Zivilprozessordnung - ZPO | § 957 Ausschluss der Rechtsbeschwerde
In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.
1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 81e SVG.