Zivilprozessordnung - ZPO | § 578 Arten der Wiederaufnahme
(1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens kann durch Nichtigkeitsklage und durch Restitutionsklage erfolgen.
(2) Werden beide Klagen von derselben Partei oder von verschiedenen Parteien erhoben, so ist die Verhandlung und Entscheidung über die Restitutionsklage bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Nichtigkeitsklage auszusetzen.
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Familienrecht: Keine Wiederaufnahme von Umgangsrechtsverfahren
24.06.2014
Bei einem vor dem 31.12.2006 rechtskräftig abgeschlossen Umgangsverfahren vermag eine später ergangene Entscheidung des EGMR nicht die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu begründen.
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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 118 Wiederaufnahme
Für die Wiederaufnahme des Verfahrens in Ehesachen und Familienstreitsachen gelten die §§ 578 bis 591 der Zivilprozessordnung entsprechend.
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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2016 - XI ZA 4/16
bei uns veröffentlicht am 18.10.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZA 4/16 vom 18. Oktober 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:181016BXIZA4.16.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Oktober 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ellenberger, die Richter
Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2014 - VIII ZR 100/13
bei uns veröffentlicht am 15.01.2014
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 100/13 Verkündet am: 15. Januar 2014 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. März 2014 - XII ZB 511/13
bei uns veröffentlicht am 19.03.2014
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 511/13 vom 19. März 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 580 Nr. 8; EGZPO § 35; FamFG § 48 Abs. 2; BGB § 1685 Abs. 2; MRK Art. 46 Auf ein Umgangsrechtsverfahre
Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Nov. 2011 - I ZR 26/11
bei uns veröffentlicht am 30.11.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 26/11 vom 30. November 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2, § 547 Nr. 6 Die Beurteilung der Frage, ob die Revision zur Sicherung einer einheitli
Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Mai 2007 - XII ZB 82/06
bei uns veröffentlicht am 30.05.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 82/06 vom 30. Mai 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 84, 87, 233 I, 317 Abs. 1 und 4, 516 a) Legen namens der unterlegenen Partei zwei Prozessbevollmächtigt
Bundesgerichtshof Urteil, 19. März 2008 - VIII ZR 68/07
bei uns veröffentlicht am 19.03.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 68/07 Verkündet am: 19. März 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2006 - IX ZB 257/05
bei uns veröffentlicht am 07.12.2006
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 257/05 vom 7. Dezember 2006 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 578, 579 Nr. 4 ZPO; InsO § 4 Zum Antrag auf Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens üb
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2000 - IX ZB 3/99
bei uns veröffentlicht am 13.01.2000
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 3/99 vom 13. Januar 2000 in dem Rückerstattungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ÜberlG §§ 1, 2; ZPO §§ 561, 580 ff; BRüG §§ 6a, 43a a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Berücksichtigung tat
Finanzgericht München Beschluss, 18. Aug. 2016 - 10 K 1868/16
bei uns veröffentlicht am 18.08.2016
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 10 K 1868/16
Beschluss
Stichwörter:
1. Grundsätzlich ist die Auslegung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines PKH-Verfahrens als erneuter Antra
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 23. Apr. 2015 - Au 6 K 14.1592
bei uns veröffentlicht am 23.04.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. März 2019 - 10 ZB 19.129
bei uns veröffentlicht am 26.03.2019
Tenor
I. Der Wiederaufnahmeantrag wird verworfen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens.
III. Der Streitwert für das Wiederaufnahmeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. März 2019 - 10 C 19.223
bei uns veröffentlicht am 27.03.2019
Tenor
I. Der Wiederaufnahmeantrag wird verworfen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens.
Gründe
Mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wendet sich der Kläger gegen den B
Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Dez. 2016 - M 7 K 16.107
bei uns veröffentlicht am 07.12.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsl
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Feb. 2014 - L 7 AS 825/13 WA
bei uns veröffentlicht am 27.02.2014
Tatbestand
Die 1957 geborene Klägerin begehrt die Fortführung eines Berufungsverfahrens.
Im ursprünglichen Berufungsverfahren am Bayerischen Landessozialgericht (LSG) mit dem Aktenzeichen L 7 AS 264/07 begehrte die Klägerin höher
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2017 - 11 C 17.2086
bei uns veröffentlicht am 07.11.2017
Tenor
I. Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags wird verworfen.
II. Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags wird zurückgewiesen.
III. Der Antragsteller trägt die Kosten der Besc
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. Aug. 2016 - L 10 AL 101/16
bei uns veröffentlicht am 16.08.2016
Tenor
I.
Die Wiederaufnahmeklage vom 04.05.2016 bezüglich des Rechtsstreites L 10 AL 12/11 wird als unzulässig verworfen.
II.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit L 10 AL 172/13 mit Klagerücknahme am 18.09.2013 und d
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2017 - 15 ZB 17.1001
bei uns veröffentlicht am 28.09.2017
Tenor
I. Der Nichtigkeitsantrag gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Mai 2017 Az. 15 ZB 17.445 wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens.
III. Der Strei
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Sept. 2014 - 4 K 14.593
bei uns veröffentlicht am 17.09.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldner dü
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Apr. 2016 - L 11 AS 531/15
bei uns veröffentlicht am 06.04.2016
Tenor
I.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit L 17 AS 450/13 mit Abschluss des Vergleiches vom 30.07.2014 beendet worden ist.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird ni
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Jan. 2016 - L 11 AS 853/15 WA
bei uns veröffentlicht am 12.01.2016
Gründe
Leitsatz:
In dem Rechtsstreit
A., A-Straße, A-Stadt
- Antragsteller -
gegen
Jobcenter im Landkreis ...,
vertreten durch den Geschäftsführer, C-straße ..., B. K.
- Antragsgegner -
erlässt der 1
Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 01. Sept. 2015 - W 3 K 15.138
bei uns veröffentlicht am 01.09.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
W 3 K 15.138
Im Namen des Volkes
Gerichtsbescheid
vom 1. September 2015
3. Kammer
Sachgebiets-Nr: 1521
Hauptpunkte: Schwerbehindertenrecht; Sonderkündigungssc
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2016 - 4 ZB 15.2506
bei uns veröffentlicht am 04.02.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2016 - 14 B 15.2524, 14 B 15.2526, 14 B 15.2528
bei uns veröffentlicht am 14.01.2016
Tenor
I.
Die Verfahren 14 B 15.2524, 14 B 15.2526 und 14 B 15.2528 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.
Die Nichtigkeits- und Restitutionsanträge gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. März 2015 - L 15 SF 301/14
bei uns veröffentlicht am 02.03.2015
Tenor
Die mit Schreiben vom 4. November 2011 erhobene Nichtigkeitsklage wird als unzulässig verworfen.
Gründe
I.
Zugrunde liegt ein Streit über eine Gerichtskostenfeststellung des Kostenbeamten in einem Beschwer
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2015 - L 11 AS 91/15 WA
bei uns veröffentlicht am 18.03.2015
Tenor
I. Die Klage auf Wiederaufnahme des durch Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 02.02.2012 abgeschlossenen Verfahrens L 11 AS 162/11 wird als unzulässig verworfen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2015 - L 7 AS 856/14
bei uns veröffentlicht am 26.02.2015
Tenor
I.
Es wird festgestellt, dass das Verfahren L 7 AS 393/11 durch Vergleich vom 17.04.2012 erledigt worden ist.
II.
Der Antrag auf Wiederaufnahme wird als unzulässig verworfen.
III.
Außergerichtliche Kosten sind
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Mai 2018 - Au 6 K 17.1359
bei uns veröffentlicht am 30.05.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2017 - 9 S 17.1153
bei uns veröffentlicht am 23.10.2017
Tenor
I. Der Restitutionsantrag gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Mai 2017 (9 C 16.2602) wird verworfen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens zu tragen.
Grü
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. März 2018 - 10 ZB 18.530
bei uns veröffentlicht am 08.03.2018
Tenor
I. Das gegen die Mitglieder des Senats in der Besetzung des angegriffenen Beschlusses vom 19. Februar 2018 gerichtete Ablehnungsgesuch wird verworfen.
II. Der Antrag des Klägers auf Wiederaufnahme des Verfahrens bezüglich d
Verwaltungsgericht München Urteil, 16. März 2016 - M 25 K 15.987
bei uns veröffentlicht am 16.03.2016
Tenor
I. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Verfahren M 25 K 13.1665 durch die Klagerücknahme am 28. Januar 2015 beendet worden ist.
II. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. D
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2018 - 13 A 18.2319, 13 A 18.2320, 13 A 18.2321, 13 A 18.2322
bei uns veröffentlicht am 06.12.2018
Tenor
I. Die Verwaltungsstreitverfahren 13 A 18.2319, 13 A 18.2320, 13 A 18.2321 und 13 A 18.2322 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. Die Klage wird abgewiesen. Es wird festgestellt, dass die Verwaltungsstreitverfa
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Sept. 2015 - AN 9 K 15.00920
bei uns veröffentlicht am 07.09.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
AN 9 K 15.00920
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 7. September 2015
9. Kammer
gez.: (...) Stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Sachgebiets-Nr.: 1060
Hau
Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Nov. 2014 - 12 UF 1408/14
bei uns veröffentlicht am 07.11.2014
Gründe
Oberlandesgericht München
Az.: 12 UF 1408/14
001 F 291/95 AG Garmisch-Partenkirchen
In der Sache
..., verstorben am 13.01.2012, vormals ...
- Antragsteller und Berufungsbeklagter -
gegen
...
-
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. März 2015 - 13 A 14.1240, 13 A 14.1241
bei uns veröffentlicht am 26.03.2015
Tatbestand
Die Kläger sind Teilnehmer des am 29. Juni 1979 nach §§ 1 und 4 FlurbG angeordneten Flurbereinigungsverfahrens K., wobei der Kläger, der Sohn der Klägerin, erst zu einem späteren Zeitpunkt durch den Erwerb zweier im Flurber
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2017 - 13 A 17.439
bei uns veröffentlicht am 07.12.2017
Tenor
I. Das Verwaltungsstreitverfahren 13 A 13.1854 ist in der Hauptsache erledigt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 30,- Euro erhoben. Das Verfa
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2017 - 13 A 17.329, 13 A 17.331
bei uns veröffentlicht am 07.12.2017
Tenor
I. Die Klagen werden abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von insgesamt 30,- Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
III
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. März 2015 - 13 A 14.1240
bei uns veröffentlicht am 26.03.2015
Tenor
I. Die Verwaltungsstreitverfahren 13 A 14.1240 und 13 A 14.1241 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. Die Verwaltungsstreitverfahren 13 A 13.1319 und 13 A 12.2474 sind in der Hauptsache erledigt.
III. Die Kläger
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2018 - IV ZR 196/17
bei uns veröffentlicht am 21.03.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 196/17 vom 21. März 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:210318BIVZR196.17.0 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann, di
Bundesfinanzhof Urteil, 07. Feb. 2018 - XI K 1/17
bei uns veröffentlicht am 07.02.2018
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Bundessozialgericht Beschluss, 19. Jan. 2017 - B 8 SO 63/16 BH
bei uns veröffentlicht am 19.01.2017
Tenor
Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 4. Oktober 2016 -
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Dez. 2016 - 5 M 8/16
bei uns veröffentlicht am 22.12.2016
Gründe
I.
1
Mit Beschluss vom 17. März 2016 - 17 B 3/16 MD - hatte das Verwaltungsgericht auf den Antrag des Antragstellers den Beteiligten im Wege einer einstweiligen Verfügung verpflichtet, die Vorsitzende des Antragstellers für die Teiln
Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Dez. 2016 - V S 34/16 (PKH)
bei uns veröffentlicht am 07.12.2016
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Ta
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2016 - 2 B 74/16
bei uns veröffentlicht am 26.10.2016
Tenor
Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens 2 B 47/17 und der dazu gestellte Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 5.200 € festgeset
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2016 - 1 A 11/16, 1 A 11/16, 1 AV 7/16
bei uns veröffentlicht am 26.10.2016
Gründe
1
1. Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts nach § 173 VwGO i.V.m. § 78b ZPO liegen nicht vor, weil die Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gr
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2016 - 1 A 10/16, 1 A 10/16, 1 AV 6/16
bei uns veröffentlicht am 26.10.2016
Gründe
1
1. Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts nach § 173 VwGO i.V.m. § 78b ZPO liegen nicht vor, weil die Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gr
Bundesgerichtshof Urteil, 15. Sept. 2016 - III ZR 461/15
bei uns veröffentlicht am 15.09.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 461/15 Verkündet am: 15. September 2016 P e l l o w s k i Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZP
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Aug. 2016 - 4 A 1250/16
bei uns veröffentlicht am 29.08.2016
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12.4.2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wi
Bundesfinanzhof Urteil, 13. Juli 2016 - VIII K 1/16
bei uns veröffentlicht am 13.07.2016
Tenor
Die Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2015 VIII R 2/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 07. Juni 2016 - 7 K 650/15
bei uns veröffentlicht am 07.06.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrag
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 26. Mai 2016 - 5 Sa 472/15
bei uns veröffentlicht am 26.05.2016
Tenor
1. Die Restitutionsklage wird verworfen.
2. Die Kosten des Restitutionsrechtsstreits trägt die Restitutionsklägerin.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Restitutions-Klägerin (künftig: Beklagte) greif