Zivilprozessordnung - ZPO | § 832 Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen

Das Pfandrecht, das durch die Pfändung einer Gehaltsforderung oder einer ähnlichen in fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderung erworben wird, erstreckt sich auch auf die nach der Pfändung fällig werdenden Beträge.

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 832 ZPO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2009 - VII ZB 30/08

bei uns veröffentlicht am 26.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 30/08 vom 26. Februar 2009 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 852 Abs. 1 a) Ein Pflichtteilsanspruch kann vor vertraglicher Anerkennung oder Rechtshän

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. März 2011 - IX ZB 217/08

bei uns veröffentlicht am 24.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 217/08 vom 24. März 2011 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren während der Insolvenz des Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 89, 91 Abs. 1, § 114 Abs. 3, § 294 Abs. 1; ZPO § 832 Werden for

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2008 - IX ZR 203/07

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 203/07 Verkündet am: 17. Juli 2008 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren aufg

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2003 - IXa ZB 180/03

bei uns veröffentlicht am 10.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 180/03 vom 10. Oktober 2003 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein SGB I § 54 Abs. 4; SGB VI § 43 Zukünftig entstehende oder fällig werdende laufende Geldansprüche gegen einen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Dez. 2014 - 3 ZB 12.697

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 832,- Euro festgesetzt. Gründe

Amtsgericht München Endurteil, 15. Mai 2018 - 231 C 4144/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.131,95 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 27.05.2017 zu zahlen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu trage

Oberlandesgericht München Endurteil, 02. Juni 2016 - 23 U 2594/15

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 24.06.2015, Az. 22 O 26577/12, in Ziffer 1 dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger € 62.251,07 nebst Z

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 05. Dez. 2018 - L 6 R 464/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers werden Ziffer 1 und 2 des Tenors des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Speyer vom 04.10.2016 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 832,70 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zu

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2011 - 3 Sa 51/10 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es