Zivilprozessordnung - ZPO | § 713 Unterbleiben von Schuldnerschutzanordnungen

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Patrick Jacobshagen

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Haftungsrecht: Wer bei Tempo 200 das Navi bedient, handelt grob fahrlässig

10.08.2019
Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Haftungsrecht Berlin
Erbrecht: Als "Vollmacht" bezeichnetes Schriftstück kann Testament sein
30.01.2018
Eigenhändig ge- und unterschriebene Schriftstücke können Testamente sein, auch wenn es mit einer anderen Bezeichnung wie zum Beispiel "Vollmacht" überschrieben ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Eigenbedarf: Verletzung der Anbietpflicht des Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung
14.02.2017
Bei einer Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter eine andere in seinem Eigentum stehende Wohnung nicht anbieten, wenn diese nicht mit der gekündigten Wohnung vergleichbar ist.
Mietvertrag: Intransparente Kleinreparaturklauseln
29.09.2016
Eine Klausel über Kleinreparaturen in einem Mietvertrag kann intransparent sein, wenn sie nicht klarstellt, was Kleinreparaturen sind und ob es sich bei dem Betrag um den Bruttobetrag handelt.
Reiserecht: Ansprüche des Reisenden bei verspätet eintreffendem Reisegepäck
25.08.2016
Zur Erstattungsfähigkeit von Ersatzkäufen bei verspätetem Eintreffen des Reisegepäcks am Urlaubsort.
Private Lebensversicherung: GmbH kann Bezugsrecht des Geschäftsführers widerrufen
10.03.2016
Der Versicherungsnehmer kann die Bezugsberechtigung bei einem privaten Lebensversicherungsvertrag grundsätzlich ändern, ohne dass der Versicherer zustimmt.
Insolvenzrecht: Zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
14.01.2016
Bei der Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle sind gemäß § 174 Abs. 2 InsO der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben.
Ruhestörung: Klavierspiel im Mietshaus - was der Künstler darf und was nicht
07.01.2016
Wird dem Mieter im Mietvertrag erlaubt, täglich bis zu fünf Stunden Klavier zu spielen, bezweckt dies in erster Linie, Unterlassungsansprüche der Mitbewohner auszuschließen.
Mängelbeseitigung: Vermieter darf Teppichboden nicht gegen Laminat auswechseln
27.08.2015
Der Vermieter darf im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht einen Teppichboden nicht ohne Weiteres gegen den Willen des Mieters durch einen Laminatboden ersetzen.
Pachtverhältnis: Erpresserischer Pächter muss Schadenersatz leisten
27.08.2015
Diese entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Die Richter machten dabei deutlich, dass der Pächter hierfür dem Verpächter auf Schadenersatz hafte.

Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 6 §§.
wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.
Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG 2001 | § 22 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
(1) Weist das Beschwerdegericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so kann die Zwangsvollstreckung über Maßr
Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz - IntGüRVG | § 18 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
(1) Weist das Beschwerdegericht die Beschwerde des Schuldners gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Gläubigers die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so kann die Zwangsvollstreckung über Maßregeln
Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz - IntErbRVG | § 18 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
(1) Weist das Beschwerdegericht die Beschwerde des Schuldners gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Gläubigers die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so kann die Zwangsvollstreckung über Maßregeln
Auslandsunterhaltsgesetz - AUG 2011 | § 52 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
(1) Weist das Beschwerdegericht die Beschwerde des Schuldners gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Gläubigers die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so kann die Zwangsvollstreckung über Maßregeln
zitiert 2 andere §§ aus dem .
Zivilprozessordnung - ZPO | § 712 Schutzantrag des Schuldners
(1) Würde die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, so hat ihm das Gericht auf Antrag zu gestatten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung des Gläub
Zivilprozessordnung - ZPO | § 711 Abwendungsbefugnis
In den Fällen des § 708 Nr. 4 bis 11 hat das Gericht auszusprechen, dass der Schuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden darf, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. § 709 Satz 2 gilt e

505 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Oberlandesgericht Celle Urteil, 4. Dez. 2019 - 7 U 434/18
bei uns veröffentlicht am 20.05.2021
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 12.10.2018 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene landgerichtliche Urteil sowie das vorliegende Berufungsur
Amtsgericht Hildburghausen Urteil, 17. Mai 2016 - 22 C 420/15
bei uns veröffentlicht am 26.02.2021
Urteil
Amtsgericht Hildburghausen
IM NAMEN DES VOLKES
Zeichen: 22 C 420/15
In dem Rechtsstreit
_____ _____ (Kläger),
_____Straße __, _____ Berlin
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dirk Streifler Oranienburger St
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2016 - VI ZR 675/15
bei uns veröffentlicht am 19.01.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 675/15 vom 19. Januar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:190116BVIZR675.15.0 Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Januar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter Stöhr und die
Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2016 - III ZB 96/15
bei uns veröffentlicht am 28.01.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 96/15 vom 28. Januar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:280116BIIIZB96.15.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Januar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann und die Richter To
Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04
bei uns veröffentlicht am 11.05.2004
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 19/04 vom 11. Mai 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 319, 511 Enthält ein Urteil keinen Ausspruch über die Zulassung der Berufung, kann dieser im Wege eines Berichti
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2012 - V ZB 149/12
bei uns veröffentlicht am 13.12.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 149/12 vom 13. Dezember 2012 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2012 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Schmidt-Rä
Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2007 - X ZR 147/06
bei uns veröffentlicht am 30.01.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 147/06 vom 30. Januar 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 719 Abs. 2 Die Zwangsvollstreckung würde dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, wenn im Fall
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2012 - I ZB 2/12
bei uns veröffentlicht am 16.08.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 2/12 vom 16. August 2012 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. August 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Schaffert,
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2016 - VI ZR 25/16
bei uns veröffentlicht am 29.11.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 25/16 vom 29. November 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 544 Abs. 5 Satz 2, 719 Abs. 2 Zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Einlegung ei
Bundesgerichtshof Beschluss, 15. März 2007 - V ZR 271/06
bei uns veröffentlicht am 15.03.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 271/06 vom 15. März 2007 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 15. März 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Klein, die Richterin Dr. Stresemann und di
Bundesgerichtshof Beschluss, 04. März 2009 - XII ZR 198/08
bei uns veröffentlicht am 04.03.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 198/08 vom 4. März 2009 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. März 2009 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, den Richter Prof. Dr. Wagenitz, die Richterin Dr. Vézina sowie d
Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juli 2002 - I ZR 135/02
bei uns veröffentlicht am 22.07.2002
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 135/02 vom 22. Juli 2002 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 22. Juli 2002 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Erdmann und die Richter Prof. Starck, Prof. Dr. Bornkamm, Pokrant u
Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Mai 2016 - II ZR 105/16
bei uns veröffentlicht am 24.05.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 105/16 vom 24. Mai 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:240516BIIZR105.16.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Mai 2016 durch den Richter Prof. Dr. Strohn, die Richterinnen Caliebe und Dr.
Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2007 - VIII ZR 306/06
bei uns veröffentlicht am 13.07.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 306/06 vom 13. Juli 2007 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juli 2007 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Wiechers und Dr. Wolst und die Richterinnen Dr. Milge
Bundesgerichtshof Beschluss, 01. März 2018 - I ZB 97/17
bei uns veröffentlicht am 01.03.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 97/17 vom 1. März 2018 in der Rechtsbeschwerdesache ECLI:DE:BGH:2108:010308BIZB97.17.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. März 2018 durch die Richter Prof. Dr. Koch, Prof. Dr. Schaffert, Dr. Löffle
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2018 - VII ZR 220/18
bei uns veröffentlicht am 19.12.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 192/18 VII ZR 220/18 vom 19. Dezember 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:191218BVIIZR192.18.0 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Dezember 2018 durch den Vorsitzenden Richter Pamp, die R
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2018 - VII ZR 192/18
bei uns veröffentlicht am 19.12.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 192/18 VII ZR 220/18 vom 19. Dezember 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:191218BVIIZR192.18.0 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Dezember 2018 durch den Vorsitzenden Richter Pamp, die R
Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2011 - III ZR 338/09
bei uns veröffentlicht am 10.02.2011
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 338/09 Verkündet am: 10. Februar 2011 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 511 Abs. 2,
Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2008 - VIII ZR 98/08
bei uns veröffentlicht am 30.06.2008
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 98/08 vom 30. Juni 2008 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Juni 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Wiechers und Dr. Frellesen sowie die Richterinnen Herma
Bundesgerichtshof Urteil, 07. März 2012 - IV ZR 277/10
bei uns veröffentlicht am 07.03.2012
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 277/10 Verkündet am: 7. März 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 511
Bundesgerichtshof Beschluss, 22. März 2000 - XII ZR 125/98
bei uns veröffentlicht am 22.03.2000
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 125/98 vom 22. März 2000 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. März 2000 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Blumenröhr und die Richter Dr. Krohn, Dr. Hahne, Gerber und Prof. Dr.
Bundesgerichtshof Beschluss, 24. März 2003 - IX ZR 243/02
bei uns veröffentlicht am 24.03.2003
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 243/02 vom 24. März 2003 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Kirchhof, Kayser, Dr. Bergmann und am 24. März 2003 beschlossen:
Oberlandesgericht München Endurteil, 08. Mai 2019 - 20 U 4223/18
bei uns veröffentlicht am 08.05.2019
Tenor
1. Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 18. Oktober 2018, Az. 74 O 3047/17, wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte zu 2) hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig v
Oberlandesgericht München Endurteil, 20. Dez. 2017 - 20 U 1102/17
bei uns veröffentlicht am 20.12.2017
Tenor
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 15. Februar 2017, Az. 11 O 590/16, wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreck
Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 02. Mai 2019 - 13 U 1296/17
bei uns veröffentlicht am 02.05.2019
Tenor
I. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 1. Juni 2017, Az.: 8 O 1980/16, wird abgeändert:
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 11.947,69 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
Landgericht München I Endurteil, 11. Mai 2017 - 36 S 11050/16 WEG
bei uns veröffentlicht am 11.05.2017
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom 25.05.2016, Az. 10 C 1216/15 WEG (2), teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Zwischen den Eigentümern der Wohnungseigentümergemeinschaft
Oberlandesgericht München Endurteil, 23. Juni 2016 - 23 U 4531/15
bei uns veröffentlicht am 23.06.2016
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 02.09.2015, 1 HK O 253/15, in Ziffer 1 aufgehoben. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Gerichtskosten erster Instanz tragen die Klägerin 1/3 u
Oberlandesgericht München Endurteil, 07. Dez. 2017 - 23 U 1683/17
bei uns veröffentlicht am 07.12.2017
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 10.04.2017, Az. 15 HK O 17915/16 wie folgt abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 9.598,55 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentp
Oberlandesgericht München Endurteil, 17. Apr. 2019 - 7 U 2711/18
bei uns veröffentlicht am 17.04.2019
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 05.07.2018, Az. 12 HK O 6653/18, wird das Teilurteil in Ziffern 1.1 bis 1.3 wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, den mit Schr
Oberlandesgericht München Endurteil, 30. Nov. 2017 - 23 U 1226/17
bei uns veröffentlicht am 30.11.2017
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13.03.2017, Az. 28 O 15252/16, aufgehoben.
2. Die Zwangsvollstreckung aus den Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Landgerichts München I, Gz. 28 O 28144/12, vom 04.0
Oberlandesgericht München Endurteil, 28. Sept. 2017 - 23 U 1788/17
bei uns veröffentlicht am 28.09.2017
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein, Az. 1 HK O 4388/16 vom 21.04.2017 abgeändert wie folgt:
„a. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.331,09 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Proze
Amtsgericht München Endurteil, 22. März 2019 - 132 C 1229/19
bei uns veröffentlicht am 22.03.2019
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 65,08 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10.12.2018 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
3. Das Urteil
Oberlandesgericht München Endurteil, 26. Okt. 2017 - 23 U 1036/17
bei uns veröffentlicht am 26.10.2017
Tenor
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt das landgerichtliche Urteil dahingehend zu berichtigen, dass es in Ziffer 2 des Tenors statt 45.000,00 € richtig 47.600,00 € heißt. Ferner beabsichtigt der Senat, dass Urteil dahin
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 27. Nov. 2015 - 1 U 867/13
bei uns veröffentlicht am 27.11.2015
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20.3.2013, 3 O 3867/12, wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III.
Dieser Beschluss und das Urteil des Land
Oberlandesgericht München Endurteil, 26. Sept. 2018 - 20 U 749/18
bei uns veröffentlicht am 26.09.2018
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 16. Februar 2018, Az. 51 O 2190/17, im Kostenausspruch aufgehoben und in Ziffer 1. wie folgt abgeändert und - teilweise zur Klarstellung - neu gefasst:
Der Beklagte
Oberlandesgericht München Urteil, 27. Okt. 2016 - 29 U 1152/16
bei uns veröffentlicht am 27.10.2016
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 08.03.2016, berichtigt durch Beschluss vom 31.03.2016, aufgehoben.
II.
1. Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zweck
Oberlandesgericht München Urteil, 27. Okt. 2016 - 29 U 910/16
bei uns veröffentlicht am 27.10.2016
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München II vom 25.02.2016 aufgehoben.
II.
1. Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu
Zwecken des Wettbewerbs Produkte im Marktsegmen
Oberlandesgericht München Endurteil, 01. März 2017 - 7 U 3437/16
bei uns veröffentlicht am 01.03.2017
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 1.8.2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Ziffer 1 des Tenors die Worte „und EDV-verwertbarer“ (auf Seite 1) sowie „insbesondere
Oberlandesgericht München Endurteil, 15. Feb. 2017 - 20 U 3317/16
bei uns veröffentlicht am 15.02.2017
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 22.07.2016, Az. 42 O 2051/15, abgeändert und klarstellend neu gefasst wie folgt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, von dem am 17.12.2014 übergebenen Ordnerkonvolut,
Oberlandesgericht München Urteil, 23. Feb. 2017 - 23 U 4047/16
bei uns veröffentlicht am 23.02.2017
Tenor
I. Auf die Berufung der Arrestbeklagten werden das Urteil des Landgerichts München II vom 18.11.2015, Az. 2 O 3813/15 und der Arrestbefehl des Landgerichts München II, Az. 2 O 3813/15 vom 18.08.2015 aufgehoben.
II. Der Arrestantrag wird zurüc
Oberlandesgericht München Endurteil, 15. Feb. 2019 - 20 U 2492/18
bei uns veröffentlicht am 15.02.2019
Tenor
1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 14. Juni 2018, Az. 74 O 3206/17, abgeändert: Die Zwangsvollstreckung aus dem notariellen Schuldbekenntnis der Notare Peter M. und Hermann S., UR-Nr. S …48/2000
Oberlandesgericht München Endurteil, 19. Jan. 2017 - 23 U 1843/16
bei uns veröffentlicht am 19.01.2017
Tenor
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 29.03.2016, Az. 23 O 21290/15, in der durch Beschluss vom 11.04.2016 berichtigten Fassung in Ziff. 1 und 2 des Tenors aufgehoben und die Klage auch insoweit abgew
Oberlandesgericht München Endurteil, 12. Jan. 2017 - 23 U 3582/16
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 18.08.2016, Az. 1 HK O 1441/16, insoweit abgeändert, als der Tenor Ziff. 1 aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen wird.
2. Im Übrigen wird die Berufung de
Oberlandesgericht München Endurteil, 22. Dez. 2017 - 13 U 927/15
bei uns veröffentlicht am 22.12.2017
Tenor
1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 19.01.2015, Az. 35 O 3496/14, wird zurückgewiesen und die Klage bezüglich des Hilfsantrags zu 3. abgewiesen.
2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens ein
Oberlandesgericht München Urteil, 14. Apr. 2016 - 29 U 4650/15
bei uns veröffentlicht am 14.04.2016
Tenor
I.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 12. November 2015 aufgehoben.
II.
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu
Oberlandesgericht München Endurteil, 21. Dez. 2016 - 7 U 3206/16
bei uns veröffentlicht am 21.12.2016
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird Ziffer 1 des Endurteils des Landgerichts München I vom 5.7.2016 wie folgt gefasst:
„1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.030,73 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpu
Oberlandesgericht München Urteil, 12. Apr. 2018 - 29 U 2138/17
bei uns veröffentlicht am 12.04.2018
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 8. Juni 2017 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000
Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 25. Okt. 2016 - 7 S 1846/16
bei uns veröffentlicht am 25.10.2016
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Schwabach vom 18.02.2016, Az. 5 C 1395/15, abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter I
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 05. März 2015 - RN 5 K 13.1281
bei uns veröffentlicht am 05.03.2015
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Ablehnung der Bezeichnung „Casino“ im Sozialkonzept und zum Betrieb einer Spielhalle.
Die Klägerin verwendet seit ca. 10 Jahren im geschäftlichen Verkehr als Geschäftslogo die Bezeichnung
Oberlandesgericht München Endurteil, 11. Mai 2016 - 20 U 4164/15
bei uns veröffentlicht am 11.05.2016
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München II vom 14. Oktober 2015, Az. 10 O 1825/15, im Kostenausspruch und in Ziffer II abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Ausübung des im Grundbuch von M. des Amtsgeri
In den Fällen des § 708 Nr. 4 bis 11 hat das Gericht auszusprechen, dass der Schuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden darf, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. § 709 Satz 2 gilt entsprechend...
(1) Würde die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, so hat ihm das Gericht auf Antrag zu gestatten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung ohne Rücksicht auf eine Sicherheitsleistung des Gläubigers...