Zivilprozessordnung - ZPO | § 944 Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit
Zivilprozessordnung - ZPO | § 944 Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
In dringenden Fällen kann der Vorsitzende über die in diesem Abschnitt erwähnten Gesuche, sofern deren Erledigung eine mündliche Verhandlung nicht erfordert, anstatt des Gerichts entscheiden.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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13/11/2014 13:59
Die Zuordnung eines Widerspruchs gegen die Gesellschafterliste einer GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung setzt das Vorliegen eines Verfügungsgrundes voraus.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Für den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Konten
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21 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 02/03/2017 00:00
Tenor
Der Widerspruch der beteiligten Dienststellenleiterin wird zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung des Vorsitzenden der Fachkammer vom 14. Februar 2017 bleibt aufrechterhalten.
Gründe
Der statthafte
published on 21/09/2018 00:00
Tenor
Der Beteiligte wird verpflichtet, Stabfeldwebel …, Oberstabsgefreiten … und Oberstabsgefreiten …für die Teilnahme an der Schulung „Grundlagen des Soldatenbeteiligungsgesetzes (Grundschulung Teil 2)&#x
published on 14/02/2017 00:00
Tenor
1. Die Beteiligte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, das Mitbestimmungsverfahren hinsichtlich der Verlängerung der Zuweisung/Abordnung der in der Anlage AS6 zum Antrag im Hauptsacheverfahren AN 7 P 17.00164 g
published on 16/03/2016 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Gründe
I.
Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Zulässigkeit einer gewerkschaftlichen Internetveröffentlichung im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Personalratswahl vom
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