Zivilprozessordnung - ZPO | § 936 Anwendung der Arrestvorschriften
Auf die Anordnung einstweiliger Verfügungen und das weitere Verfahren sind die Vorschriften über die Anordnung von Arresten und über das Arrestverfahren entsprechend anzuwenden, soweit nicht die nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten.
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Arbeitsrecht: Wettbewerbsverbot gilt auch bei gemeinnützigen Arbeitgebern
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
06.03.2018
Das arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbot gilt auch, wenn der Wettbewerber gemeinnützig ist und die entsprechenden Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs ausführt – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
WEG: Nachträglich eingebautes Whirlpool kann untersagt werden
27.05.2013
da eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt-AG Reutlingen vom 26.10.12Az:9 C 1190/12 WEG
Referenzen - Gesetze | § 936 ZPO
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Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 20 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
(1) Folgende Geschäfte im Verfahren nach der Zivilprozessordnung werden dem Rechtspfleger übertragen: 1. das Mahnverfahren im Sinne des Siebenten Buchs der Zivilprozessordnung einschließlich der Bestimmung der Einspruchsfrist nach § 700 Absatz 1 in V
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 18 Besondere Angelegenheiten
(1) Besondere Angelegenheiten sind 1. jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers; dies gilt entsprechend im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvolls
Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG | § 128 Gerichtliche Geltendmachung
(1) Bei Streitfällen nach § 92 Absatz 1 und 2 ist die Erhebung der Klage erst zulässig, wenn ein Verfahren vor der Schiedsstelle vorausgegangen ist oder nicht innerhalb der Frist gemäß § 105 Absatz 1 abgeschlossen wurde. Auf die Frist ist § 103 Absat
Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz - IntErbRVG | § 29 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
Vollstreckungsbescheide, Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen oder einstweilige Anordnungen, deren Zwangsvollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat betrieben werden soll, sind auch dann mit der Vollstreckungsklausel zu versehen, wenn dies für
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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2011 - I ZB 71/09
bei uns veröffentlicht am 21.07.2011
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 71/09 vom 21. Juli 2011 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 319 Abs. 3, § 1081 Abs. 3; RPflG § 11 Abs. 2; EuVTVO Art. 10 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2, Art. 17 u
Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2019 - III ZR 115/18
bei uns veröffentlicht am 21.02.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 115/18 Verkündet am: 21. Februar 2019 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 Ca,
Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2008 - VI ZR 176/07
bei uns veröffentlicht am 04.03.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 176/07 Verkündet am: 4. März 2008 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2012 - I ZB 18/12
bei uns veröffentlicht am 22.11.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 18/12 vom 22. November 2012 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Büscher,
Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2007 - 5 StR 536/06
bei uns veröffentlicht am 15.03.2007
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja § 4 GewSchG Die wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 GewSchG BGH, Urteil vom 15. März 2007
Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2013 - V ZB 83/12
bei uns veröffentlicht am 07.03.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 83/12 vom 7. März 2013 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 899; ZPO § 325 Abs. 2 Die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks in das Grundbuch kann bei fehlender B
Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2004 - III ZR 200/04
bei uns veröffentlicht am 09.12.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 200/04 Verkündet am: 9. Dezember 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 G;
Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2009 - I ZB 115/07
bei uns veröffentlicht am 22.01.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 115/07 vom 22. Januar 2009 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 890, 945 a) Eine im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil erlassene Verbotsve
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2003 - I ZB 22/02
bei uns veröffentlicht am 27.02.2003
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 22/02 vom 27. Februar 2003 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR : ja ZPO § 542 Abs. 2 Satz 1, § 574 Im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung ist w
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 08. Mai 2019 - RN 5 E 19.828
bei uns veröffentlicht am 08.05.2019
Tenor
I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller auf seinen Antrag vom 30. April 2019 hin ein Vorlaufattest für Zuchtrinder nach Usbekistan zu erteilen.
II. Die Kosten des Verfah
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Mai 2019 - L 8 SO 31/19 B ER
bei uns veröffentlicht am 08.05.2019
Tenor
I. Der Antrag vom 27.03.2019 auf Abänderung des Beschlusses des Senats vom 1. März 2019, L 8 SO 31/19 B ER, gemäß § 86 b Abs. 1 S. 4 SGG insoweit, dass der um monatlich in Höhe von 600 € erhöhte Regelbedarf in der Zeit vo
Landgericht München I Endurteil, 24. Juni 2016 - 21 O 5583/16
bei uns veröffentlicht am 24.06.2016
Tenor
I.
Die einstweilige Verfügung vom 06.04.2016 wird bestätigt.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Tatbestand
Die Parteien streiten im Rahmen einer einstweiligen Ve
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 11. Okt. 2016 - 6 W 1427/16
bei uns veröffentlicht am 11.10.2016
Tenor
1. Der Antrag des Antragstellers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist wird zurückgewiesen.
2. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Nü
Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Sept. 2017 - 6 U 1864/17
bei uns veröffentlicht am 14.09.2017
Tenor
Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Tatbestand
I.
Die Antragstellern macht im einstweiligen Verfügungsverf
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 02. März 2017 - AN 7 PE 17.00383
bei uns veröffentlicht am 02.03.2017
Tenor
Der Widerspruch der beteiligten Dienststellenleiterin wird zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung des Vorsitzenden der Fachkammer vom 14. Februar 2017 bleibt aufrechterhalten.
Gründe
Der statthafte
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 14. Feb. 2017 - AN 7 PE 17.00152
bei uns veröffentlicht am 14.02.2017
Tenor
1. Die Beteiligte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, das Mitbestimmungsverfahren hinsichtlich der Verlängerung der Zuweisung/Abordnung der in der Anlage AS6 zum Antrag im Hauptsacheverfahren AN 7 P 17.00164 g
Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Juni 2016 - 23 U 1389/16
bei uns veröffentlicht am 09.06.2016
Tenor
1. Auf die Berufungen der Verfügungsbeklagten werden das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 01.03.2016, Az. 1 HK O 1608/15, aufgehoben und die Anträge auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
2. Die Kosten des
Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2018 - 6 W 164/18
bei uns veröffentlicht am 04.04.2018
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 14.12.2017 - 7 O 17693/17 - wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Landgericht München I Endurteil, 31. Juli 2018 - 5 HK O 7878/18
bei uns veröffentlicht am 31.07.2018
Tenor
I. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I vom 11.6.2018, Az. 5HK O 7878/18, berichtigt durch Beschluss vom 13.6.2018, Az. 5HK O 7878/18 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass dem Verfügungsbeklagten als Vors
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 16. März 2016 - AN 7 PE 16.00379
bei uns veröffentlicht am 16.03.2016
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Gründe
I.
Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Zulässigkeit einer gewerkschaftlichen Internetveröffentlichung im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Personalratswahl vom
Landgericht München I Endurteil, 13. Jan. 2016 - 21 O 22538/15
bei uns veröffentlicht am 13.01.2016
Tenor
I.
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ord
Landgericht München I Endurteil, 16. Apr. 2019 - 33 O 2323/19
bei uns veröffentlicht am 16.04.2019
Tenor
I. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I vom 01.04.2019 (Az 33 O 2323/19) wird bestätigt.
II. Die Antragsgegnerin trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Antragsgegne
Landgericht München I Endurteil, 05. März 2018 - 4 HK O 12615/17
bei uns veröffentlicht am 05.03.2018
Tenor
1. Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 28.08.2017 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 25.08.2017 wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu
Arbeitsgericht München Beschluss, 18. Nov. 2015 - 9 BVGa 52/15
bei uns veröffentlicht am 18.11.2015
Tenor
1. Der Beteiligten zu 2) wird untersagt, die Nutzung privater Mobiltelefone zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit zu verbieten, solange nicht der Antragsteller dem zugestimmt hat oder die Einigungsstelle die Zustimmung zwischen
Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 24. Mai 2017 - 3 HK O 2070/17
bei uns veröffentlicht am 24.05.2017
Tenor
Die Zwangsvollstreckung aus der Beschlussverfügung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 31.03.2017, Geschäftszeichen: 3 HKO 2070/17, wird einstweilen eingestellt.
Gründe
Die Zwangsvollstreckung ist einstwe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2018 - 17 PC 17.2202
bei uns veröffentlicht am 08.01.2018
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Der Antragsteller - der Gesamtpersonalrat eines gemäß Art. 90 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) als Anstalt des öffentlichen
Landgericht München I Endurteil, 23. Apr. 2015 - 8 O 6509/15
bei uns veröffentlicht am 23.04.2015
Gründe
Landgericht München I
Az.: 8 O 6509/15
IM NAMEN DES VOLKES
Verkündet am 23.04.2015
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
...
wegen Herausgabe
erlässt das Landgericht München I - 8. Zivilkammer -
Oberlandesgericht München Endurteil, 18. Mai 2017 - 6 U 3039/16
bei uns veröffentlicht am 18.05.2017
Tenor
I. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 24.06.2016, Az. 21 O 5583/16, wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Gründe
Oberlandesgericht München Endurteil, 12. Aug. 2015 - 7 U 509/15
bei uns veröffentlicht am 12.08.2015
Gründe
Oberlandesgericht München
Az.: 7 U 509/15
IM NAMEN DES VOLKES
Verkündet am 12.08.2015
12 HK O 21124/14 LG München I
In dem Rechtsstreit
1) …
- Antragstellerin und Berufungsbeklagte -
Landgericht München I Beschluss, 11. Mai 2016 - 14 O 7838/16
bei uns veröffentlicht am 11.05.2016
Tenor
1. Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, der Antragstellerin zu 1) für die Durchführung ihrer Abendveranstaltung am Freitag, 13.05.2016 von 17.00 Uhr bis Samstag, 14.05.2016, 01.00 Uhr für 420 Personen den Festsaal und das Reite
Oberlandesgericht München Urteil, 20. Okt. 2016 - 6 U 2046/16
bei uns veröffentlicht am 20.10.2016
Gründe
OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
Aktenzeichen: 6 U 2046/16
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
v. 20.10.2016
Verkündet am 20.10.2016
4 HK O 2387/16 LG München I
(rechtskräftige Entscheidung im einstweiligen Verfügu
Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 25. Aug. 2016 - Vf. 2-VI-15
bei uns veröffentlicht am 25.08.2016
Tenor
1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen.
2. Dem Beschwerdeführer wird eine Gebühr von 750 € auferlegt.
Gründe
I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen
- den Beschluss des
Landgericht München I Verfügung, 23. Juni 2016 - 11 O 10314/16
bei uns veröffentlicht am 23.06.2016
Gründe
A.
Die beantragte einstweilige Verfügung war zu erlassen.
Der Antrag ist zulässig, insbesondere ist das Gericht örtlich und sachlich zuständig.
Der Antrag ist auch begründet.
Den Antragstellern steht
-
Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 10. Juni 2016 - 3 W 59/16
bei uns veröffentlicht am 10.06.2016
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Bamberg - Kammer für Handelssachen - vom 18.05.2016 wie folgt abgeändert:
1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügun
Oberlandesgericht Nürnberg Hinweisbeschluss, 07. Nov. 2017 - 3 U 1206/17
bei uns veröffentlicht am 07.11.2017
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19.05.2017, Az. 3 HK O 2070/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensicht
Landgericht Traunstein Endurteil, 27. Juli 2018 - 1 HK O 1118/17
bei uns veröffentlicht am 27.07.2018
Tenor
1. Der Antrag der Antragsgegner vom 15.12.2017 auf Aufhebung der mit Anerkenntnisurteil vom OLG München am 9.11.2017 erlassenen einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegner haben als Gesamtschuldner die
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 02. Okt. 2015 - AN 7 PE 15.01574
bei uns veröffentlicht am 02.10.2015
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist der bei der ... Betriebskrankenkasse (im Folgenden auch: BKK) gebildete Gesamtpersonalrat (im Folgenden: GPR). Diese Krankenkasse ist als öffentli
Landgericht München I Endurteil, 17. Nov. 2016 - 7 O 16786/16
bei uns veröffentlicht am 17.11.2016
Tenor
1. Die einstweilige Verfügung vom 28.07.2016 wird aufgehoben.
2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
3. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Da
Landgericht München II Beschluss, 18. Dez. 2018 - 11 O 4991/18
bei uns veröffentlicht am 18.12.2018
Tenor
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 17.12.2018 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Dez. 2018 - 18 W 1955/18
bei uns veröffentlicht am 28.12.2018
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 18.12.2018, Az.: 11 O 4991/18, wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.
Oberlandesgericht München Urteil, 08. Okt. 2015 - 6 U 1509/15
bei uns veröffentlicht am 08.10.2015
Tenor
I. Die Berufung der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
II. Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Gründe
Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Nov. 2014 - 5 W 2102/14
bei uns veröffentlicht am 05.11.2014
Gründe
I.
Die Antragstellerin trägt vor, sie haben einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen Herrn ..., in Höhe von noch bis zu 66.000,- Euro, weil dieser sie am 07.05.2013 geschlagen, getreten und verletzt habe.
Oberlandesgericht München Beschluss, 11. März 2015 - 29 W 290/15
bei uns veröffentlicht am 11.03.2015
Tenor
I.
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 16. Dezember 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren, an das Land
Oberlandesgericht München Urteil, 05. Feb. 2015 - 6 U 3249/14
bei uns veröffentlicht am 05.02.2015
Tenor
1. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf € 1.500,000,- festgesetzt.
2. Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz wird - unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Landgerichts - auf € 1.400.000,-
Oberlandesgericht München Urteil, 26. Jan. 2017 - 29 U 3841/16
bei uns veröffentlicht am 26.01.2017
Tenor
I. Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 25. August 2016 aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhand
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 08. Jan. 2019 - 2 B 11406/18
bei uns veröffentlicht am 08.01.2019
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen K
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2018 - 1 B 123/18
bei uns veröffentlicht am 19.12.2018
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt
Gründe
1
Der am 29.10.2018 bei Gericht gestellte Antrag,
2
die Bereitstellung der in § 1
Amtsgericht Bad Segeberg Beschluss, 10. Dez. 2018 - 17 C 285/18
bei uns veröffentlicht am 10.12.2018
Tenor
Auf die Erinnerung des Antragsgegners vom 26.11.2018 wird die Gerichtskostenrechnung vom 13.11.2018 aufgehoben, soweit der Antragsgegner als Kostenschuldner für EUR 39,75 zu haften hat.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Eine Ko
Landgericht Düsseldorf Urteil, 23. Okt. 2018 - 4c O 53/18
bei uns veröffentlicht am 23.10.2018
Tenor
I. Den Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sech
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 19. Okt. 2018 - 2 B 11229/18
bei uns veröffentlicht am 19.10.2018
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 31. August 2018 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird