Zivilprozessordnung - ZPO | § 957 Ausschluss der Rechtsbeschwerde

In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2016 - IV ZB 37/15

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 25. September 2015 wird auf Kosten der Beteiligten zu 3 und 4 zurückgewiesen.