Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind.

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3 Artikel zitieren § 3a UStG 1980.

Zwangsvollstreckung

14.04.2022

Als Zwangsvollstreckung wird ein staatliches Verfahren bezeichnet, das dem Gläubiger die Möglichkeit gibt, seine Ansprüche gegen den Schuldner zwangsweise durchzusetzen. Hierzu werden die Regeln der Zwangsvollstreckung aus dem 8. Buch der Zivilprozes
Zwangsvollstreckung

BGH: Zur Wirkung der Unterwerfungserklärung für den Zessionar der Sicherungsgrundschuld

09.06.2010

Anwalt für Grundstücksrecht - Immobilienrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Grundstücksrecht

Arbeitsrecht: Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit

13.08.2009

Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit, die die Arbeitszeit auf Null verringert, befreit den Arbeitnehmer auch dann von seiner Arbeitspflicht, wenn der Arbeitgeber vor Einführung der Kurzarbeit für die Zeit der Kurzarbeit Urlaub gewährt hat - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Kurzarbeit

Referenzen - Gesetze | § 3a UStG 1980

§ 3a UStG 1980 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 3a UStG 1980 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 459j Verfahren bei Rückübertragung und Herausgabe


(1) Der Anspruchsinhaber hat seinen Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe nach § 459h Absatz 1 binnen sechs Monaten nach der Mitteilung der Rechtskraft der Einziehungsanordnung bei der Vollstreckungsbehörde anzumelden. (2) Ergibt sich die
§ 3a UStG 1980 wird zitiert von 1 anderen §§ im Umsatzsteuergesetz.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 801 Landesrechtliche Vollstreckungstitel


(1) Die Landesgesetzgebung ist nicht gehindert, auf Grund anderer als der in den §§ 704, 794 bezeichneten Schuldtitel die gerichtliche Zwangsvollstreckung zuzulassen und insoweit von diesem Gesetz abweichende Vorschriften über die Zwangsvollstreckung

Referenzen - Urteile | § 3a UStG 1980

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80 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3a UStG 1980.

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2007 - IV ZR 124/06

bei uns veröffentlicht am 17.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IV ZR 124/06 Verkündetam: 17.Januar2007 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2014 - X ZB 2/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 2/13 vom 25. Februar 2014 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Flexitanks II ZPO §§ 704, 888 Ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner aufgibt, über die vo

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2019 - V ZB 117/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 117/18 vom 16. Mai 2019 in der Zwangsverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja OL-StaatsbankG § 21; ZPO § 727, § 795, § 801 Der Antrag der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2016 - VII ZB 63/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 63/14 vom 27. April 2016 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2016:270416BVIIZB63.14.0 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Eick, die Ric

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Juli 2002 - IX ZB 26/02

bei uns veröffentlicht am 18.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 26/02 vom 18. Juli 2002 in dem Verfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ZPO § 803 Abs. 2; ZVG § 146 Abs. 1, § 15 a) Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) findet auf Zwangsverwaltungen keine A

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2018 - IX ZB 89/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 89/16 vom 25. Januar 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Brüssel Ia-VO Art. 39, 53 Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Apr. 2001 - XI ZR 120/00

bei uns veröffentlicht am 03.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 120/00 Verkündet am: 3. April 2001 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja _

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2004 - IXa ZB 288/03

bei uns veröffentlicht am 16.07.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 288/03 vom 16. Juli 2004 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 736, 800; ZVG § 17; GBO § 47 Aus der wirksam in eine Grundschuldurkunde aufgenommenen

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2011 - IX ZR 110/10

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 110/10 Verkündet am: 13. Januar 2011 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2006 - XII ZR 97/04

bei uns veröffentlicht am 06.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 97/04 Verkündet am: 6. Dezember 2006 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in Sachen Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 145 Abs. 1, 26

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2006 - V ZB 115/06

bei uns veröffentlicht am 14.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 115/06 vom 14. Dezember 2006 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KostO § 154 Abs. 2 Kann der Kostenberechnung aufgrund der Bezeichnung der berechneten Auslagen eindeutig e

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2010 - XI ZR 200/09

bei uns veröffentlicht am 30.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL XI ZR 200/09 Verkündet am: 30. März 2010 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. März 2019 - L 4 P 67/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 20.09.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Jan. 2017 - 34 Wx 436/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird das Amtsgericht München - Grundbuchamt - angewiesen, gegen die im Grundbuch von Ob. Blatt ... in der Dritten Abteilung unter der laufenden Nummer 11 für die Beteiligte zu 1 a

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Juni 2016 - 34 Wx 210/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen die je am 29. April 2016 im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Traunstein von Traunstein Bl. ..., Dritte Abteilung, vollzogenen Eintragungen von Zwangssicherungshypotheken zu je 89.959,81 €

Oberlandesgericht München Beschluss, 20. Feb. 2017 - 34 Wx 51/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 23. Januar 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I.Die Beteiligten erwirkten gegen den im Wohnungsgrundbuch als

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Feb. 2017 - 34 Wx 29/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die je zugunsten der ... vorgenommene Eintragung - einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von 50.000 € zuzüglich Zinsen im Grundbuch des Amtsgerichts Freising von ... Blatt .

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Sept. 2018 - 34 Wx 301/18

bei uns veröffentlicht am 14.09.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen die im Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch des Amtsgerichts München von … Blatt … bis … und Blatt … bis … je am 24. Mai 2018 in der Veränderungsspa

Landgericht München I Endurteil, 21. Jan. 2016 - 36 S 2041/15 WEG

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts München vom 17.12.2014, Az. 482 C 12592/14 WEG, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Sept. 2014 - 1 K 13.1276

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 12. August 2013 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. IV.

Landgericht Regensburg Beschluss, 04. Jan. 2016 - 6 O 1/16 (5)

bei uns veröffentlicht am 04.01.2016

Tenor Der Antrag des Antragstellers vom 30.12.2015 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO. Der A

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Aug. 2018 - 7 U 2697/18

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor Der Antrag des Antragsgegners vom 06.08.2018, die Vollstreckung aus dem Endurteil des Landgerichts München I vom 31.07.2018, Az. 5 HK O 7878/18, einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen. Gründe Der A

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Okt. 2017 - 34 Wx 324/17

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 19. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch als Eigentümerin

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 11. Sept. 2017 - 7 Ta 28/17

bei uns veröffentlicht am 11.09.2017

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 10.01.2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe I. Die Parteien schlossen in der Hauptsache am 15.03.

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. März 2016 - 34 Wx 43/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 43/16 Beschluss vom 22.3.2016 AG Garmisch-Partenkirchen - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: S.M. - Antragstellerin un

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - 34 Wx 394/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 394/15 K. (Allgäu) - Grundbuchamt In der Grundbuchsache ... Beteiligte: 1) W.D. - Antragsgegner und Beschwerdeführer 2) W.S - Antragstellerin und Besc

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. März 2016 - 34 Wx 70/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Gründe Oberlandesgericht München 34 Wx 70/16 Beschluss vom 1.3.2016 AG München - Grundbuchamt 34. Zivilsenat Leitsatz: In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) Dr. B. - Antragsgegner und Besch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Dez. 2015 - 12 B 12.1762

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor I. Die Berufung der Beigeladenen wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 12 B 15.2813 fortgeführt. II. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. August 2010 wird aufgehoben. III. Die Beklagte wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Dez. 2015 - 12 B 12.1761

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor I. Die Berufung der Beigeladenen wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 12 B 15.2812 fortgeführt. II. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 19. August 2010 aufgehoben.

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Sept. 2015 - 34 Wx 256/15

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 256/15 Beschluss vom 10.9.2015 AG Mühldorf a. Inn - Grundbuchamt 34. Zivilsenat In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) H. - Beschwerdeführer 2) G

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Jan. 2014 - 12 K 13.4841

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger beantragte am 7. Oktober 2013 bei

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 21. Apr. 2015 - 5 U 234/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 27.10.2014 - Az.: 14 O 1537/14 - in den Ziffern 3 und 4 wie folgt abgeändert und neu gefasst: 3. Die Anträge auf Erlass einstweiliger

Oberlandesgericht München Beschluss, 06. Okt. 2014 - 34 Wx 354/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen die am 17. Juli 2014 vorgenommene Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zu 73.246,79 € im Grundbuch des Amtsgerichts ... Blatt ... wird zurückgewiesen. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Feb. 2015 - 34 Wx 25/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2015

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die am 19. November 2014 - berichtigt am 25. November 2014 - im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Traunstein von Bergen Bl. 1053 Abt. III lfde. Nr. 2 eingetragene Zwangssicherungshypothek zu

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 21. Juni 2018 - 3 U 151/17

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tenor 1. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. Juni 2017, Az. 315 O 95/17, wird - soweit sie nach der teilweisen Rücknahme des Verfügungsantrags im Termin am 7. Juni 2018 noch anhängig ist - zurückgewie

Landgericht Hamburg Urteil, 09. Feb. 2018 - 306 O 355/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2018

Tenor 1. Der Klagantrag zu 1. ist unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens der Klägerin von 30% dem Grunde nach gerechtfertigt. 2. Der Klagantrag zu 2. ist dem Grunde nach gerechtfertigt. 3. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als..

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 25. Jan. 2018 - IX ZB 89/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Gemeinschaftsr

Amtsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 27. Okt. 2016 - 205 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern als Gesamtschuldner auferlegt (§ 91 a ZPO). Der Streitwert wird auf 3.476,64 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2Die Parteien haben den Rechtsstreit in der Hauptsache vor Rechtskraft des am 02.09.2016 ve

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2016 - VII ZB 61/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 12. November 2014 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 18. Apr. 2016 - 8 W 63/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Die weitere Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 26.01.2016, Az. 1 T 224/15, wird zurückgewiesen. 2. Das Verfahren der weiteren Beschwerde ist gerichtsgeb

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 18. Apr. 2016 - 8 W 483/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Auf die weitere Beschwerde der Gläubigerin werden die Beschlüsse der 19. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 10.11.2015 (Az. 19 T 381/15) und des Amtsgerichts Waiblingen vom 25.08.2015 (Az. 14 M 1374/15)

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2016 - VII ZB 56/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 56/13 vom 10. Februar 2016 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 709 Satz 1, § 788 Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer

Amtsgericht Stralsund Beschluss, 02. Dez. 2015 - 21 C 135/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor 1. Das Amtsgericht Stralsund - Zweigstelle Bergen auf Rügen - erklärt sich für sachlich unzuständig. 2. Der Rechtsstreit wird auf Antrag des Klägers an das Landgericht Stralsundverwiesen. Gründe 1 Die Entscheidung beruht auf §§ 28

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 C 18/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten stehen als Pfarrer in einem Dienstverhältnis mit der Evangelischen Kirche im Rheinland; diese ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts a

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 C 20/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland; die Kirche ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Der Beklagte

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - 6 C 21/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland; diese ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Der Beklagte steh

Landgericht Kiel Urteil, 19. Juni 2015 - 17 O 48/15

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor I. Die Zwangsvollstreckung aus Ziffer 6 des Urteils des Schleswig - Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26.03.2013, Az. 2 U 7/12, wird für unzulässig erklärt. II. Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Schleswig - Holsteinischen

Landgericht Schwerin Beschluss, 23. März 2015 - 4 T 11/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) wird der Beschluss des Notars       vom 14.11.2014 aufgehoben und der Notar angewiesen, den Antrag vom 27.10.2014      der Beschwerdeführerin zu 1) auf Auszahlung der hinterlegten Summe abzu

Landgericht Aachen Urteil, 10. Okt. 2014 - 9 O 8/14

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Tenor Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Die Klage wird als unzuläs

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Sept. 2014 - I-23 U 7/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Die Berufung des Antragstellers gegen das am 20. Dezember 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsteller. 1G r ü n d e