Zivilprozessordnung - ZPO | § 773 Drittwiderspruchsklage des Nacherben

Zivilprozessordnung - ZPO | § 773 Drittwiderspruchsklage des Nacherben
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

Ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, soll nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden, wenn die Veräußerung oder die Überweisung im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Nacherben gegenüber unwirksam ist. Der Nacherbe kann nach Maßgabe des § 771 Widerspruch erheben.

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Eine Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgt, ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

(1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung im Wege der Klage bei dem Gericht geltend zu machen, in dessen Bezirk die
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 20/12/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 56/12 Verkündet am: 20. Dezember 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 83 Abs. 1 S
published on 16/07/2004 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 330/03 vom 16. Juli 2004 in dem Teilungsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZVG § 180 Abs. 1 Vereinigen sich die Bruchteile eines Erbbaurechts in der Hand eines Inhabers, ist die Tei
published on 09/04/2003 00:00

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das vom Vorsitzenden der 23. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart als Einzelrichter erlassene Urteil vom 19.12.2000 - Aktenzeichen 23 O 249/99 - wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt auch die Kos
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(1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung im Wege der Klage bei dem Gericht geltend zu machen, in dessen Bezirk die...