriften über die Zwangsvollstreckung zu treffen.

(2) Aus landesrechtlichen Schuldtiteln im Sinne des Absatzes 1 kann im gesamten Bundesgebiet vollstreckt werden.

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 794 Weitere Vollstreckungstitel


(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:1.aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vo

Zivilprozessordnung - ZPO | § 704 Vollstreckbare Endurteile


Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind.

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2019 - V ZB 117/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 117/18 vom 16. Mai 2019 in der Zwangsverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja OL-StaatsbankG § 21; ZPO § 727, § 795, § 801 Der Antrag der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2016 - VII ZB 63/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 63/14 vom 27. April 2016 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2016:270416BVIIZB63.14.0 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Eick, die Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juli 2018 - I ZB 78/17

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Berichtigt durch Beschluss vom 27. November 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 78/17 vom 26. Juli 2018 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Okt. 2014 - 34 Wx 354/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen die am 17. Juli 2014 vorgenommene Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zu 73.246,79 € im Grundbuch des Amtsgerichts ... Blatt ... wird zurückgewiesen. Gründe

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2016 - VII ZB 61/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 12. November 2014 wird zurückgewiesen.

Landgericht Tübingen Beschluss, 08. Jan. 2015 - 5 T 296/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor 1. Der Beschluss des AG Tübingen vom 8.12.2014 - 21 M 1024/14 - wird aufgehoben. 2. Die Eintragungsanordnung des Obergerichtsvollziehers x am AG Tübingen vom 22.5.2014 - DR I 534/14 - wird aufgehoben. 3. Die Entscheidung erge

Landgericht Tübingen Beschluss, 19. Mai 2014 - 5 T 81/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2014

Tenor 1. Der Beschluss des AG Nagold vom 6.3.2014 - 4 M 193/14 - wird aufgehoben. 2. Die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers U... am AG N... vom 31.1.2014 - DR I 1964/13 - wird aufgehoben. 3. Die Entscheidung ergeht gerich

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 18. Dez. 2012 - 1 BvL 8/11, 1 BvL 22/11

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

Tenor 1. a) § 21 Satz 2 des Gesetzes für den Freistaat Oldenburg betreffend die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbank) vom 22. September 1933 (Gesetzblatt für den Freistaat Oldenburg - Lan

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Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind.
(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:1.aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vor einem...