Zivilprozessordnung - ZPO | § 891 Verfahren; Anhörung des Schuldners; Kostenentscheidung

Die nach den §§ 887 bis 890 zu erlassenden Entscheidungen ergehen durch Beschluss. Vor der Entscheidung ist der Schuldner zu hören. Für die Kostenentscheidung gelten die §§ 91 bis 93, 95 bis 100, 106, 107 entsprechend.

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Arbeitsrecht: Im Ausbildungszeugnis dürfen keine Rechtschreibfehler sein

09.04.2018

Das Ausbildungszeugnis ist äußerlich ordnungsgemäß zu erstellen, muss objektiv richtig sein und einer verkehrsüblichen Bewertung entsprechen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Zeugnis

Arbeitsrecht: Arbeitszeugnis darf nicht mit "Kinderschrift" oder "gekippt" unterschrieben werden

19.06.2017

Es ist möglich, in einem Vergleich bestimmte Vorgaben an ein zu erteilendes Arbeitszeugnis festzulegen. Die Erfüllung dieser Vorgaben kann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Zeugnis

Mietrecht: Schimmelbeseitigungsmaßnahmen dulden keinen Aufschub

07.02.2017

Wird ein Vermieter zur fachgerechten Schimmelbeseitigung in einer Wohnung verurteilt, handelt es sich um eine vertretbare Handlung. Diese kann auch von einem Dritten, insbesondere von einem Handwerksbetrieb vorgenommen werden.

Erbrecht: Zur Bestimmung auskunftspflichtigen Aktivnachlasses

23.01.2015

Die Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über Schenkungen kann sich auf Vermögensgegenstände erstrecken, die er in eine privatrechtliche Anstalt ausländischen Rechts eingebracht hat.

Zwangsvollstreckungsrecht: Zum Erfüllungseinwand aus Schiedsspruch

21.08.2013

Der Erfüllungseinwand ist im Verfahren der Zwangsvollstreckung gem. § 888 ZPO zur Durchsetzung eines für vollstreckbar erklärten Schiedsspruchs zu berücksichtigen.
Zwangsvollstreckung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 35 Zwangsmittel


(1) Ist auf Grund einer gerichtlichen Anordnung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung durchzusetzen, kann das Gericht, sofern ein Gesetz nicht etwas anderes bestimmt, gegen den Verpflichteten durch Beschluss Zwangsgeld fests

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 96 Vollstreckung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und in Ehewohnungssachen


(1) Handelt der Verpflichtete einer Anordnung nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes zuwider, eine Handlung zu unterlassen, kann der Berechtigte zur Beseitigung einer jeden andauernden Zuwiderhandlung einen Gerichtsvollzieher zuziehen. Der Gerichtsvollzie
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht


(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung um

Zivilprozessordnung - ZPO | § 887 Vertretbare Handlungen


(1) Erfüllt der Schuldner die Verpflichtung nicht, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners di

Zivilprozessordnung - ZPO | § 106 Verteilung nach Quoten


(1) Sind die Prozesskosten ganz oder teilweise nach Quoten verteilt, so hat nach Eingang des Festsetzungsantrags das Gericht den Gegner aufzufordern, die Berechnung seiner Kosten binnen einer Woche bei Gericht einzureichen. Die Vorschriften des § 105

Zivilprozessordnung - ZPO | § 107 Änderung nach Streitwertfestsetzung


(1) Ergeht nach der Kostenfestsetzung eine Entscheidung, durch die der Wert des Streitgegenstandes festgesetzt wird, so ist, falls diese Entscheidung von der Wertberechnung abweicht, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, auf Antrag die Kostenfest

Zivilprozessordnung - ZPO | § 95 Kosten bei Säumnis oder Verschulden


Die Partei, die einen Termin oder eine Frist versäumt oder die Verlegung eines Termins, die Vertagung einer Verhandlung, die Anberaumung eines Termins zur Fortsetzung der Verhandlung oder die Verlängerung einer Frist durch ihr Verschulden veranlasst,

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2013 - I ZB 56/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 56/12 vom 6. Juni 2013 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 888 Der Erfüllungseinwand des Schuldners ist grundsätzlich auch im Verfahren der Zwangsvol

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2005 - I ZB 2/05

bei uns veröffentlicht am 07.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 2/05 vom 7. April 2005 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 887 Abs. 1; BGB § 242 Ba Der zur Vornahme einer vertretbaren Handlung verurteilte Schuldner ka

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2013 - I ZB 51/11

bei uns veröffentlicht am 09.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 51/11 vom 9. Oktober 2013 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Oktober 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Dr. h.c. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Scha

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2004 - IXa ZB 32/04

bei uns veröffentlicht am 05.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 32/04 vom 5. November 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 887 Abs. 1, § 767 Abs. 1 Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsg

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2000 - IX ZB 31/99

bei uns veröffentlicht am 10.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 31/99 vom 10. Februar 2000 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Paulusch und die Richter Dr. Kreft, Stodolkowitz, Kirchhof und Dr. Fischer am 10. Febr

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2006 - I ZB 110/05

bei uns veröffentlicht am 10.08.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 110/05 vom 10. August 2006 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO § 887 Der Gläubiger, der die dem Schuldner obliegende vertretbare Handlung selbst vorgenommen hat, k

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2008 - I ZB 87/06

bei uns veröffentlicht am 03.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 87/06 vom 3. Juli 2008 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO § 888 Abs. 3 Der titulierte Anspruch auf Nennung des Vaters des nichtehelichen Kindes ist in der

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 27. Sept. 2018 - 2 Ta 107/18

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 02.11.2017, Aktenzeichen: 17 Ca 3240/17, in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 08.08.2018 insoweit aufgehoben, als zur Erzwingung de

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 27. Juli 2016 - 5 Ta 61/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 04.04.2016 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 24.03.2016 abgeändert. 2. Die aufgrund der Zwangsgeldbeschlüsse vom 02.04.2014 und vom 17.09.2014 getroffenen Volls

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 03. Mai 2016 - 2 Ta 50/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 50/16 Beschluss Datum: 03.05.2016 2 Ca 992/15 (Arbeitsgericht Bayreuth) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschl

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Apr. 2016 - 29 W 542/16

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor I. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 14. Januar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Schuldnerin zu tragen. III. D

Landgericht München I Beschluss, 14. Jan. 2016 - 7 O 26752/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor 1. Gegen die Schuldnerpartei wird wegen Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot aus Ziffer 1 der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 6.2.2014, Az. wie oben, ein Ordnungsgeld von insgesamt 150.000,00 €, ersatzweise für d

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 18. Sept. 2014 - 9 V 13.01534

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor 1. Die Antragstellerin wird ermächtigt, die nach Nr. 2 des gerichtlichen Vergleichs der Kammer vom 16. Dezember 2010 dem Antragsgegner obliegende Verpflichtung, den nach den Plänen (Grundriss Kellergeschoss der mit Genehmigungsvermerk

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 26. Okt. 2015 - W 4 V 15.771

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor I. Dem Antragsgegner wird für den Fall, dass er entgegen der in Ziffer 3c des Vergleichs vom 14. Juli 2015 übernommenen Verpflichtung zuwiderhandelt, ein Ordnungsgeld von 5.000,00 EUR angedroht. II. Der Antragsgegner h

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 14. Dez. 2018 - W 4 V 18.1356

bei uns veröffentlicht am 14.12.2018

Tenor I. Dem Antragsgegner wird für den Fall, dass er entgegen der in Ziffer I. des Vergleichs vom 18. Juli 2018 übernommenen Verpflichtung, entweder Gaststätte bzw. Wirtsgarten oder Weinbistro mit Vinothek zu betreiben, zuwiderhandel

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juli 2016 - M 2 V 15.4720

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Soweit der Antragsteller seinen Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme sowie auf Kostenvorschuss (Schriftsatz vom 19. Januar 2016, Ziffern 2. und 3.) zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Feb. 2017 - 13 W 108/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Landshut vom 02.12.2016, Az. 54 O 831/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen. 3. Der St

Amtsgericht Aschaffenburg Beschluss, 10. Jan. 2017 - 3 F 911/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor 1. Gegen den Schuldner R. Mauro Roberto wird zur Erzwingung, der ihm in dem wirksamen Teil-Versäumnisbeschluss des AG Aschaffenburg vom 25.07.2016 auferlegten Handlung, nämlich Auskunft über sein Einkommen vom 01.01.2015 bi

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 22. Feb. 2017 - 2 WF 18/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 10.01.2017 (3 F 911/16) wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Besc

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. März 2015 - 29 W 290/15

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 16. Dezember 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren, an das Land

Amtsgericht München Beschluss, 01. Juni 2016 - 485 C 30519/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor 1. Der Antrag der Gläubiger … und … vom 30.10.2015 auf Ermächtigung, anstelle und auf Kosten der Schuldnerin … die Jahresgesamtabrechnung mit den daraus abgeleiteten Jahreseinzelabrechnungen für das Wirtscha

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 17. Feb. 2017 - Au 6 V 16.1258

bei uns veröffentlicht am 17.02.2017

Tenor I. Dem Antragsgegner wird zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus Ziff. I Satz 1, Ziffer II Satz 4 und Satz 5, Ziffer III und Ziffer IV des gerichtlichen Vergleichs vom 18. April 2012 (Az. Au 6 K 11.838) eine Frist bis zum Abla

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2018 - I ZB 86/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 86/17 vom 12. Juli 2018 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 890 Eine Rundfunkanstalt, die es zu unterlassen hat, bestimmte in einem Fernsehbeitrag enth

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2018 - I ZB 117/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 117/17 vom 7. Juni 2018 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Ordnungsmittelandrohung durch Schuldner ZPO § 890 Abs. 2 Den Antrag auf Androhung von Ordnungsmittel

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 04. Okt. 2017 - 5 W 75/16

bei uns veröffentlicht am 04.10.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 23.12.2015 wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18.12.2015, Az. 310 O 197/13, aufgehoben und der Ordnungsmittelantrag der Gläubigerin vom 24.01.2014 zurückgewiesen. 2. Die Glä

Landgericht Hamburg Beschluss, 20. Dez. 2016 - 312 O 621/12

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor Gegen die Schuldnerin wird wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot aus dem Beschluss der Kammer vom 26. November 2012 ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000,00 festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens hat die Schuldnerin nach einem Streitw

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 14. Nov. 2016 - 12 Ta 475/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 04.08.2016 – 3 Ca 1338/15 – wird zurückgewiesen. Die Schuldnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Verfahrenswert wird auf 5.200,- € festges

Landgericht Hamburg Beschluss, 09. Nov. 2016 - 327 O 192/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor 1. Gegen die Schuldnerin wird wegen der Zuwiderhandlung gegen Ziff. I der Urteilsverfügung der Kammer vom 16.06.2016 bis zum 27.07.2016 (Zustellung des Ordnungsmittelantrages der Gläubigerin vom 18.07.2016 an die Schuldnerinvertreter) ei

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 27. Juli 2016 - 4 Ta 118/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 12.02.2016 – 5 Ca 1459/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1 Gründe: 2I. 3Die Schuldnerin wendet sich gegen einen Beschluss des Arbeitsgericht

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 15. März 2016 - 4 W 61/15 + I-4 W 17/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor I. Entscheidung im Beschwerdeverfahren I-4 W 61/15 Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin zu 1) gegen den Ordnungsmittelbeschluss der 14. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum vom 15.01.2015 wird mit der Maßgabe zu

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 19. Aug. 2015 - 2 Ta 248/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.06.2015 Az. 1 Ca 1709/14 wird auf dessen Kosten zurück gewiesen. 1G r ü n d e 2I.              Am 08.09.2014 schlossen die Parteien ein

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 14. Aug. 2015 - 6 W 75/15

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss des Landgerichts Köln vom 26. Mai 2015 – 33 O 836/11 SH I – teilweise dahingehend abgeändert, dass zur Erzwingung der im volls

Landgericht Hamburg Beschluss, 10. Juni 2015 - 324 O 380/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor 1. Gegen die Schuldnerin zu 1) wird wegen Zuwiderhandlung gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 3.07.2014, ergänzt durch Beschluss vom 8.07.2014 ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000,00, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft je € 500,00

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Mai 2015 - 2 W 18/15

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Vollstreckungsschuldnerin gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Vorsitzenden der 35. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 24. Februar 2015 (Az.: 35 O 44/14) wird v e r w o r f e n.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Apr. 2015 - 20 WF 33/15

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 13.02.2015, Az. 1 F 71/14, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Oberlandesgericht Köln Urteil, 10. Apr. 2015 - 6 U 149/14

bei uns veröffentlicht am 10.04.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.09.2014 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 29/14 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die ursprüngliche Unterlassung

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Apr. 2015 - 2 W 2/15

bei uns veröffentlicht am 07.04.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Vollstreckungsschuldnerin vom 22. Dezember 2015 gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Vorsitzenden der 35. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 11. Dezember 2014 (Az.: 35 O 44/14) wird

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 07. Apr. 2015 - 7 W 49/15

bei uns veröffentlicht am 07.04.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 11. Februar 2015, Az. 324 O 798/14, wird zurückgewiesen. Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Wert wird

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Feb. 2015 - 4a O 373/06 ZV

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor I.  Die Schuldner werden durch ein Zwangsgeld von jeweils EUR 7.500,00 Euro, ersatzweise 1 Tag Zwangshaft für je EUR 2.500,00, wobei die Zwangshaft im Hinblick auf die Schuldnerinnen zu 1) und zu 2) jeweils am Schuldner zu 3) zu vollziehen ist

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2015 - I ZB 55/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 55/13 vom 19. Februar 2015 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag ZPO §§ 92, 891 Satz 3 Ein Teilunterliegen im Sinne vo

Landgericht Hamburg Beschluss, 11. Feb. 2015 - 324 O 798/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Der Schuldnerin ist im Beschluss vom 15.12.2014 auferlegt worden, die in dem genannten Beschluss wiedergegebene Gegendarstellung zu veröffentlichen. 2. Gegen die Schuldnerin wird zur Erzwingung dieser Handlung ein Zwangsgeld in Höhe vo

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 23. Jan. 2015 - 6 W 154/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 18. 7. 2014 – 84 O 213/12 SH III – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Gegen die Schuldnerin wird wegen Zuwiderhandlung gegen das U

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 13. Jan. 2015 - 11 Ta 417/14

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.10.2014– 8 Ca 939/14 d – wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. 1G r ü n d e : 21.              Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2014 - IV ZB 9/14

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IVZB 9/14 vom 3. Dezember 2014 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 2311 Abs. 1 Satz 1, § 2325 Abs. 1 Die Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung an den Pflichtteilsberech

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 08. Aug. 2014 - 12 Ta 301/14

bei uns veröffentlicht am 08.08.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 17.04.2014 – 2 Ca 564/13 – abgeändert. Gegen die Schuldnerin wird zur Erzwingung ihrer Verpflichtung aus dem Urteil des Arbeitsgericht Herford vom 0

Landgericht Bonn Beschluss, 15. Juli 2014 - 1 O 222/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor wird dem Schuldner für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus der notariellen Urkunde des Notars Dr. I, Notar in der Bundesstadt C, vom 06.06.2014, UR-Nr. ## für 2014 $, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehra) für Ed

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Beschluss, 23. Juni 2014 - 5a F 205/13

bei uns veröffentlicht am 23.06.2014

Tenor Der Antrag der Antragstellerin, den Antragsgegner gem. § 235 Abs. 2 FamFG zur Erteilung von Auskunft zu verpflichten, wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Der minderjährige Antragsteller begehrt im Wege des Stufenantrags Kindesunterhalt.

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 26. März 2014 - 6 W 43/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln – 33 O 271/13 SH I – vom 11.03.2014 wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 1G r ü n d e : 2Die Gläubigeri

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 29. Okt. 2013 - 4 W Lw 31/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Ottweiler vom 22.03.2013 (16 LW 1/02) aufgehoben und das Verfahren zur Fortsetzung und erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Ottweiler (Landwirtschaftsgericht)

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 28. Okt. 2013 - 6 W 181/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2013

Tenor Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln – 84 O 90/13 SH I – vom 21.08.2013 wird zurückgewiesen.Die Schuldnerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 1G r ü n d e :2Die zulässige sof

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(1) Sind die Prozesskosten ganz oder teilweise nach Quoten verteilt, so hat nach Eingang des Festsetzungsantrags das Gericht den Gegner aufzufordern, die Berechnung seiner Kosten binnen einer Woche bei Gericht einzureichen. Die Vorschriften des § 105 sind nicht...
(1) Ergeht nach der Kostenfestsetzung eine Entscheidung, durch die der Wert des Streitgegenstandes festgesetzt wird, so ist, falls diese Entscheidung von der Wertberechnung abweicht, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, auf Antrag die Kostenfestsetzung...