(1) Gegen den Beschluss, durch den ein Arrest angeordnet wird, findet Widerspruch statt.

(2) Die widersprechende Partei hat in dem Widerspruch die Gründe darzulegen, die sie für die Aufhebung des Arrestes geltend machen will. Das Gericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung von Amts wegen zu bestimmen. Ist das Arrestgericht ein Amtsgericht, so ist der Widerspruch unter Angabe der Gründe, die für die Aufhebung des Arrestes geltend gemacht werden sollen, schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle zu erheben.

(3) Durch Erhebung des Widerspruchs wird die Vollziehung des Arrestes nicht gehemmt. Das Gericht kann aber eine einstweilige Anordnung nach § 707 treffen; § 707 Abs. 1 Satz 2 ist nicht anzuwenden.

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Medienrecht: Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Internetveröffentlichung

21.02.2014

Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist ähnlich einer Entschädigung wegen eines Artikels in den Print-Medien zu bemessen.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 707 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung


(1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag

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66 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2011 - I ZB 71/09

bei uns veröffentlicht am 21.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 71/09 vom 21. Juli 2011 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 319 Abs. 3, § 1081 Abs. 3; RPflG § 11 Abs. 2; EuVTVO Art. 10 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2, Art. 17 u

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2002 - I ZR 304/99

bei uns veröffentlicht am 07.02.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 304/99 Verkündet am: 7. Februar 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja BGHZ : ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2010 - I ZR 30/08

bei uns veröffentlicht am 04.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 30/08 Verkündet am: 4. Februar 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2011 - VI ZR 63/10

bei uns veröffentlicht am 22.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 63/10 Verkündet am: 22. März 2011 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 24a

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2009 - I ZR 146/07

bei uns veröffentlicht am 02.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 146/07 Verkündet am: 2. Juli 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2013 - VI ZR 211/12

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 211/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Holmes als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2003 - I ZB 22/02

bei uns veröffentlicht am 27.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 22/02 vom 27. Februar 2003 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR : ja ZPO § 542 Abs. 2 Satz 1, § 574 Im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung ist w

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2003 - I ZB 38/02

bei uns veröffentlicht am 22.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 38/02 vom 22. Mai 2003 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Prozeßgebühr beim Kostenwiderspruch ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, § 93 BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 1 Mit dem Kost

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2000 - I ZR 144/98

bei uns veröffentlicht am 26.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 144/98 Verkündet am: 26. Oktober 2000 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. Aug. 2016 - M 3 E 15.2127

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor I. Dem Antragsgegner wird untersagt, die …-Professur für Psychologie, Kennziffer … zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers bestandskräftig entschieden worden ist. II. Die Gerichtskoste

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 16. März 2015 - AN 1 E 15.00373

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000.- EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1980 geborene Antragsteller steht als

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 16. März 2015 - AN 1 E 15.00389

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000.- EUR festgesetzt. Gründe I. Die am ... 1983 geborene Antragstellerin steht

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 16. März 2015 - AN 1 E 15.00387

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000.- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller steht als Polizeihauptmei

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Sept. 2017 - 6 U 1864/17

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Tatbestand I. Die Antragstellern macht im einstweiligen Verfügungsverf

Landgericht München I Endurteil, 10. Dez. 2014 - 25 O 14197/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im W

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 24. Mai 2017 - 3 HK O 2070/17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor Die Zwangsvollstreckung aus der Beschlussverfügung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 31.03.2017, Geschäftszeichen: 3 HKO 2070/17, wird einstweilen eingestellt. Gründe Die Zwangsvollstreckung ist einstwe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2018 - 17 PC 17.2202

bei uns veröffentlicht am 08.01.2018

Tenor Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller - der Gesamtpersonalrat eines gemäß Art. 90 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) als Anstalt des öffentlichen

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 01. März 2018 - AN 1 E 18.297

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst zum Studienbeginn März 2018 vorlä

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 14. Juli 2015 - S 6 AS 598/15 ER

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. III. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Sept. 2016 - M 3 E 16.361

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen den

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 26. Feb. 2018 - 7 UF 1595/17

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 29.11.2017 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 16. März 2015 - AN 1 E 15.00417

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000.- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller steht als Polizeihauptmeister (BesGr A

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 16. März 2015 - AN 1 E 15.00374

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000.- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller steht als Polizeihauptmeister (BesGr A9

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 26. Nov. 2018 - 15 W 61/18

bei uns veröffentlicht am 26.11.2018

Tenor Die weitere Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 16.10.2018 – 2 T 172/18 – wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 30. Sept. 2018 - 1 BvR 1783/17

bei uns veröffentlicht am 30.09.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Landgerichts Köln vom 10. Juli 2017 - 28 O 200/17 - die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Jan. 2018 - 2 W 52/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vorsitzenden der 41. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 2017 (41 O 94/17 KfH) wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Be

Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 29. Jan. 2018 - 1 BvQ 70/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Gründe 1

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 06. Juni 2017 - 1 BvQ 16/17, 1 BvQ 17/17, 1 BvR 764/17, 1 BvR 770/17

bei uns veröffentlicht am 06.06.2017

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen. 2. Damit werden die Anträge auf Erlass einstw

Landgericht Hamburg Beschluss, 08. März 2017 - 324 O 13/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor Der Antrag mit Schriftsatz vom 07.03.2017, die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss vom 20.02.2017 einzustellen, wird zurückgewiesen. Gründe 1 Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist zurückzuweisen. B

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2017 - VI ZB 43/16

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 43/16 vom 7. Februar 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 1. Für die Prüfung der Frage, ob die Kostengrundentscheidung und damit

Landgericht Düsseldorf Urteil, 13. Okt. 2016 - 4a O 23/16

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 09.03.2016 wird bestätigt. Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens. Die Kosten der Streithilfe trägt der Streithelfer. 1T a t b e s t a n d 2Der Verfügungskläg

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 09. Juni 2016 - 16 L 1232/16

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1 G r ü n d e 2Der Antrag des Antragstellers, 3de

Landgericht Hamburg Urteil, 15. Apr. 2016 - 324 O 11/16

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Ziffer 2. der einstweiligen Verfügung vom 03.02.2016 (Kostenentscheidung) wird wie folgt abgeändert: Die Parteien haben die Kosten des Erlassverfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen. II. Die Parteien haben die weiteren Kosten des

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 23. März 2016 - 6 U 38/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 29.01.2016 (Az. 13 O 118/15 KfH) wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 10.000,00 einstweilen eingestellt. Der weitergehende Antrag auf einstweilige Einstellung der

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 08. März 2016 - II-7 WF 210/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 27.05.2015 aufgehoben und der Kostenansatz des Amtsgerichts vom 17.09.2013 wie folgt neu gefasst: Dem Antragsgegner werden folgende Positionen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 07. März 2016 - 16 L 471/16.A

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.     Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. 1G r ü n d e 2

Landgericht Hamburg Urteil, 23. Dez. 2015 - 408 HKO 131/15

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 18.09.2015 (312 O 423/15) wird zu den Ziffern - 4. („1x täglich L.® - einen Schritt weiter") - 7 (zur Wirksamkeit von L.® bei der Prophylaxe von Schlaganfall/SEE) und - 8. ("vo

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 02. Dez. 2015 - 8 W 117/15

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 14.08.2015, Az. 327 O 128/11, wie folgt abgeändert: Der Kostenfestsetzungsantrag der Antragstellerin vom 22.08.2013 wird zurückgewiese

Landgericht Bielefeld Urteil, 18. Nov. 2015 - 16 O 58/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bielefeld vom 29. September 2015 wird bestätigt. Die Verfügungsbeklagte hat auch die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. 1Tatbestand 2Der Verfügungskläger ist ein bei dem Amtsgericht Charlotte

Landgericht Rostock Urteil, 06. Nov. 2015 - 3 O 703/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor 1. Der Beschluss der Kammer vom 20.08.2015 - Az.: 3 O 703/15 - wird aufgehoben. Der auf seinen Erlass gestellte Antrag der Verfügungsklägerin vom 19.08.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Eilverfahrens hat die Verfügungskläger

Oberlandesgericht Köln Urteil, 04. Sept. 2015 - 6 U 7/15

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. Januar 2015 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 313/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft zu e

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 04. Sept. 2015 - 8 W 83/15

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 19.3.2015 wird auf ihre Kosten nach einem Streitwert von € 1.900,30 zurückgewiesen. Gründe 1 Die sofortige Beschwerde der Antra

Landgericht Münster Urteil, 31. Juli 2015 - 08 O 192/15

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung vom 03.07.2015 wird aufrecht erhalten. Dem Verfügungsbeklagten werden auch die weiteren Kosten des Verfahrens auferlegt. 1 Tatbestand: 2Die Verfügungsklägerin macht einen Unterlassungsanspruch gegen den Verfügungsbe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 21. Juli 2015 - 10 W 31/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Heilbronn vom 15. Juli 2015 - Si 8 O 197/15 - wird als unstatthaft verworfen. 2. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe

Landgericht Köln Urteil, 13. Mai 2015 - 28 O 11/15

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung vom 20.1.2015 – 28 O 11/15 – wird bestätigt. Die Antragsgegnerin zu 4 trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 1Tatbestand 2Die Antragsgegnerin zu 4 war bis 23.1.2015 Registrar der Domain „xxx.com“, die von der

Landgericht Düsseldorf Urteil, 17. März 2015 - 4b O 5/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Der Beschluss vom 16.01.2015 wird hinsichtlich der Kostenentscheidung (Ziffer III. des Beschlusstenors) dahingehend geändert, dass die Kosten des Verfahrens der Verfügungsklägerin auferlegt werden. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die V

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 10. März 2015 - 40 L 2451/14.PVL

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung vom 17. Dezember 2014 wird bestätigt. 1Gründe2Der Beschluss beruht auf §§ 85 Abs. 2 ArbGG i.V.m. §§ 925, 926, 936 ZPO, die über § 85 Abs. 2 ArbGG und § 79 Abs. 2 und 3 LPVG NRW anwendbar sind. 3Der nach § 924 ZPO an

Landgericht Hamburg Urteil, 30. Jan. 2015 - 324 O 672/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor 1. Die einstweilige Verfügung vom 17.11.2014 wird in Ziffer I.1.a) hinsichtlich der Äußerung „m. v. E.“, sowie in I.1.b) und 2.c) bestätigt. 2. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen, und zwar nach einem Stre

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Jan. 2015 - I ZR 59/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 5 9 / 1 4 Verkündet am: 22. Januar 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ

Landgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Dez. 2014 - 14c O 227/14

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor I. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungsh

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(1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass...