Zivilprozessordnung - ZPO | § 704 Vollstreckbare Endurteile
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind.
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14/04/2022 16:46
Als Zwangsvollstreckung wird ein staatliches Verfahren bezeichnet, das dem Gläubiger die Möglichkeit gibt, seine Ansprüche gegen den Schuldner zwangsweise durchzusetzen. Hierzu werden die Regeln der Zwangsvollstreckung aus dem 8. Buch der Zivilprozes
SubjectsZwangsvollstreckung
09/06/2010 12:11
Anwalt für Grundstücksrecht - Immobilienrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsGrundstücksrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
13/08/2009 14:58
Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit, die die Arbeitszeit auf Null verringert, befreit den Arbeitnehmer auch dann von seiner Arbeitspflicht, wenn der Arbeitgeber vor Einführung der Kurzarbeit für die Zeit der Kurzarbeit Urlaub gewährt hat - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsKurzarbeit
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(1) Der Anspruchsinhaber hat seinen Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe nach § 459h Absatz 1 binnen sechs Monaten nach der Mitteilung der Rechtskraft der Einziehungsanordnung bei der Vollstreckungsbehörde anzumelden.
(2) Ergibt sich die
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(1) Die Landesgesetzgebung ist nicht gehindert, auf Grund anderer als der in den §§ 704, 794 bezeichneten Schuldtitel die gerichtliche Zwangsvollstreckung zuzulassen und insoweit von diesem Gesetz abweichende Vorschriften über die Zwangsvollstreckung
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published on 17/01/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IV ZR 124/06 Verkündetam: 17.Januar2007 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 25/02/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 2/13 vom 25. Februar 2014 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Flexitanks II ZPO §§ 704, 888 Ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner aufgibt, über die vo
published on 16/05/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 117/18 vom 16. Mai 2019 in der Zwangsverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja OL-StaatsbankG § 21; ZPO § 727, § 795, § 801 Der Antrag der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg
published on 27/04/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 63/14 vom 27. April 2016 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2016:270416BVIIZB63.14.0 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Eick, die Ric
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